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Erste Beratungen im Bundestag der vier Gesetzentwürfe zur Sterbebegleitung

2. Juli 2015

 Aus dem Deutschen Bundestag

Heute findet im Deutschen Bundestag eine zweistündige erste Beratung der vier Gruppenentwürfe zum Thema Sterbebegleitung statt.

Über die Gesetzentwürfe, die aus den Reihen der Abgeordneten erarbeitet worden sind, soll im Herbst ohne Fraktionszwang abgestimmt werden. Der Bundestag hatte am 13. November 2014 erstmals in einer so genannten Orientierungsdebatte über das Thema Sterbebegleitung beziehungsweise Sterbehilfe diskutiert. Vier fraktionsübergreifende Gruppen von Abgeordneten haben Gesetzentwürfe vorgelegt: eine Gruppe um die Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) nennt ihren Gesetzentwurf „über die Straffreiheit der Hilfe zu Selbsttötung“ (18/5375).

Eine weitere Gruppe um die Abgeordneten Prof Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer und Hubert Hüppe (alle CDU/CSU) hat einen Entwurf „über die Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung“ (18/5376) eingebracht.

Die dritte Gruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka (alle SPD) hat ihren Entwurf „zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (18/5374) betitelt.

Der Gesetzentwurf der vierten Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich auf die „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (18/5373).

 

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