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Ohne Mindestlohn mehr Lohndumping zu erwarten


Wie in Deutschland die EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt wird und welche Folgen sie haben könnte

Helmut Lorscheid 01.05.2009, erschienen am 1. Mai bei Telepolis

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde lange und sehr kontrovers diskutiert. Aber diskutiert und darüber berichtet wurde nur, so lange sie noch nicht verabschiedet war. Nun, wo sie praktisch umgesetzt wird, spielt die Richtlinie in der öffentlichen Diskussion kaum noch eine Rolle. Wie sich zeigt zu unrecht. Denn - so Befürchtungen des DGB - die Richtlinie kann in einem Deutschland ohne Mindestlohn dem weiteren Lohndumping Tür und Tor öffnen.(...)

Arbeitsrecht und Datenschutz bleiben unklar

Das für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie notwendige sogenannte "Normenscreening", das heißt die Verpflichtung, sämtliche für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung notwendigen Formalitäten zu überprüfen, nach Brüssel zu berichten und ggf. anzupassen, führt schon jetzt zur Überlastung der zuständigen Stellen, insbesondere in einigen Kommunen und Verbänden.

Unklar ist auch, wo genau in den 16 Bundesländern der in der Richtlinie geforderte [extern] Einheitliche Ansprechpartner für den ausländischen Dienstleistungsanbieter angesiedelt wird. Unklar ist auch, wie viele dieser Stellen es in den einzelnen Ländern, Städten und Kreisen geben wird. Werden es Dienststellen in Kommunal- oder Landesbehörden? Können auch die [extern] Industrie –und Handelskammern diese Aufgabe erfüllen?

Klar ist nur, es muss ab 29. Dezember 2009 in jeder Kommune diese "Einheitlichen Ansprechpartner" geben und die Möglichkeit geschaffen werden, sich von jedem Ort in einem der EU-Mitgliedsstaaten aus für Dienstleistungen in allen in Frage kommenden Bereichen in jedem Winkel der EU anzumelden oder sich darum zu bewerben. (...)


Kafkaeske Formulierungen
Wie erklärt man dem gemeinen Volk, dass eine Richtlinie der EU Vereinfachungen nur oder vor allem für Ausländer bringen soll? In einem [extern] Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht wird das versucht, und dieser Versuch hat durchaus Unterhaltungswert. Darin heißt es:

Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie führt teilweise zu einer unterschiedlichen Behandlung von im Inland niedergelassenen Dienstleistern und aus anderen EU-Staaten grenzüberschreitend tätigen Dienstleistern. Dies ist jedoch dadurch gerechtfertigt, dass der grenzüberschreitend tätige Dienstleister bereits die Anforderungen seines Niederlassungsstaates erfüllt.

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