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Deutschlands Wahlen teilweise verfassungswidrig |
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Listenwahlen: Überhangmandate verfassungswidrig
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Anderes Medium: Das Bundesverfassungsgericht (BuVerG) hat die Berechnung der Sitzverteilung bei Bundestagswahlen in einem wesentlichen Teil für verfassungswidrig erklärt. Die Verteilung der Überhangmandate muss nach der in Karlsruhe verkündeten Entscheidung neu geregelt werden. Die Richter des Zweiten Senats räumten dem Gesetzgeber dafür eine Frist bis Juni 2011 ein, sodass die Bundestagswahl 2009 ein letztes Mal nach dem bisherigen Wahlrecht stattfinden kann. |
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