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Minderjährige BundeswehrAzubis nicht in Auslandseinsätzen

5. Februar 2014

Aus dem Deutschen Bundestag, 5.2.2014

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Rekrutierung und Ausbildung von Minderjährigen ab Vollendung des 17. Lebensjahres in der Bundeswehr entspricht nach Ansicht der Bundesregierung in vollem Umfang den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/251) mit. Die geübte Praxis stehe im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention.

So sei Minderjährigen die Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr nicht gestattet und der Gebrauch von Waffen allein auf die Ausbildung „unter strenger Aufsicht“ beschränkt. Zusätzliche Bestimmungen im Rahmen des Jugend- und Arbeitsschutzes seien in Erlassen des Verteidigungsministeriums geregelt. (PM/Bundestag.de)