Archive für die ‘Pressehaus’ Kategorie

Bund und Länder: Vorgehen bei Kontaktbeschränkungen bis 29. Juli 2020

27. Mai 2020

Aus Pressemitteilung Breg, 26.5.2020

Bund und Länder einigen sich auf weiteres Vorgehen bei Kontaktbeschränkungen

Bund und Länder haben sich heute auf einen gemeinsamen Beschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der coronabedingten Kontaktbeschränkungen geeinigt.

Der wesentliche Teil des Beschlusses des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Senats- und Staatskanzleien besteht darin, dass die Kontaktbeschränkungen jedenfalls bis 29. Juni fortgeschrieben werden.

Die Länder können im Rahmen dieser Fortschreibung die bisher gültigen Kontaktbeschränkungen beibehalten oder den Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten.

Weiterhin wird empfohlen, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen.

Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden. Die Zahl der Personen sollte an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel bemessen werden und für ausreichend Belüftung gesorgt werden. (…)

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Deutsches Bundeskabinett entwirft Aktionsplan für innovative Luftfahrtkonzepte: Flugtaxis!

13. Mai 2020

Auszug Pressemitteilung aus Regierungspressekonferenz in der Bundespressekonferenz

Berlin, 13.5.2020.

Die stellvertretende Regierungssprecherin Demmer teilt mit: (…..) Dann war heute im Kabinett der Entwurf eines Aktionsplans der Bundesregierung „Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte“. Unbemannte Luftfahrtsysteme bieten ein ganz breites Spektrum möglicher Anwendungen beispielsweise in der Agrarwirtschaft, der Logistik, der Energiewirtschaft, im Umwelt- und Naturschutz, für medizinische Transporte oder zukünftig auch einen möglichen Personentransport. Zugleich leisten unbemannte Luftfahrtsysteme einen großen Beitrag zu mehr Wertschöpfung und stellen einen großen Markt mit Zukunft dar.

Der Aktionsplan definiert die Maßnahmen der Bundesregierung, um automatisierten und ferngesteuerten Drohnen sowie Flugtaxis den Weg in die Anwendung zu ebnen. Dabei verfolgt er im Wesentlichen drei Ziele, nämlich erstens Deutschland als Leitmarkt im Bereich der unbemannten Luftfahrt zu etablieren, zweitens die Maßnahmen der Bundesregierung zu definieren, um unbemannte Luftfahrtsysteme in die Praxis und in die praktische Anwendung zu bringen, und drittens den Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre, der Umwelt und der Natur sowie der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten und dadurch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für die Nutzung der unbemannten Luftfahrt zu erreichen.

Der Aktionsplan berücksichtigt die Maßnahmen mit dem Umsetzungsprozess der EU-Verordnungen (EU) 2019/945 und (EU) 2019/947 zu unbemannten Fluggeräten zum 1. Juli 2020. Zugleich ergänzt er die bereits 2017 national beschlossenen Regeln für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten. (…)

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Verein Netzpolitik LOAD: Daten im Kampf gegen COVID-19 verantwortungsvoll nutzen

29. März 2020

LOAD-Pressemitteilung

Daten im Kampf gegen COVID-19 verantwortungsvoll nutzen: Corona-App muss auf Mitwirkung aus Überzeugung basieren

In Zeiten von Corona müssen auch Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Bevölkerung gesundheitlich zu schützen. Dabei ist immer wieder die Auswertung von Standortdaten im Gespräch, auch über Apps zur Bekämpfung von COVID-19 wird nachgedacht. LOAD als Verein für liberale Netzpolitik positioniert sich daher zu den verschiedenen Vorschlägen. Grundsätzlich gilt dabei: Jede Maßnahme, welche dazu führt, wieder mehr Freizügigkeit zu erlangen ohne die Sicherheitslage zu verschlechtern, wird von LOAD im Prinzip positiv bewertet. „Technologie kann einen wesentlichen zusätzlichen Beitrag leisten, wenn die Grundsätze des Datenschutzes und die bürgerlichen Freiheiten nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden“, ist Ann Cathrin Riedel, Vorsitzende des LOAD e.V, überzeugt. „Wir setzen auf Freiwilligkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern und Mitwirkung aus Überzeugung“, so Riedel weiter. Dabei ist zu beachten, dass alle digitalen Maßnahmen immer nur unterstützend und zur Sensibilisierung der Bevölkerung wirken. Physische Distanz und Hygienemaßnahmen als vorbeugende Mittel und eine effektive Unterstützung des Gesundheitswesens sind in der aktuellen Krisensituation unabdingbar.

LOAD unterstützt die Bereitstellung anonymisierter aggregierter Standortdaten durch manche Mobilfunknetzbetreiber und deren Auswertung durch das Robert-Koch-Institut, um auf der Grundlage der Bewegungsströme die Wirksamkeit freizügigkeitseinschränkender Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Reduktion der Neuinfektionen bewerten zu können. Im Angesicht der wesentlichen Einschränkungen der Freiheitsrechte ist eine kontinuierliche Neubeurteilung der Maßnahmen geboten. Personenbezogene Mobilfunkdaten sind allerdings keineswegs dazu geeignet, Infektionsketten nachzuvollziehen, denn technisch ist die Genauigkeit der Ortung so beschränkt, dass nicht auf einen tatsächlichen Kontakt von Personen geschlossen werden kann. In Anbetracht der fehlenden Effektivität und des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte lehnt LOAD diesen Vorschlag entschieden ab.

