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Bewährung: Straftäter zukünftig EU-weit überwacht |
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EU: Bewährungen grenzüberschreitend überwachen
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Brüssel/Berlin. 7. Dezember 2007. Nach geltendem Recht besteht keinerlei Möglichkeit, Bewährungsmaßnahmen eines in Deutschland Verurteilten im Ausland zu überwachen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Die regelmäßig auf die Person des Täters abgestimmten Maßnahmen: Therapieauflage, Beiordnung des Bewährungshelfers oder das Kontaktverbot mit bestimmten Personen gehen im Ausland bislang ins Leere. |
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