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Holocaust - ja oder nein ?


Die Geschichten um den Holocaust findet auch im Jahr 2006 kein Ende

Es gibt Gründe, warum die Wunden der Überlebenden nicht heilen, es gibt ein öffentliches Interesse, das sie gereinigt werden. Zur Feier des Tages der Wiedervereinigung der Deutschen Länder am 3. Oktober, veröffentlicht der Demokratie Spiegel nachträglich einen Text eines Prozess Berichterstatters aus Berlin.

Gerd Walther sein Spezielgebiet ist die Deutsche Geschichte zwischen 1933 und heute - fokussiert auf die Holocaust Verleugnung und Presessierung. Verteidigerin im aktuellen, Berliner Ausschwitz Prozess ist Rechtsanwältin Sylvia Stolz. (mmb, fs)

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Vollst. Pressemitteilung,

Fortsetzung des 1. Bernauer Auschwitzprozesses

Von Gerd Walther

Zu Beginn des achten Verhandlungstages am 27. September 2006 wurden erst einmal alle von Rechtsanwältin Sylvia Stolz und den übrigen Prozeßführern gestellten Anträge abgelehnt mit dem Hinweis, daß alle Anträge „unerheblich“ seien.

Darunter war auch Gerd Walthers Antrag, den Prozeß solange auszusetzen, bis Ergebnisse der im Dezember zu erwartenden Teheraner Holocaustkonferenz vorliegen. Daraufhin stellte er folgenden weiteren Antrag:

„Nachdem Richterin Kroh im Rahmen ihrer Ablehnung aller Anträge der Verteidiger und aller Angeklagten erläuterte, daß alles ohne Bedeutung sei, soll das Gericht seinerseits erklären, was es von Bedeutung hält, damit sich die Angeklagten entsprechend verteidigen können“.


Auch dieser Antrag wurde im Verlaufe des Verhandlungstages abgelehnt. Diesmal mit dem sagenhaften Hinweis, daß das Gericht dafür keine Begründung abzugeben brauche und auch keine Erörterung darüber stattfinden wird. Die fehlende Erörterung wurde auch nicht begründet. Das wiederum animierte RA’in Sylvia Stolz in ihrem Plädoyer zu der Frage, ob denn für Holocaustprozesse überhaupt noch Juristen gebraucht werden.

Nach der amtlichen Feststellung der gerichtlichen Bedeutungslosigkeit wurde die nicht vorhandene Beweisaufnahme vom Gericht für beendet erklärt und Staatsanwalt Ulrich Schierding erhielt das Wort für sein Plädoyer. Dieses bestand aus einem einzigen, akustisch nicht ganz verständlichen Satz.

Ein Rekord in der BRD-Gerichtsgeschichte: Ein Plädoyer zur Sache von weniger als eine Minute. Gleichwohl forderte er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, nachdem er erst einmal viele Fakten aufzählte, die für die Angeklagten sprechen würden.

Anschließend begannen die Plädoyers der Prozeßführer. Es begann RA’in Sylvia Stolz in bekannt ruhiger, aber einprägsamer Manier. Zunächst stellte sie fest, es solle hier eine Meinung bestraft werden und keine Tat wie Mord oder Diebstahl. Sie stellte die Frage, was ist hier eigentlich los bezüglich der Meinungsfreiheit? Und beantwortete gleich selbst: Im Namen der Meinungsfreiheit werden die Angeklagten für ihre Meinung bestraft. Für was sie bestraft werden, bliebe jedoch unklar.

Was haben die Angeklagten denn geleugnet?


Das Gericht hätte alle diesbezüglichen Anträge ohne Sinn und Verstand abgelehnt. Was von Bedeutung gewesen sei, sei vom Gericht nicht erörtert worden. Insoweit lehne sich das Bernauer Gericht ganz dem Stile des Nürnberger Prozesses an, das ein mosaisches Verfahren ohne Begründungen gewesen sei. Die in Nürnberg agierenden Besatzer wollten dem Deutschen Volke keine Freiheit bringen, sondern ihre Macht erhalten. Das geschah und geschieht vor allem durch die Umsetzung der Protokolle der Weisen von Zion.


Sylvia Stolz stellte weiter fest, hier in Bernau sei nicht einmal versucht worden, die Bezugstat, nämlich sogenannte nationalsozialistische Verbrechen, zu untersuchen. „Wird da noch gedacht?“ fragte sie. Das gelte auch für den Vorwurf, die Angeklagten hätten die Tat „billigend in Kauf genommen“. An die Adresse des Staatsanwaltes fragte sie: „Schon mal gehört, daß man ‚billigend in Kauf nehmen’ kann nur eine eigene Tat wie Diebstahl oder Totschlag“?


Ebenso konfus verhalte sich der Staatsanwalt mit dem Begriff des „Leugnens“. Leugnen heiße wider besseres Wissen abstreiten. Dazu sei aber im Prozeß nichts vorgetragen worden. Hier hätten wir es mit Denkinquisition zu tun. Zur Frage der Offenkundigkeit des Holocaust oder seine tatbestandliche Voraussetzung herrsche hier Stillschweigen, da man wisse, es ist nicht haltbar.


Abschließend machte Sylvia Stolz klar, daß sie nicht annimmt, daß Richterin Kroh per se Unrecht sprechen will, sondern dazu von der OMF-BRD-Diktatur gedrängt werde. Insoweit habe nun Richterin Kroh den „Schwarzen Peter“. An die Richterin wurde appelliert sich von der BRD-Inquisition, die reine Barbarei und vorschreibe, daß schwarz weiß sei, zu lösen, damit sie „noch in den Spiegel sehen könne“. Das sei zwar nicht einfach angesichts von zu erwartenden Repressalien des Holocaustsystems, muß aber von einer Juristin erwartet werden.

Nach Sylvia Stolz plädierten die Prozeßführer Wolfgang Hackert, Gerd Walther, Rainer Link und Dirk Reinecke für sich selbst. Jeder machte auf seine Weise deutlich, daß normalerweise nicht sie auf die Anklagebank gehören, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“, vertreten durch Staatsanwalt Ulrich Schierding. Klassisch formulierte es Reinecke: „Uns Angeklagten tut das Urteil nicht weh, aber Ihnen“.

Die Reden wurden immer wieder durch Beifall aus dem Zuschauerraum begleitet. Richterin und Staatsanwalt waren sichtlich ergriffen. Selbst die von der jüdisch-amerikanischen Besatzungsmacht entsandten Zuschauer verspürten eine Atmosphäre wie im Sommer 1989 in der DDR.

Besonders ihr „Professor für Rechtsextremismus“ vom Antisemitismusinstitut der Technischen Universität, Rainer Erb, zeigte durch sein ständiges Hin- und Herrutschen auf seinem Stuhl, daß er seine Felle wegschwimmen sah.

Am Mittwoch, den 11. Oktober 2006 um 11 Uhr im Saal 243 des Amtsgerichts Bernau, Breitscheidstraße 50, geht der Prozess weiter.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte per E - Mail an den Prozess-Berichterstatter Gerd Walther » GW-Berlin@gmx.de.



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Obige Mitteilung ist eine Pressemitteilung des Autors Gerd Walther und spiegelt nicht eine persönliche Meinung oder Erfahrung der Herausgeber wieder. Die Redaktion behält sich vor, Texte und Artikel von Autoren, Redakteuren oder Institutionen ohne Kommentierung oder Kürzung auf dem Demokratie Spiegel Online zu veröffentlichen oder wieder zu entfernen. » Impressum (mmb, fs, 3. Oktober 2006, 23.55h)



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