LOAD unterstützt die Bereitstellung einer App auf freiwilliger Basis, deren Zweck die Reduktion der Infektionen darstellt, indem Bürgerinnen und Bürger nach dem möglichen Kontakt mit einem oder einer Infizierten gezielt gewarnt werden, um dann für körperliche Symptomatik sensibilisiert zu sein und gegebenenfalls einen Arzt zu konsultieren und sich testen zu lassen. Eine solche Corona-App soll durch unabhängige Expertinnen und Experten erstellt werden, die Bundesregierung stellt dafür die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung. Der Quellcode der App muss öffentlich zugänglich sein. Es ist insbesondere auf den Datenschutz zu achten, persönliche Standortdaten sollen niemals zentral erfasst werden. Daher lehnt LOAD die massenhafte Erhebung und vorratsmäßige Speicherung von personenbezogenen Standortdaten durch eine zentrale Einrichtung ausdrücklich ab und setzt stattdessen auf freiwilliges Eigentracking mit dezentraler Datenverarbeitung auf den eigenen Endgeräten. LOAD sieht dafür im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: erstens über eine Standortermittlung mittels GPS und zweitens über eine Kontaktermittlung über Bluetooth.

  1. Dezentrale Standorterfassung über GPS:

Freiwillige können eine App auf ihrem Smartphone installieren, die Standortdaten des Nutzers mittels GPS erfasst. Das Bewegungsprotokoll wird lokal auf dem Smartphone gespeichert. Im Falle einer Infektion kann die Person das Bewegungsprotokoll an das Gesundheitsamt übergeben, welches das Bewegungsprotokoll ohne Möglichkeiten zur Identifikation der infizierten Person in ein Kartensystem einspeist. In der App anderer Nutzer werden dann diese Daten gegen das eigene lokal gespeicherte Bewegungsprotokoll abgeglichen und bei Überschneidungen eine Warnung über ein erhöhtes Infektionsrisiko erzeugt. Das Konzept lässt sich erweitern, indem die potenziellen Infektionsorte auch auf einer Website angezeigt werden, deren Ansicht auch Bürgerinnen und Bürgern offensteht, die die Corona-App nicht installieren wollen oder können. Dadurch kann die Akzeptanz für das Warnsystem in der Bevölkerung erhöht werden.

  1. Dezentrale Bluetooth-Kontaktermittlung:

GPS-Daten können die Standorte von Personen im Freien gut abbilden. Innerhalb großer Gebäude (Büros, Einkaufszentren, etc.) ist GPS allerdings nicht effektiv, da beispielsweise nicht unterschieden werden kann, ob sich eine Person im ersten oder im vierten Stock befindet. Unter solchen Bedingungen könnte eine Lösung, die via Bluetooth andere Geräte aufspürt und den Kontakt dezentral auf dem eigenen Endgerät abspeichert, Abhilfe schaffen. Jedes Gerät erhält dabei ein eindeutiges Pseudonym. Die Pseudonyme werden regelmäßig mit einer zentralen Datenbank abgeglichen. Im Falle einer Infektion wird das Pseudonym des Gerätes in dieser Datenbank markiert. So kann auf dem Smartphone die Infektionskette nachvollzogen und gleichzeitig vor möglichen Ansteckungsgefahren gewarnt werden. Dabei werden zentral keine Bewegungsdaten gespeichert, sondern nur Pseudonyme mit ihrem Infektionsstatus. Eine Lokalisierung via Bluetooth funktioniert auch im Freien, ist aber anfälliger für Manipulation als GPS.

LOAD sieht wichtige Chancen in der Nutzung von Bewegungsdaten zur Bekämpfung des Coronavirus, legt dabei aber essentiellen Wert auf Freiwilligkeit, Datensparsamkeit und Datenschutz.

(…)

Wir fordern alle politisch Verantwortlichen dazu auf, auch in der derzeitigen Krisensituation die Bürgerrechte zu wahren und statt nach der einfachsten nach der besten Lösung zu suchen“, so Riedel abschließend. „Wir helfen dabei gerne mit!“

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Der Verein für liberale Netzpolitik LOAD e.V. wurde im Januar 2014 in Bonn von 20 Netzpolitikern gegründet und hat heute über 150 Mitglieder in ganz Deutschland.
LOAD mischt sich durch Veranstaltungen, Workshops und Veröffentlichungen aktiv in die netzpolitische Debatte ein.

www.load-ev.de

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Kanzlerin Merkels Arzt ! aktuell positiv auf Covid-19 getestet

22. März 2020

Pressemitteilung Bundesregierung, 22.3.2020, 18.32h:

Die Bundeskanzlerin wurde nach ihrem heutigen Presseauftritt davon unterrichtet, dass ein Arzt, der am Freitagnachmittag eine prophylaktische Pneumokokken-Impfung bei ihr vorgenommen hatte, mittlerweile positiv auf das Coronavirus getestet wurde.
Daraufhin hat die Bundeskanzlerin entschieden, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Sie wird sich in den nächsten Tagen regelmäßig testen lassen, weil ein Test jetzt noch nicht voll aussagekräftig wäre. Auch aus der häuslichen Quarantäne wird die Bundeskanzlerin ihren Dienstgeschäften nachgehen.

