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500 Euro Pauschale im Jahr für Ehrenamtliche

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages stimmte einer Pauschale für ehrenamtlich Tätige von bis zu 500 Euro jährlich zu.

Pressemitteilung DBT. Berlin.

Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag, den 4. Juli 2007, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in geänderter Fassung angenommen. Das Gesetz soll am kommenden Freitag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.

Bei der Abstimmung enthielten sich die Oppositionsfraktionen geschlossen der Stimme. Eigene Anträge der FDP, mehr Freiheit zu wagen und die Zivilgesellschaft zu stärken, sowie von Bündnis 90/Die Grünen, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken, fanden keine Mehrheit. Die Koalitionsfraktionen hatten neun Änderungsanträge vorgelegt, die den ursprünglichen Regierungsentwurf in wesentlichen Punkten ändern. Im Vordergrund steht dabei ein allgemeiner Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von bis zu 500 Euro im Jahr.

Mit dieser Aufwandspauschale sollen die Kosten abgegolten werden, die den ehrenamtlich Tätigen durch ihre Beschäftigung entstehen.

Sind die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen höher als dieser Freibetrag, müssen sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, heißt es in der Begründung zum Änderungsantrag. Wer die Aufwandspauschale in Anspruch nimmt, soll nicht zusätzlich noch die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und auch nicht den so genannten Übungsleiterfreibetrag gewährt bekommen. Die Einführung der Aufwandspauschale führt den Angaben zufolge zu Steuermindereinnahmen von 145 Millionen Euro. 100 Millionen Euro davon können durch den Wegfall des ursprünglich geplanten Abzugs von der Steuerschuld in Höhe von 300 Euro jährlich aufgebracht werden, den jene erhalten sollten, die monatlich im Durchschnitt mindestens 20 Stunden lang alte, kranke oder behinderte Menschen kostenlos betreuen. Der Übungsleiterfreibetrag wird wie vorgesehen von derzeit 1.848 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Zudem sollen die Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug von Spenden einheitlich auf 20 Prozent angehoben werden. Geplant ist ferner, den Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital von derzeit 307.000 Euro auf eine Million Euro anzuheben. Die Koalition folgte damit einer Anregung aus dem Bundesrat, nachdem im Regierungsentwurf lediglich 750.000 Euro vorgesehen waren. Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften und die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen soll nach dem Willen des Ausschusses von jeweils 30.878 Euro auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr erhöht werden.

Die Grünen hatten dazu in einem ihrer Änderungsanträge eine Anhebung auf 40.000 Euro verlangt, konnten sich damit aber nicht durchsetzen. Was den Katalog der gemeinnützigen und spendenbegünstigten Zwecke in der Abgabenordnung angeht, so waren in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses Vorschläge gekommen, diesen Katalog nicht abschließend zu formulieren, sondern für Erweiterungen in der Zukunft offen zu halten. Auch die Oppositionsfraktionen hatten solche Forderungen erhoben. Die in der Koalition gefundene Lösung sieht nun so aus, dass die Finanzbehörden der Länder die Möglichkeit erhalten, Zwecke auch dann als gemeinnützig anzuerkennen, wenn diese nicht im Katalog der Abgabenordnung aufgeführt sind. Die betroffenen gemeinnützigen Organisationen hätten den Vorteil, nicht erst auf die nächste Gesetzesänderung warten zu müssen, bevor ihre Tätigkeit als gemeinnützig anerkannt werden kann. Die Länder sollen nun eine Stelle innerhalb ihrer Finanzverwaltungen benennen, die für Entscheidungen über die Gemeinnützigkeit zuständig ist. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten mit der Wahlmöglichkeit, für das Veranlagungsjahr 2007 noch das alte Recht in Anspruch nehmen zu können.

Auf Wunsch des Bundesrates hat der Finanzausschuss ferner einstimmig eine Ergänzung des Investitionszulagengesetzes 2007 aufgenommen. Dabei geht es darum, dass ein Teil des Landes Berlin, für den das Investitionszulagengesetz seit Jahresbeginn nicht mehr angewendet werden kann, doch wieder in den Genuss der vollen Förderung durch das Gesetz gelangt und damit betriebliche Investitionen in kleine und mittlere Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes vollständig gefördert werden können. Diese Regelung soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. (fs)