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Zuhoerer in 129 b-Verfahren unerwuenscht

7. September 2012
 Abhängig von Geheimdiensten

 
Von Helmut Lorscheid, 4. September 2012
 
Seit einigen Jahren gibt es den Strafrechts-Paragraphen 129 b. Er wurde im Zuge der Anti-Terrorgesetze eingeführt und dient dazu, Personen, die von Deutschland aus Terrorgruppen im Ausland unterstützen, dafür zu belangen. Wer gerade als Terrorgruppe gilt, bestimmen die US-Regierung, die EU und für die deutsche Justiz verbindlich das Bundesjustizministerium.
 
Unser Mitarbeiter Helmut Lorscheid hat in einem Beitrag für Telepolis näher beleuchtet, wie 129 b-Verfahren in der Praxis ausschauen. Zuhörer in 129 b-Verfahren unerwünscht Strafprozesse wegen 129 b finden großenteils ohne Öffentlichkeit statt – zumindest fehlen in den meisten Prozessen deutsche Zuhörer. Hinzu kommt, dass seitens einiger Gerichte kaum etwas unterlassen wird, um Menschen vom Besuch solcher Verhandlungen abzuschrecken.
 
Den ganzen Artikel lesen Sie bei Telepolis:  http://www.heise.de/tp/artikel/37/37506/1.html