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Wer Tempelhof will, muss aufs Amt


Wer Tempelhof will, muss aufs Amt
Für das neue Volksbegehren gelten noch die alten Regeln

Für das soeben begonnene Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafens Tempelhof gelten noch nicht vollständig die neuen Erleichterungen für Plebiszite in der Berliner Verfassung. Dazu muss das Abgeordnetenhaus erst ein so genanntes Ausführungsgesetz beschließen - in dem dann etwa festgelegt ist, wie und wo Unterschriften gesammelt werden können. Die Initiative Mehr Demokratie e.V., die sich in den vergangenen Jahren für die vereinfachten Plebiszite in Berlin stark gemacht hat, fordert jetzt vom Landesparlament... » [Mehr] auf der Berliner Zeitung, Prinausgabe vom 1. Dezember 2006