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Informationsfreiheit


Akteneinsicht für alle

Informationsfreiheitsgesetz seit 2006

Seit dem 1. Januar 2006 sind amtliche Informationen des Bundes grundsätzlich einsehbar. Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für die Verwaltung des Deutschen Bundestages, die ihren Aktenplan im Internet veröffentlicht. Der Plan erleichtert es den Bürgerinnen und Bürgern, sich einen Überblick über die Akten der Bundestagsverwaltung zu verschaffen. Mehr dazu im » Bundestag

Beiträge von April bis Juni 2005 im » Diskussionsforum zum Thema.