Ausland: Andere Medien: Ohrfluesterer Bannon muss gehen.
19. August 2017Nach Amtsantritt des Amerikanischen Praesidenten Donald Trump.
Anderes Medium zum Thema Entlassung Steve Bannon: http://www.tagesschau.de/ausland/bannon
Nach Amtsantritt des Amerikanischen Praesidenten Donald Trump.
Anderes Medium zum Thema Entlassung Steve Bannon: http://www.tagesschau.de/ausland/bannon
Anderes Medium: http://www.tagesschau.de/ausland/stockholm-anschlag-101.html
Aus dem Deutschen Bundestag
Berlin: (hib/AHE) Die Europäische Kommission hat neun Herkunfts-, Transit- und Aufnahmestaaten (Jordanien, Libanon, Tunesien, Nigeria, Senegal, Mali, Niger, Äthiopien, Libyen) für einen „Migrationspakt“ zur Migrationssteuerung und Fluchtursachenbekämpfung vorgeschlagen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9246) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9025) weiter schreibt, schlage die Kommission fünf Länder (Afghanistan, Iran, Marokko, Algerien, Ägypten) längerfristig für eine vertiefte Zusammenarbeit vor. Die Bundesregierung begrüßt, dass der Fokus somit auf besonders relevante Herkunfts-, Transit- und Erstaufnahmeländer gelegt worden sei. Die genaue Länderauswahl und auch der Inhalt der Operationalisierung seien derzeit noch Gegenstand von Gesprächen sowohl innerhalb der Bundesregierung als auch in den europäischen Gremien sowie in einzelnen Mitgliedstaaten.
Die Bundesregierung verweist in der Antwort zudem unter anderem auf die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“. Für dieses im Haushalt des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung abgebildete Sonderprogramm seien 2014 Mittelzusagen in Höhe von knapp 170 Millionen Euro und im Jahre 2015 in Höhe von rund 158 Millionen Euro gemacht worden. Die Schwerpunkte der geförderten Projekte lagen laut Antwort vor allem in den Nachbarländern Syriens (Jordanien, Irak, Libanon, Türkei), in Libyen, in der Zentralafrikanischen Republik, in Mali und im Südsudan.
So ganz in der Europäischen Union war Großbritannien nie. Nun hat nach langem Ringen um ein Referendum die Mehrheit der britischen Wählerinnen und Wähler mit knapp über die Hälfte (51 Prozent) gegen einen weiteren Verbleib in der Europäischen Gemeinschaft entschieden. Sich nicht von Brüssel etwas vorschreiben lassen müssen – so lapidar werden sich die wirtschaftlichen Beziehungen zu den EU-Ländern und anderen Staaten sicher nicht gestalten lassen. (syl)
Pressemitteilung
Erstes Flugzeug mit 100 Flüchtlingen landet am kommenden Dienstag (28.6.2016)
Die Bundesregierung nahm gestern in Berlin Stellung
(http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18178.pdf) zum Vorhaben, 100 syrische Kriegsflüchtlinge auf dem sicheren Luftweg in die Bundesrepublik zu fliegen. Demnach wird der historische Jungfernflug der „Flugbereitschaft der deutschen Zivilgesellschaft“ als versuchte „illegale Einreise“ gewertet (Anlage 38, S. 17569) und drohend darauf verwiesen, „dass Unterstützungshandlungen zur unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet strafbewehrt“ seien und verfolgt würden.
Im direkten Widerspruch zur Stellungnahme der Bundesregierung („Die Aktion kann geltende Einreisevoraussetzungen nicht außer Kraft setzen.“) ist Innenminister Thomas de Maizière nach § 18 Abs. 4 Ziff. 2 AsylG direkt dazu befugt, die Aufnahme der 100 Passagiere in die Bundesrepublik Deutschland zu bewilligen. Ein rechtsgültiger schriftlicher Antrag dazu erging gestern an den Innenminister. Alle relevanten Personendaten der 100 Passagiere liegen Kanzleramt, AA, BMI und BAMF seit Beginn der Aktion vor.
Das Zentrum für Politische Schönheit vertritt aber ohnehin die Rechtsauffassung, dass syrische Kriegsflüchtlinge vom Beförderungsverbot in § 63 Abs. 3 AufenthG gar nicht betroffen sind, da sie ihr Recht auf Asyl in der Bundesrepublik geltend machen können. Obschon morgen die Abstimmung über den Absatz, der die Mittelmeertoten zu verantworten hat, im Bundestag stattfindet, wird das Flugzeug, das von der deutschen Zivilgesellschaft finanziert wird, deshalb am kommenden Dienstag so oder so legal in die Bundesrepublik einfliegen können.
In der mündlichen Verhandlung meinte Umweltministerin Hendricks im Bundestag weiter (S. 17521), dass eine Einreise „über die deutschen Konsulate“ zu erfolgen habe. Diese Antwort offenbart die gesammelte Unwissenheit der Bundesregierung. Die Konsulate stellen weder Visa für den Familiennachzug aus, noch gibt es Termine für die Angehörigen vor Juni 2018. Die Bundesregierung beteuerte in der Stellungnahme erneut, dass das Beförderungsverbot für Flüchtlinge (§ 63 Abs. 3 AufenthG) dazu diene, „nachvollziehen zu können, wer nach Deutschland einreist.“ Das Zentrum für Politische Schönheit sieht in § 63 Abs. 3 AufenthG einen Bruch der Genfer Flüchtlingskonventionen und mit Art. 1 und 3 des Grundgesetzes als unvereinbar. „Wenn Flüchtlinge mit Schlepperbanden über die grüne Grenze gezwungen werden“, so Cesy Leonard vom Zentrum für Politische Schönheit, „kann man kaum besser nachvollziehen, wer einreist. Eine Alternative zum geordneten Flughafenverfahren gibt es gar nicht und das wird diese Aktion auch praktisch beweisen.“
Am 24.6.2016 tritt der Deutsche Bundestag zusammen, um das Aufenthaltsgesetz um den entscheidenden Absatz zu kürzen, der die Mittelmeertoten verursacht (§ 63 Abs. 3). Der Antrag ist als Drucksache 18/8701 publiziert: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/087/1808701.pdf
Pressekontakt
Zentrum für Politische Schönheit
Thilda Rosenfeld
Tel. 030 577004527, 0179 4415986
e-mail: presse@flugbereitschaft.de