Posts mit Schlüsselwort ‘Sterbebegleitung’

Aus dem Bundestag: „Sterbebegleitungsgesetz“. Betreuung bis zum Lebensende.

5. November 2015

Pressemitteilung Deutscher Bundestag

Der Bundestag hat sich am 5. November für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz (18/5170; 18/5868) ausgesprochen. Mit den Stimmen von von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke wurde das Gesetzespaket angenommen. Ziel ist es, kranke Menschen intensiver versorgen und in der letzten Lebensphase individueller betreuen zu können. Dafür ist vorgesehen, stationäre Hospize für Kinder und Erwachsene finanziell besser auszustatten. Gegen das Votum der Oppositionsfraktionen wurde eine Antrag der Linksfraktion (18/5202) mit dem Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Die Linke hatte gefordert, den Rechtsanspruch auf allgemeine Palliativversorgung gesetzlich so auszugestalten, das jeder Bürger diesen unabhängig von der Art der Erkrankung, Behinderung, vom Lebensort, der Wohnform sowie der Versicherungsart in Anspruch nehmen kann. Zudem sollte der flächendeckende, barrierefreie Ausbau von Hospizangeboten insbesondere im ländlichen Raum sowie im ambulanten Bereich gefördert werden. Ebenfalls mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Linken wurde ein Antrag der Grünen (18/4563) abgelehnt, der eine Verbesserung und einen Ausbau der Palliativversorgung (18/4563) verlangt hatte.

Im ambulanten Bereich, in strukturschwachen und ländlichen Regionen sowie vor allem bei der Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher sollte ein flächendeckendes und hinreichend finanziertes Versorgungsangebot geschaffen werden. Der Bundestag schloss sich damit einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (18/6585) an. (eis/05.11.2015)

 

Internet: bundestag.de/angenommen-abgelehnt

Anhoerung zur Sterbebegleitung im Deutschen Bundestag, Rechtsausschuss

23. September 2015

Erste Beratungen im Bundestag der vier Gesetzentwürfe zur Sterbebegleitung

2. Juli 2015

 Aus dem Deutschen Bundestag

Heute findet im Deutschen Bundestag eine zweistündige erste Beratung der vier Gruppenentwürfe zum Thema Sterbebegleitung statt.

Über die Gesetzentwürfe, die aus den Reihen der Abgeordneten erarbeitet worden sind, soll im Herbst ohne Fraktionszwang abgestimmt werden. Der Bundestag hatte am 13. November 2014 erstmals in einer so genannten Orientierungsdebatte über das Thema Sterbebegleitung beziehungsweise Sterbehilfe diskutiert. Vier fraktionsübergreifende Gruppen von Abgeordneten haben Gesetzentwürfe vorgelegt: eine Gruppe um die Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) nennt ihren Gesetzentwurf „über die Straffreiheit der Hilfe zu Selbsttötung“ (18/5375).

Eine weitere Gruppe um die Abgeordneten Prof Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer und Hubert Hüppe (alle CDU/CSU) hat einen Entwurf „über die Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung“ (18/5376) eingebracht.

Die dritte Gruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka (alle SPD) hat ihren Entwurf „zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (18/5374) betitelt.

Der Gesetzentwurf der vierten Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich auf die „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (18/5373).

 

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