De Mai­ziè­re ver­bie­tet Be­tä­ti­gung der Ter­ro­r­or­ga­ni­sa­ti­on „Is­la­mi­scher Staat“ in Deutsch­land

Pressemitteilung, Bundesinnenministerium Deutschland, 12.9.2014

Der Bundesinnenminister hat heute die Betätigung des „Islamischen Staates“ in Deutschland verboten.

Das Verbot gegen den „Islamischen Staat“ stützt sich auf § 3 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 und § 18 Satz 2 des Vereins G, da sich die Organisation „Islamischer Staat“ (IS) gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Mit der heute ergangenen Verfügung hat der Bundesinnenminister verboten, Kennzeichen des IS öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellung zu verwenden.

Bundesinnenminister Dr. de Maizière erklärt hierzu: „Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie, hier ist kein Platz für eine terroristische Organisation, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Deshalb verbiete ich mit sofortiger Wirkung die Betätigung der Terrororganisation ‚Islamischer Staat‘ in Deutschland. Diese Terrororganisation ist eine Bedrohung – auch für die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Dieser Bedrohung treten wir heute entschlossen entgegen. Das heutige Verbot richtet sich ausschließlich gegen Terroristen, die die Religion für ihre verbrecherischen Ziele missbrauchen.“

Mehr Infos zur Entscheidung auch in Ton:- oder in Wort beim bmi.bund.de.

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