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Auszug Fernsehansprache Kanzlerin Merkel: Zeigen, dass wir herzlich und vernünftig handeln

18. März 2020

Ein Auszug aus der vorbereiteten Rede der Bundeskanzlerin als Fernsehansprache

Berlin, 18.3.2020.

Ich appelliere an Sie: Halten Sie sich an die Regeln, die nun für die nächste Zeit gelten. Wir werden als Regierung stets neu prüfen, was sich wieder korrigieren lässt, aber auch: was womöglich noch nötig ist.

Kanzlerin Angela Merkel wendet sich heute Abend über den Fernsehsender ARD an die Deutschen Bürger zur Lage der Corona-Pandemie. Sie dankt den MA der Medizin, der Supermärkte und hofft auf die Herzlichkeit der Bürger/Innen im Umgang, um Infektionen zu verlangsamen. (Bild: Archiv/sylla)

Dies ist eine dynamische Situation, und wir werden in ihr lernfähig bleiben, um jederzeit umdenken und mit anderen Instrumenten reagieren zu können. Auch das werden wir dann erklären.

Deswegen bitte ich Sie: Glauben Sie keinen Gerüchten, sondern nur den offiziellen Mitteilungen, die wir immer auch in viele Sprachen übersetzen lassen.

Wir sind eine Demokratie. Wir leben nicht von Zwang, sondern von geteiltem Wissen und Mitwirkung. Dies ist eine historische Aufgabe und sie ist nur gemeinsam zu bewältigen.

Dass wir diese Krise überwinden werden, dessen bin ich vollkommen sicher. Aber wie hoch werden die Opfer sein? Wie viele geliebte Menschen werden wir verlieren? Wir haben es zu einem großen Teil selbst in der Hand. Wir können jetzt, entschlossen, alle miteinander reagieren. Wir können die aktuellen Einschränkungen annehmen und einander beistehen.

Diese Situation ist ernst und sie ist offen.

Das heißt: Es wird nicht nur, aber auch davon abhängen, wie diszipliniert jeder und jede die Regeln befolgt und umsetzt.

Wir müssen, auch wenn wir so etwas noch nie erlebt haben, zeigen, dass wir herzlich und vernünftig handeln und so Leben retten. Es kommt ohne Ausnahme auf jeden Einzelnen und damit auf uns alle an.

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Arbeitsämter, Jobcenter, Familienkassen: Kundenverkehr sehr eingeschränkt, Zahlungen laufen weiter

17. März 2020

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 17. März 2020

Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen.Um dies zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schützen und um die Pandemie einzudämmen, gibt es ab morgen (18.03.2020) keinen offenen Kundenzugang in unsere Gebäude mehr.

Für Notfälle wird vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geschaffen. Wir informieren über die regionale Presse und über Aushänge über diese Möglichkeiten. Wichtige Info für alle Kundinnen und Kunden:Sie müssen einen vereinbarten Termin NICHT absagen, weder telefonisch noch per Mail. Es gibt keine Nachteile.

Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen. Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt.  Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.   Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt. Zusätzliche regionale Rufnummern:

Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schalten derzeit auch lokale Rufnummern, da unsere zentralen Rufnummern nur sehr schlecht erreichbar sind. Auch hier informieren wir baldmöglichst über die Medien, unter www.arbeitsagentur.de und über Aushänge.

 

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Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland

16. März 2020

Pressemitteilung Deutsche Bundesregierung

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt

Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündet Leitlinien für Deutschlands öffentliches Leben aus dem Kanzleramt: Starke Einschränkungen wegen Corona- Epidemie. Güter- und Medizinprodukte sowie Lebensmittel bleiben für alle erreichbar. (Bild: sylla)

unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
– Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
– Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
– der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
– alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center – Spielplätze.

III. Zu verbieten sind
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

IV. Zu erlassen sind
– Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
– in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
– Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise

 

 

 

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Auskunftspflicht für Anbieter sozialer Netzwerke

13. März 2020

Pressemitteilung Deutscher Bundesrat

Berlin, 13.3.2020. 986. Sitzung des Bundesrates. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Hasskriminalität im Internet besser verfolgen zu können: Anbieter sozialer Netzwerke sollen künftig verpflichtet werden, den Strafverfolgungsbehörden Auskunft über Urheber von Hasspostings zu geben – auch dann, wenn sie ihren Firmensitz im Ausland haben oder die abgefragten Daten dort gespeichert sind.

In einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.

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