EU-Bürgerinitiative
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31.3.2010. Die im Liassabon-Vertrag vorgesehene EU-Bürgerinitiative nimmt langsam Gestalt an. Heute werden in Brüssel die Regeln für die Bürgerinitiative präsentiert. Eine Million Unterschriften aus mindestens neun Staaten sind notwendig, um die Kommission mit der Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages zu beauftragen.
Direkte Demokratie In der Schweiz gibt es Volksbefragungen, in Kalifornien "ballot initiatives", in Europa wird es ab 2011 ebenfalls ein Element der direkten Demokratie geben: die Bürgerinitiative. Die direkte Demokratie werde Bürgerinnen und Bürger stärker einbinden, meint der zuständige EU-Kommissar Maros Sefcovic.
137.250 Unterschriften aus Österreich Das Instrument ist brandneu, die Regeln sind seit heute bekannt. Eine Million Unterschriften aus mindestens neun EU-Staaten sind notwendig. Die Unterschriften müssen nach einem Schlüssel gleichmäßig verteilt sein. Für Österreich ergibt das 137.250 Unterschriften. Das Mindestalter ist das Wahlalter für Wahlen zum Europäischen Parlament, in Österreich 16 Jahre.
Unterschrift per Internet Die EU-Kommission wird eine Internetseite einrichten, dort erfolgt die Anmeldung und Registrierung. Das Internet spielt überhaupt eine große Rolle, erklärt EU-Kommissar Sefcovic. Den ganzen Artikel lesen/hoeren Sie bei: http://oe1.orf.at.
___________________________________ Älterer Artikel zu Direkten Demokratie in der Europaeischen Union: (2008): http://www.europarl.europa.eu. (2002): www.news.ch/Direkte+Demokratie+in+Europa.
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