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Europäisches Zentrum für Menschenrechte (EZMR)

Europäisches Zentrum für Menschenrechte (Bild: ZEB

Der Zentralrat Europäischer Bürger (ZEB) ist eine in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) eingetragene Organisation und setzt sich überwiegend und regelmäßig für Demokratie und Menschenrechte in Deutschland und Europa ein. Der ZEB ist auch im deutschen Bundestag registriert und ist mit Schwesterorganisationen in Deutschland und Europa vernetzt. Der ZEB beschäftigt sich unter anderem mit der Wirksamkeit der nationalen Behörden


EU-Volks - Kommission zur Regulierung für Schäden aus Staatshaftungsfehlern

BÜRGERVERBRAUCHERSCHUTZ FÜR MENSCHENRECHTE

Von Surmeli und Bernd Vogt

Staatshaftungsfehler sollten auf nationaler Ebene von Nichtregierungsorganisationen in den jeweiligen Staaten realisieren werden. Die Lösung ist zwar staaten- und kulturunabhängig, auf jeden Fall aber soll für jedes Opfer individuell und sehr zeitnah die Wahrung der Menschenrechte gewährleistet werden. Die Kommission für die Wirksamkeit der Behörden arbeitet nach den strengen Regeln international anerkannter Menschenrechte und der jeweiligen Verfassungen, wobei die Verfassung untergeordnet ist.

Unter Berücksichtigung die Aufgabenliste der Kommission für die Wirksamkeit der Behörden ist festzustellen, jede Menschenrechtsverletzung könnte national verhindert werden. Diese Kommission muß in allen Ländern eingeführt werden, damit Mißgriffe im Staat verhindert, aufgeklärt und entschädigt werden können. Fruchtlose Abmahnungen der nationalen Kommissionen für die Wirksamkeit der Behörden müssen vom EZMR vollstreckt werden.

An Hand der nationalen Geldstrafen kann auch die Leistung einer Person zu einem Verfahren gemessen und auch in Regreß genommen werden, so daß der Zirkel der Inzuchtdepression durchbrochen wird.

Die Summe der Geldstrafen für das jeweilige Land ist ein Indikator für das Ausmaß des Verstoßes in der internationalen Gesamtstatistik für Menschenrechte. Das EZMR berichtet regelmäßig an den Europarat und entlastet mit seiner Tätigkeit den Europäischen Gerichthof für Menschenrechte (EGMR).

Zweck der Organisation ZEB

(Bild: EZM)

Zur Hompage der EU - Initiative ZEB.org, bitte Bild anklicken.


Zweck des Europäische Zentrum für Menschenrechte (EZMR) ist der internationale Zusammenschluß der Menschenrechtsorganisationen in Europa zur Überprüfung der Wirksamkeit der Gesetze in der Praxis, da das nationale Gesetz auch fehler- oder mangelhaft oder in der Anwendung falsch umgesetzt sein kann. Deshalb stellt das EZMR zur Förderung der Wirksamkeit der nationalen Behörden zur praxisnahen Ausübung der gesetzlichen Aufgaben die Überprüfungsanforderungen des Europarates „Kommission für die Wirksamkeit der Justiz“,

- im Zusammenhang mit der europäischen Menschenrechtskonvention, der Weiterentwicklung und Konsolidierung der demokratischen Stabilität in den europäischen Ländern-

Das Ganze als Skizze, PDF-Datei, 2 Seiten.

Die Aufgaben der Bürger-EU-Kommission als Text, PDF-Datei, 9 Seiten.

Das PDF-Dokument "Unterlassungsgesetz für Menschenrechtsverletzungen".

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Ansprechpartner Projekt: EU-Volks-Kommission

Europäische Zentrum für Menschenrechte (EZMR)
Pressesprecher : Suermeli
ZEB - Zentralrat Europäischer Bürger,
Bielfeldtweg 26,
D-21682 STADE
Tel. 0049-4141-670-123
» www.zeb-org.de
suermeli@goldmail.de

Pressesprecher: Bernd Vogt
Präsidium des ZEB und des EZMR,
Bielfeldtweg 26,
21682 STADE,
Tel. 04141-670123,
900212 oder 0160-1056871
Tel. 04121-788778 oder 0172-7244667
bernd.vogt@gmx.de


(mmb, 2.2.2007, 19.45h)