Bundestag: Reform der Agrarstatistik und Agrarzahlungen

Pressemitteilung aus dem Deutschen Bundestag

Regierung legt Reform der Agrarstatistik vor

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (18/2707) vorgelegt. Aufgrund „unionsrechtlicher Vorschriften“ sollen die Baumobstanbauerhebung vereinfacht, die Rebflächenerhebung angepasst und der Merkmalskatalog der Agrarstrukturerhebung aktualisiert werden. Darüber hinaus berücksichtige der Entwurf die Forderung des Bundesrates, eine Gartenbauerhebung durchzuführen. Begründet wird die Änderung mit der „Straffung von Verwaltungsaufgaben“ und der Vermeidung zusätzlicher „Belastung von Auskunftgebenden“ durch die Erweiterung der Auswertungsmöglichkeiten des Betriebsregisters Landwirtschaft.

 

Agrarzahlungen sollen angepasst werden

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Ablösung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes durch das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (18/2708) vorgelegt. Mit dem Entwurf sollen unter anderem Vorschriften zur sogenannten Cross-Compliance angepasst werden, die im Zuge der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geändert wurden. Cross-Compliance bezeichnet die Bindung von EU-Agrarzahlungen für Landwirte an vorgeschriebene Anforderungen an die Betriebsführung und Standards im Bereich des Umweltschutzes, der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Darüber hinaus sollen das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz sowie das Marktorganisationsgesetz geändert und das Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für landwirtschaftliche Stützungsregelungen (InVeKoS-Daten-Gesetz) novelliert werden. (www.bundestag.de, 7.10.2014)

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