Informations freiheitsgesetz


Schleswig Holstein

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein:
Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde. Sie sollten deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Die Forderung nach Informationsfreiheit lässt sich auch von der finanziellen Seite her begründen: Das Geld, das öffentliche Stellen verwalten und investieren, gehört den Bürgern.


Aus dem Tätigkeitsbericht: Schleswig Holstein. 4. 10. 2006,

Es wurden Informationen aus allen Verwaltungsgebieten nachgefragt. Das größte Interesse galt dem Bau- und Planungsbereich. Hinterfragt wurden aber z. B. auch die Modalitäten der Vergabe von Kindergartenplätzen, die Arbeitsbelastung von Richtern, die landwirtschaftliche Förderpraxis, die Wirtschaftlichkeit von Kurverwaltungen, Organisationsfragen bei der Polizei und die Arbeitsweise der Tierschutzbehörden.

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