Posts mit Schlüsselwort ‘Geldgewinnspiel’

Lotto- und Totoblock bemaengelt Vollzugsdefizit im privaten Gluecksspielrecht

8. Mai 2013

Berlin, 8.5.2013. In der jährlichen Pressekonferenz des staatlichen Forschungsinstituts für Glücksspiel und Wetten bemängelte der Vorsitzende des Deutschen Lotto- und Totoblocks und Geschäftsführer des Saarland-Sporttoto GmbH, Michael Burkert, das Vollzugsdefizit im privaten Glücksspierecht.

Unter dem Arbeitstitel: „Glücksspielmarkt Deutschland – Augenmaß und Verantwortung“, berichteten neben Michael Burkert und dem Leiter des wissenschaftlichen Beirats des Forschungsinstituts für Glücksspiel und Wetten, Professor Franz Peren aus Bonn, die vier Sachverständigen Detlev Henze, Geschäftsführer der TÜV Trust IT der Justitiar der Lotto 24 AG, Carsten Muth sowie der Wissenschaftler Luca Rebeggiani, ebenfalls Mitglied im Beirat sowie der Anwalt und Staatsrechtler Dirk Uwer.

Markus Burkert war der einzige Redner des staatlichen Glücksspielangebots. Er lobte den Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland als gelungen und mit „Augenmaß und Verantwortung“ gestaltet und umgesetzt. Er geht auf Abstand zu weiteren Liberalisierungsmaßnahmen und bemängelte die „Vollzugsdefizite“ im privaten Glücksspierecht.

Der Staatsrechtler Dirk Uwer aus Düsseldorf sowie Carsten Muth von der Lotto24 AG (vormals Tipp24 SE) wiesen auf die Scheinheiligkeit der Gesetzgeber hin, den Spielerschutz im Auge zu haben und daher die wahren Ziel des GlüÄndStV verschleiern zu wollen: Der Staat verhindere per Gesetz den Wettbewerb im Glückspielmarkt und setze seine Monopolfunktion durch.

Die staatliche Lottogesellschaft rechtfertigt die Monopolstellung mit Hilfe des Glücksspielstaatvertrages und den Prüfungen des Bundesgerichtshofs, der in Karlsruhe Ende Januar 2013 den GlüÄndStV für zulässig erklärte, aber dem Europäischen Gerichtshof noch Fragen vorlegte. Ginge es nach dem terrestrischen Toto-Lotto-Block, wäre nur die staatlich kontrollierten Glückspiele der 16 Bundesländer legal und die einzigen Anbieter, die die Gesellschaft zusammen hielten: Mit rund 400 Millionen Euro für den Breitensport und 2,5 Euro Milliarden vom Lottogewinn investiere der Staat zusätzlich in soziale Einrichtungen.

Den Vorwurf, als kommerzieller „Anbieter die Spielbedürfnisse vornehmlich zur Gewinnmaximierung“ zu nutzen, wies Christian Muth  empört von sich während seiner Präsentation: „Die privaten Glückspielanbieter hätten „nichts dagegen, mehr in den Sport zu investieren“, wenn man sie denn ließe.

Wie werden Sportwetten manipuliert und Geldwäsche betrieben und welche Methoden für die Regierung gibt es dagegen? Das untersuchte Luca Rebeggiani, Mitglied beim Forschungsinstitut Glücksspiel und Wetten.

Nach Rebeggiani sind die Wetten zwar transparenter geworden, aber die Präventionsmaßnahmen greifen nicht und sprangen auf die „weißen“ Sportarten über: Die Betrüger sind Sportler, Schiedsrichter und Funktionäre, sie gingen rational vor und wüssten, wann es sich für sie lohne und die erwarteten payoffs höher sein müssten, als die materiellen und immateriellen Aufwendungen. Ist die Entdeckungswahrscheinlichkeit hoch, sind die Manipulationsversuche geringer. Je höher bei Aufdeckung der finanzielle Verlust, desto weniger Mogelversuche finden statt und je geringer der Verlust des sportlichen Ehrgefühls, desto anfälliger sind die Sportler für Betrugsversuche.

SportRadar. Rebeggiani schlägt eine strengere staatliche Regulierung vor: Einen SportRadar als Frühwarnsystem zwischen den Sportwettenanbietern und Verbänden und bei Konzessionserteilung eine Informationspflicht einzuführen. Wetttypen sollten überwacht, Live-Wetten und das Wetten auf die eigene Sportart sollten verboten werden. Eine Gegenmaßnahme zum Betrugsversuch: sein „Gehalt zu verlieren wie beim Doping“, sagte Rebeggiani. Es sollten die Privilegien der Sportler, das Insider-Wissen, nicht für Wetten nutzbar sein. Rebeggiani fordert finanzielle Kontrollen und geheime und zeitnahe Ansetzung von Schiedsrichtern. Nachwuchssportler sollten ähnlich wie über Doping aufgeklärt und die Attraktivität der sportlich nicht so wichtigen Spiele wie bei Erstrundpartien im Tennis, Saisonfinal-Spiele im Fußball gestärkt werden.

Die Deutsche Sportwettenmarktregulierung drehe sich laut Rebeggiani stark um die Suchtbekämpfung, dabei würde das Ausmaß der negativen externen Effekte überschätzt. Der gebürtige italienische Wissenschaftler sieht größere Gefahren in der Manipulation mit Sportwetten, daraus resultierten Schäden an den guten Reputationen des Guten Sportevents und in der Folge die Verwertung des Gutes in Gefahr für Merchandising, Sportwetten, Fernsehrechte und Ticketing. Es gelte der Vergleich des Radsportes nach den Dopingskandalen.

Weg von emotionaler Debatte. Der Vorsitzende des Forschungsinstituts Glücksspiel und Wetten, Wolfgang Peren,

In Deutschland wird das legale Glücksspiel überreguliert. Alles im Sinne der Suchtprävention - doch im Ergebnis spielen die Glücksucher vermehrt im Internet: In Deutschland verboten! (Bild: sp schwerin)

In Deutschland wird das legale Glücksspiel überreguliert. Alles im Sinne der Suchtprävention – doch im Ergebnis spielen die Glücksucher vermehrt im Internet: In Deutschland verboten! (Bild: sp schwerin)

hoffte, dass die Debatte zum Glückspielmarkt weniger emotional geführt werde. Wichtiger sei es, die illegalen Märkte zu bekämpfen und den Fragen nachzugehen, ob Glücksspiel nur im Schwarzmarkt Geldwäsche begünstige und wie das verhindert werden könne. Führt eine (Über-) Regulierung der legalen Märkte zum Anwachsen illegaler Märkte und folglich zu einem staatlichen Kontrollverlust? Oder könne umgekehrt ein zeitgemäßes Eingreifen zu einer Umwandlung illegaler in legale Märkte führen? Peren komme zu dem Schluss, „ein grundlegendes Verbot von Online-Poker oder eine Überregulierung kann“ die Bürger vermehrt in die schwarzen Glücksspielmärkte drängen und kriminalisieren.

Das gewerbliche Geld-Gewinnspiel betrachtet Peren als bereits heute zu überreguliert. Offen bleiben die Probleme das dynamische Wachstum auf den Grau- und Schwarzmärkten zu begrenzen. Dort entstünden die Sozialverluste, da die Konsumenten nicht in die Spieler- und Jugendschutzkonzepte einbezogen sind.

(Franziska Sylla)