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 „Machbares“ Sterben: Kehren Medizinmann und Medizinfrau zurück? 

10. September 2015

Pressemitteilung FernUniversität 

Palliativ- und Sterbehilfegesetz

Am 21. September sollen die parlamentarischen Anhörungen zum Palliativ-Gesetz und zu den verschiedenen Vorschlägen für ein Sterbehilfegesetz beginnen. Für Anfang November ist die Verabschiedung beider Gesetze im Bundestag geplant. Im Zentrum der öffentlichen Diskussion stehen vor allem der freie Wille der einzelnen Patientin und des einzelnen Patienten, das selbstbestimmte Sterben und die Würde des Menschen. Aber geht es wirklich immer nur darum? Spielen nicht auch ganz andere (Hinter-)Gründe wirklich entscheidende Rollen? Eine veränderte Einstellung von Gesellschaft und Staat zum Leben und damit zum Sterben?

In den Diskussionen zu Palliativ- und Sterbehilfegesetz haben freier Wille, Würde und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten zentrale Bedeutung. Doch es gibt weitere, weniger gerne genannte Beweggründe. Es geht auch um das Bild von Ärztin und Arzt, das Selbstverständnis von Kliniken und Pflegeinrichtungen. Und um die Fundamentalnorm „Du sollst nicht töten!“

Zwei Philosophen des Lehrgebiets „Praktische Philosophie: Ethik, Recht, Ökonomie“ der FernUniversität in Hagen, Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann und Dr. Marcus Knaup, haben sich mit den ethischen Aspekten befasst. Würdevolles Sterben heißt für sie: „Man muss an der Hand eines anderen Menschen sterben. Nicht durch sie! Sterbehilfe wird so zum Sterbebeistand.“ Im Hinblick auf „Du sollst nicht töten“ erläutert Prof. Thomas S. Hoffmann: „Die deutschen Hospize sind vorbildlich, sie müssen weiter gestärkt werden. Dafür muss die Norm jedoch lauten: Nicht sterben helfen! Wird jedoch die Unterstützung beim Selbstmord zur Norm, wird der Boden für Hospize dünner.“ Noch besser sei natürlich der Sterbebeistand in der Familie, ist er sich mit Dr. Marcus Knaup einig.

Letztendlich heißt das: Rückbesinnung auf Hippokrates. Die Geschichte von Ärztin und Arzt, wie wir sie heute kennen, begann mit seinem Eid, der das Töten eines Menschen und die Hilfe beim Selbstmord ausdrücklich verneint. (…) „Wollen wir wirklich, dass der Medizinmann – im weißen Kittel – wiederkommt?“

(…) „Was bedeutet der Suizid für die Gesellschaft? Kann sie ihn verwalten?“ Dementsprechend werden Leben und Sterben von ihr immer weniger Menschen als „gegeben“, als „Schicksal“ hingenommen, sondern als etwas „Machbares“ angesehen, so Knaup: „Leben und Sterben müssten aber wieder als Aufgabe angenommen werden.“ (…) Hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens spricht Hoffmann vom Versuch der Politik, das Sterben zur gesellschaftlichen Funktion zu machen. Der Staat maße sich immer mehr Kompetenzen über die Menschen an: „Alles muss in geregelten Bahnen verlaufen, von der Zeugung bis zur Bahre.“ Die Gesetzgebung gebe jedoch keine inhaltliche Norm vor, sondern passe sie an die gesellschaftliche Entwicklung an.