Sozialstaat nicht kaputt reden
Der Sozialverband VdK Deutschland fordert den FDP-Parteivorsitzenden und Vizekanzler Guido Westerwelle auf, das „wegweisende Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar nicht länger durch seine diffamierenden Äußerungen über Sozialleistungsbezieher zu ignorieren“.
Das höchste deutsche Gericht habe festgestellt, dass die Hartz-IV-Regelsätze gegen Artikel 1 Grundgesetz („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und gegen das Sozialstaatsgebot in Artikel 20 Grundgesetz verstoßen. „Dass Westerwelle als Reaktion darauf versucht, alle nur möglichen Vorurteile gegen Hartz-IV-Empfänger zu mobilisieren, zeigt, dass er nicht begriffen hat, um was es geht: um den Rechtsanspruch eines jeden Bürgers auf ein soziokulturelles Existenzminimum. Das heißt, es reicht nicht aus, den Menschen etwas zu essen, zu trinken und ein Dach über den Kopf zu geben, sondern es muss ihnen auch die gesellschaftliche Teilhabe am Leben ermöglicht werden, damit sie dazugehören können und nicht ausgegrenzt sind“, erklärte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. „Es darf in Deutschland nicht so weit kommen, dass jeder, der auf Sozialleistungen angewiesen ist, in Sack und Asche gehen oder sich persönlich bei Herrn Westerwelle dafür entschuldigen muss“.
Der FDP-Vorsitzende solle endlich damit aufhören, Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger, also zwei benachteiligte Bevölkerungsgruppen, gegeneinander auszuspielen. Das Lohnabstandsgebot könne nur durch die Einführung eines allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohns dauerhaft gewahrt werden. Mascher: “Die Antwort auf die Ausweitung des Niedriglohnsektors darf nicht in der Kürzung der Hartz-IV-Sätze liegen. Sittenwidrig niedrige Löhne und menschenunwürdige Hartz-IV-Regelsätze gefährden den Zusammenhalt und den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft. Es muss alles dafür getan werden, dass die Schere zwischen Arm und Reich nicht noch weiter auseinander geht“, betonte die VdK-Chefin.
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