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Deutscher Städtetag zu Asylverfahrens- beschleunigungsgesetz

15. Oktober 2015

Pressemitteilung des Deutschen Städtetages vom 15. Oktober 2015

„Wichtiger Schritt zu beschleunigten Asylverfahren – finanzielle Entlastung der Kommunen muss ohne Kürzung ankommen“

Der Deutsche Städtetag begrüßt die heute vom Bundestag verabschiedete Reform des Asylrechts. Sie sei ein wichtiger Schritt zu beschleunigten Asylverfahren, erleichtere es Unterbringungskapazitäten schneller auszubauen sowie Flüchtlinge mit Bleibeperspektive schneller zu integrieren. Das ist notwendig, denn viele Städte stoßen an ihre Belastungsgrenzen, um die laufend weiter steigende Zahl von Flüchtlingen aufzunehmen. Gleichwohl sehen sich die Kommunen unverändert in der Verantwortung, Bürgerkriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte unterzubringen und menschenwürdig zu versorgen. Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, sagte: “Die Asylverfahren sollen beschleunigt werden und Asylbewerber sollen bis zu sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben können. Das ist wichtig.

Dazu gehört ebenfalls, dass Menschen ohne Chance auf Anerkennung als Flüchtlinge oder Verfolgte nach Ablehnung ihres Asylantrages in ihre Heimat zurückkehren müssen. Um die Kommunen tatsächlich zu entlasten, müssen aber gleichzeitig die Länder ihre Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen deutlich ausbauen. Die Städte können der aktuellen Herausforderung nur gerecht werden, wenn sie sich auf die Flüchtlinge mit Bleibeanspruch konzentrieren. Asylverfahren müssen abgeschlossen sein, bevor die Menschen in die Kommunen weitergeleitet werden.“

 

Der Deutsche Städtetag begrüßt die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten. Diese Regelung leistet einen Beitrag, um Asylverfahren zu beschleunigen und trägt damit zur Entlastung der Aufnahmekapazitäten von Ländern und Kommunen bei.

Weiterhin wurde mit der finanziellen Beteiligung des Bundes an den gesamtstaatlichen Kosten eine lang geäußerte Forderung der Kommunen auf den Weg gebracht. Leider sieht das Gesetz keine abgesicherte Verpflichtung für die Länder vor, die bereitgestellten Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten. „Wir fordern nun die Länder auf, die Mittel ohne Kürzung an die Kommunen weiterzugeben, denn bei ihnen fällt ein Großteil der Kosten für die Flüchtlingsversorgung an“, so Lohse.

Die Öffnung der Integrationskurse auch für Asylbewerber und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive könne dabei helfen, dass sich Flüchtlinge schneller in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integrieren. Ebenso begrüßenswert sind die Erleichterungen im Bauplanungsrecht, insbesondere für die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften.

Die Städte bleiben bei ihrer schon lange vorgetragenen Forderung, dass die Länder ihren Kommunen tatsächlich deren Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge ausgleichen müssen – durch die Finanzmittel des Bundes und durch eigene Mittel. Die Städte selbst müssen sich für die nach der Erstversorgung beginnende Integration der Menschen in die Gesellschaft engagieren können und tun das auch schon. Diese Aufgabe kostet ebenfalls Geld und kann angesichts der Größe der Herausforderung nur mit Unterstützung von Bund und Ländern gestemmt werden.