Posts mit Schlüsselwort ‘Jobcenter’

Aktuelle Sonderregeln bei der sozialen Grundsicherung für 2020

30. März 2020

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 30. März 2020

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.

Aussetzen der Vermögensprüfung

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig

Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung

Seit heute ist auch eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 – 4 5555 23 und ist auch auf der Internetseite zu finden.

Arbeitsämter, Jobcenter, Familienkassen: Kundenverkehr sehr eingeschränkt, Zahlungen laufen weiter

17. März 2020

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 17. März 2020

Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen.Um dies zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schützen und um die Pandemie einzudämmen, gibt es ab morgen (18.03.2020) keinen offenen Kundenzugang in unsere Gebäude mehr.

Für Notfälle wird vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geschaffen. Wir informieren über die regionale Presse und über Aushänge über diese Möglichkeiten. Wichtige Info für alle Kundinnen und Kunden:Sie müssen einen vereinbarten Termin NICHT absagen, weder telefonisch noch per Mail. Es gibt keine Nachteile.

Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen. Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt.  Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.   Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt. Zusätzliche regionale Rufnummern:

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schalten derzeit auch lokale Rufnummern, da unsere zentralen Rufnummern nur sehr schlecht erreichbar sind. Auch hier informieren wir baldmöglichst über die Medien, unter www.arbeitsagentur.de und über Aushänge.

 

Jobcenter spielen Schlüsselrolle bei der Integration von Flüchtlingen – Tag der kommunalen Jobcenter heute in Berlin

21. November 2016

Pressemitteilung vom 21. November 2016

Jobcenter spielen Schlüsselrolle bei der Integration von Flüchtlingen – Tag der kommunalen

Jobcenter heute in Berlin

 

Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag weisen gemeinsam auf die zentrale Rolle der Jobcenter bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt hin. Mehrere Beispiele guter Praxis aus den 104 kommunalen Jobcentern werden auf dem heute in Berlin zum 9. Mal stattfindenden Tag der kommunalen Jobcenter vorgestellt. Die Veranstaltung befasst sich mit den vielfältigen Einzelfragen und Herausforderungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Denn Arbeit ist das zentrale Handlungsfeld, wenn es darum geht, Zuwanderer in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Am Arbeitsplatz ergeben sich soziale Kontakte und die Zusammenarbeit bildet eine wichtige Grundlage für gegenseitiges Verstehen und ein Gemeinschaftsgefühl.

 

Die Jobcenter nehmen eine Schlüsselstellung bei der Integration von Flüchtlingen ein, da sie die Menschen nach erfolgter Anerkennung betreuen und beraten. Sie wissen, welche Maß­nahmen notwendig sind, um eine Integration in den Arbeitsmarkt langfristig zu erreichen. In den 104 Landkreisen und kreisfreien Städten, die die alleinige Trägerschaft des SGB II über­nommen haben, sind bereits positive Erfahrungen auf Grundlage eigener Gestaltungs­möglichkeiten gesammelt worden. Dies zeigt sich etwa anhand von Beispielen aus Landkreisen und Städten mit kommunalem Jobcenter, von denen nachfolgend exemplarisch der Landkreis Osnabrück, die Stadt Wuppertal und der Landkreis Marburg-Biedenkopf aufgeführt werden.

 

Landkreis Osnabrück: Migrationszentrum

 

Der Landkreis Osnabrück bündelt alle seine Aktivitäten zur Integration in einem Migrations­zentrum. Ziel ist die langfristige und nachhaltige Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit. Zunächst erfolgt eine Erstorientierung unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus. Auf der Grundlage eines individuellen Profilings wird danach eine auf den Einzelnen zuge­schnittene Integrationsstrategie entwickelt. Falls erforderlich erfolgt eine längerfristige Begleitung im Rahmen eines strukturierten Kontaktmanagements. Das Migrationszentrum dient allen mit Integration befassten Behörden und Einrichtungen als fester Ansprechpartner und Informationsquelle. Nicht nur die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, sondern auch ihre Berater, Begleiter und unmittelbare Ansprechpartner vor Ort (z.B. Integrationslotsen und Ehrenamtliche) können auf das Wissen und die Unterstützung des Migrationszentrums zurückgreifen.

 

Stadt Wuppertal: Haus der Integration

 

Aufgrund der Dynamik der Zuwanderung nach Wuppertal und der hohen Zahl von geflüch­teten Menschen setzt die Stadt auf ein integriertes und rechtskreisübergreifendes kommunales Konzept: Das Haus der Integration, in dem die Integrationsangebote der Stadt gebündelt werden. Das Haus der Integration soll zum Kompetenzzentrum für Zuwanderung werden und alle Dienstleistungen für Asylsuchende, anerkannte Geflüchtete, Bleibeberechtigte und Zuge­wanderte unter einem Dach anbieten. Wichtiger Eckpfeiler ist ein Zentrum zur Arbeits­marktintegration Geflüchteter, in dem das Jobcenter, die Ausländerbehörde und die Arbeitsagentur sich als erste Anlaufstelle darum kümmern, dass Asylsuchende und Zuwan­derer so früh wie möglich mit integrativen Maßnahmen – also zum Beispiel Sprachunterricht oder Qualifikation für den Arbeitsmarkt – beginnen können.

