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Stolperfalle Kostendeckungsvorschlag

Pressemitteilung. Mehr Demokratie, 19. September 2007

Bürgerbegehren in Braunschweig unzulässig


Von Katrin Tober

Bremen/Braunschweig. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hat
in seiner gestrigen Sitzung der Verwaltungsvorlage entsprochen und das
Bürgerbegehren "Schwimmbäder in Braunschweig" als unzulässig zurückgewiesen.

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den vom Rat am 27. Februar
beschlossenen Neubau eines Freizeit- und Erlebnisbades und die
Schließung der bestehenden Bädern. Stattdessen schlägt die Bürgerinitiative den Neubau eines kleinen Bades im Westen der Stadt und die Sanierung der bestehenden Bäder vor, um eine dezentrale Versorgung mit Schwimmbädern sicherzustellen. Mit der gestrigen Entscheidung bezieht sich der Ausschuss auf die Regelung in der Niedersächsischen Gemeindeordnung, wonach der Vorschlag eines Bürgerbegehrens finanziell ausreichend gedeckt sein muss. Den Initiatoren des Bürgerbegehrens werden falsche Kostenberechnungen vorgeworfen.

Ein fehlender oder mangelhafter Kostendeckungsvorschlag zählt in Niedersachsen zu den Hauptgründen für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren. Mehr als ein Viertel aller zurückgewiesenen Bürgerbegehren sind hierauf zurückzuführen.
(...)

Mehr Infos auf der Homepage des Landesverbands Mehr Demokratie E.V. unter:

» http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/reformen-nds.html
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Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen-Niedersachsen
Pressesprecherin Katrin Tober
c/o Kulturzentrum Lagerhaus
Schildstraße 12-19
28203 Bremen
fon 0421-794 63 70
fax 0421-794 63 71
mobil 0177-267 29 40
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