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Wozu das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz?

Berlin, 8.12.2010. Neben den Änderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige soll mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz auch der Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden. Dazu sind Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) vorgesehen. So werden Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie Vortaten des Geldwäschestraftatbestandes (§ 261 StGB). Dies entspricht dem internationalen Standard, der von der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) vorgegeben ist. Mit der Aufnahme bestimmter Delikte in den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestand Einkünfte oder Gegenstände aus entsprechenden Aktivitäten in den Anwendungsbereich der Geldwäsche einbezogen (www.bundesfinanzministerium.de).

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Costco im Earnings Quickcheck Q1/25: So geht profitables Wachstum!

Costco Wholesale ist hinter Walmart und Amazon das drittgrößte Einzelhandelsunternehmen der Welt - und eine Klasse für sich. Dank seines bestechend einfachen Geschäftsmodells ist Costco praktisch i...

HMS Bergbau: Rohstoffe, Wandel und Kapitalmarktambitionen

Die Berliner HMS Bergbau AG (DE0006061104) zählt zu den wachstumsstärksten Rohstoffhändlern Deutschlands - und das völlig unter dem Radar vieler Anleger. Im Gespräch mit NebenwerteWelt-Chefredakteu...

www.finanznachrichten.de/


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Berlin, 1.10.2010. Pressemitteilung. Gesetzgeber schafft Lohnsteuerkarten auf Papier ab. Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden, da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerabzugverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt werden. (bundesfinanzministerium.de/)


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