Aus dem Bundestag: „Sterbebegleitungsgesetz“. Betreuung bis zum Lebensende.

Pressemitteilung Deutscher Bundestag

Der Bundestag hat sich am 5. November für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz (18/5170; 18/5868) ausgesprochen. Mit den Stimmen von von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke wurde das Gesetzespaket angenommen. Ziel ist es, kranke Menschen intensiver versorgen und in der letzten Lebensphase individueller betreuen zu können. Dafür ist vorgesehen, stationäre Hospize für Kinder und Erwachsene finanziell besser auszustatten. Gegen das Votum der Oppositionsfraktionen wurde eine Antrag der Linksfraktion (18/5202) mit dem Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Die Linke hatte gefordert, den Rechtsanspruch auf allgemeine Palliativversorgung gesetzlich so auszugestalten, das jeder Bürger diesen unabhängig von der Art der Erkrankung, Behinderung, vom Lebensort, der Wohnform sowie der Versicherungsart in Anspruch nehmen kann. Zudem sollte der flächendeckende, barrierefreie Ausbau von Hospizangeboten insbesondere im ländlichen Raum sowie im ambulanten Bereich gefördert werden. Ebenfalls mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Linken wurde ein Antrag der Grünen (18/4563) abgelehnt, der eine Verbesserung und einen Ausbau der Palliativversorgung (18/4563) verlangt hatte.

Im ambulanten Bereich, in strukturschwachen und ländlichen Regionen sowie vor allem bei der Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher sollte ein flächendeckendes und hinreichend finanziertes Versorgungsangebot geschaffen werden. Der Bundestag schloss sich damit einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (18/6585) an. (eis/05.11.2015)

 

Internet: bundestag.de/angenommen-abgelehnt

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