 

Landkreis Marburg-Biedenkopf: Projekt „Voice“

 

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf arbeitet im Projekt „Voice“ eng mit der Arbeitsagentur und den kreisangehörigen Gemeinden zusammen. Ziel ist es, den Flüchtlingen frühzeitig Möglichkeiten zu geben, sich zu informieren und damit Chancen zum Ankommen in der Gesellschaft vor Ort zu eröffnen. Die zahlreichen bestehenden Schnittstellen sollen durch die gute Zusammenarbeit überwunden werden. Insbesondere sollen frustrierende Wartezeiten und Stillstand im Integrationsprozess vermieden werden. Das umfasst den Zugang zu kulturellen Angeboten, eine Unterstützung für die Bewältigung des Alltags in Deutschland sowie passgenaue Informationen über die Arbeitswelt und konkrete Einstellungschancen. Die Jobakademie im Landkreis wird deshalb um eine „Voice Academy“ ergänzt. Auch spezifische Angebote für Frauen mit Fluchthintergrund sind im Projekt vorgesehen.

 

Mit diesen und weiteren Beispielen, aber auch mit Schwierigkeiten und Hemmnissen bei der herausfordernden Aufgabe der Flüchtlingsintegration befasst sich der diesjährige Tag der kommunalen Jobcenter, der heute in Berlin stattfindet. Denn auf die (kommunalen) Jobcenter und die Kommunen insgesamt kommt es entscheidend an, wenn es darum geht, Flüchtlingen zu berufsrelevanten Sprachkenntnissen zu verhelfen, sie zu qualifizieren und sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu ist es vielfach notwendig, bestehende Konzepte anzupassen und neue Strategien zu entwickeln.

 

Seit 2008 veranstalten die Landkreise und kreisfreien Städte, die das SGB II eigenverant­wortlich ausführen, diese Tagung. Dabei geht es darum, den Prozess des Lernens der Jobcenter voneinander und die Optimierung der eigenen Abläufe zu befördern. Das Tagungsprogramm finden Sie unter www.benchlearning-sgb2.de.

 

 

Kontakt:

Deutscher Landkreistag, Dr. Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/59 00 97-312

Deutscher Städtetag, Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 0 30/3 77 11-130

Tödlicher Angriff auf Jobcenter-Mitarbeiterin – Schweigeminute

26. September 2012
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 27. September 2012
 
Mit einer Schweigeminute gedenken am morgigen Freitag bundesweit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arbeitsagenturen und Jobcentern
ihrer Kollegin Irene N., die am Mittwoch im Jobcenter Neuss durch
einen Messerangriff eines Kunden tödlich verletzt wurde.

Um neun Uhr werden auch Verwaltungsrat und Vorstand der BA bei
der regulär stattfindenden Verwaltungsratssitzung innehalten,
um die verstorbene Kollegin zu würdigen und ihre Anteilnahme zum
Ausdruck zu bringen. Vorstandsmitglied Heinrich Alt:
„Wir alle stehen unter dem Eindruck der gestrigen Tragödie.
Ich betone nochmals, dass nichts eine solche Tat rechtfertigen kann.
Die in sozialen Netzwerken und Internetforen aufgeworfene Diskussion,
ob der Täter zu Recht gehandelt haben könnte und seinerseits
sozusagen Opfer ist, ist beschämend.
Es gibt keine Frage, wer in diesem Fall Täter und wer Opfer ist.
Auch einige Rückfragen bei der heutigen Pressekonferenz der Polizei
und Staatsanwaltschaft in Neuss zeigen mir, dass nach einem entschuldbaren
 Motiv gesucht wird.
Für alle unsere Kolleginnen und Kollegen, die täglich unter schwierigen
Bedingungen ihre Arbeit machen, die häufig beleidigt und bedroht werden,
sage ich: Jedem Versuch der Relativierung stellen wir uns mit aller Kraft
entgegen.“
 
 
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 26. September 2012 
Nach Angriff auf Jobcenter-Mitarbeiterin: BA-Vorstand Alt zeigt sich entsetzt
über Brutalität. Nach dem brutalen Angriff auf eine Jobcenter-Mitarbeiterin in
Neuss in dessen Folge die Kollegin verstorben ist, zeigt sich Vorstandsmitglied
Heinrich Alt entsetzt und betroffen. „Nichts, aber auch gar nichts, rechtfertigt
eine solche Handlungsweise.
Mein tiefstes Mitgefühl ist jetzt bei der Familie und Freunden, aber auch bei den
Kolleginnen und Kollegen, die diese Tat hautnah miterleben mussten.“

„Unsere Mitarbeiter können sich nicht hinter Schutzglas verschanzen.
Wir brauchen eine Vertrauensbasis mit unseren Kunden.
Dazu müssen wir eine offene Behörde sein“, so Alt.
„Aber alle Sicherheitsmaßnahmen die wir in den Jobcentern haben, können leider
einen Vorfall dieser Art nicht verhindern.“

___________________________
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de