In der Verwaltungsstreitsache VG 2 K 39.10 des Herrn Dr. B. u.a. Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Katja Pink
gegen
die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskanzleramt
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 7. April 2011, um 9.30 Uhr im Gebäude des Verwaltungsgerichts Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 1103 anberaumt.
Gegenstand der Verfahrens: Informationen über das Abendessen im Bundeskanzleramt am 22. April 2008
Die Kläger begehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu Unterlagen des Bundeskanzleramtes, die in Zusammenhang mit der Planung und Durchführung eines von der Bundeskanzlerin veranstalteten Abendessens stehen. Die Bundeskanzlerin hatte den 60. Geburtstag des Chefs der Deutschen Bank zum Anlass genommen, am 22. April 2008 im repräsentativen Bereich ihres Kanzlerbüros ein Abendessen mit Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft auszurichten. Das Bundeskanzleramt gewährte teilweise Zugang zu den begehrten Informationen, lehnte aber den Zugang zum Terminkalender der Bundeskanzlerin ab und schwärzte auf der Gästeliste die Namen von Teilnehmern, die der Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten widersprochen haben. Das Gericht wird zu klären haben, ob der Terminkalender vom Informationsfreiheitsgesetz erfasst wird und wie weit der Schutz personenbezogener Daten reicht.
Modalitäten für die Berichterstattung: Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen Stephan Groscurth (Pressesprecher)
Verwaltungsgericht Berlin Kirchstraße 7 10557 Berlin Telefon: 030 9014 8008 Fax: 030 9014 8790 ________________________________________________________ Laut Regierungspressekonferenz vom 8.4.2011, werde die Bundesregierung das Urteil, welches das Berliner Verwaltungsgericht zugunsten der Kläger am Abend des 7.4.2011, entschied, prüfen, ob es möglich ist, Rechtsmittel einzuleiten. Der Deutsche Regierungssprecher Steffen Seibert hatte das auf Anfrage gesagt. Die in dem Dokument geschwärzten Namen seien aus Datenschutzrechten erfolgt, so das Bundeskanzleramt. (fs)
|