Bundestag folgte Bundesrat: Autoraserei wird Strafbestand und kann bis zu zehn Jahren Haft einbringen

Berlin, 29.6.2017. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestages folgten heute Mittag dem Vorschlag des Bundesrates. Die Autoraserei, ob als Rennen organisiert, ausgeführt oder alleine am Steuer führt zu Straftatbeständen (vorher Ordnungswidrigkeiten) und kann bis zu zehn Jahren Haft einbringen. Außerdem kann „das Spielzeug“ einkassiert und die Fahrerlaubnis ausgesetzt werden.

Mehr zu den Gesetzeserläuterungen im Deutschen Bundestag – Online vom 29.6.2017

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