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Saisonale Abmeldung der GEZ-Gebühr ist Streitfall

Pressemitteilung der CDU

Anlässlich der Diskussion um die steigende Belastung deutscher Beherbergungsbetriebe durch Rundfunkgebühren erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:

Deutsche Beherbergungsbetriebe sind mit steigenden Rundfunkgebühren konfrontiert, die erheblich höher als die ihrer Konkurrenz innerhalb der EU liegen. Deshalb haben die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen von SPD und CDU/CSU die Ministerpräsidenten der Bundesländer in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, die aktuelle Regelung der Gebührenerhebung zu überarbeiten und auf die GEZ einzuwirken, die seit dem Jahreswechsel nicht mehr zulässige Abmeldung außerhalb der Saison wieder zuzulassen. Ziel ist die Schaffung und Sicherstellung einer verständlichen und kalkulierbaren Einzugspraxis, die insbesondere für die Existenz von kleinen Beherbergungsbetrieben unerlässlich ist.

In keinem anderen Land der Europäischen Union werden Beherbergungsbetriebe durch Rundfunkgebühren so stark belastet wie in Deutschland. Während in sieben Mitgliedstaaten - darunter Belgien, Spanien, Portugal und die Niederlande - überhaupt keine Rundfunkgebühren erhoben und die Kosten in Österreich bei 263 Euro gedeckelt werden, müssen deutsche Hoteliers und Eigentümer von Ferienwohnungen für jedes Fernseh- und Radiogerät zahlen.

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hat diese Situation seit Anfang 2007 zusätzlich verschärft, indem sie die bisher allgemein praktizierte mehrmonatige Abmeldung von Geräten in Ferienwohnungen, Hotels, Hotelbetriebsteilen und Ferienzimmern seit dem Jahreswechsel nicht mehr akzeptiert. Vermieter und Hoteliers müssen also auch dann zahlen, wenn ihre Räumlichkeiten außerhalb der Saison leer stehen. Die GEZ begründet diese neue Verfahrensweise mit dem Verweis auf den neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der keine Rechtsgrundlage mehr für die saisonale An- und Abmeldung von Ferienwohnungen und Hotelteilen enthalte.

Die dort in § 5 Abs. 2 Nr. 1-3 verankerte Regelung, nach der Beherbergungs- betriebe eine pauschale Ermäßigung von bis zu 50 Prozent der Rundfunkgebühren zugestanden wird, lässt nach Auffassung der GEZ die temporäre oder saisonbedingte Abmeldung nicht mehr zu.

Insbesondere Privatvermieter sehen sich dadurch gezwungen, ihren Gästen in Zukunft keine Fernseh- und Radiogeräte mehr anzubieten, was einen enormen Qualitätsverlust darstellen und den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig schwächen würde. Einige Vermieter überlegen sogar ernsthaft, ihren Betrieb auf Grund der GEZ-Forderungen zu schließen, da keine Aussicht besteht, diese Mehrkosten durch höhere Einnahmen zu kompensieren.

Die Länder, als die für die Erhebung der Rundfunkgebühren Verantwortlichen, müssen sich dieser Problematik stellen.