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Schluss mit Lustig, der biomentrische Personenausw

Biometrische Daten im Pass

Sicherheitsgewinn und Technologievorsprung

Zur Ersten Bratung zum "Gesetz zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften" erklären der Obmann der Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralf Göbel MdB, und der zuständige Berichterstatter, Clemens Binninger MdB:



Mit den Änderungen im Passgesetz schaffen wir die Rechtsgrundlagen für das Erfassen und das Auslesen biometrischer Daten in Reisedokumenten:

- Ab dem 1. November 2007 werden auf einem Chip im sog. e-Pass neben dem Lichtbild und den persönlichen Daten die Abdrücke beider Zeigefinger gespeichert.
- Vergleichbare Regelungen werden für Unionsbürger, Ausländer aus Drittstaaten und Asylbewerber geschaffen. Damit wird eine Verbesserung der Kontrolle bei Einreisen und der Identitätsüberprüfung herbeigeführt.
- Bei Drittstaatenangehörigen wird ein verdachtsunabhängiger Abgleich der Daten mit den Datenbeständen des BKA ermöglicht.
- Die Daten sind gegen unbefugte Zugriffe gesichert.
Deutschland erfüllt damit als einer der ersten EU-Staaten die Vorgaben die der Europäische Rat im Jahre 2004 gemacht hat.

Biometrie und Videoüberwachung sind zwei Schlüsseltechnologien für eine moderne Sicherheitsarchitektur, wobei die Biometrie-Branche mit ihrem Wachstumspotenzial zunehmend in Deutschland auch ein Standortfaktor wird.

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