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Der Bundesrat begann seine 844. Plenarsitzung mit den Abstimmungen zu dem Vertrag von Lissabon sowie den entsprechenden Grundgesetzänderungen, die der Deutsche Bundestag bereits im April 2008 bewilligte. Für beide Gesetze, dem Gesetz zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007, gemäß Artikel 23, Absatz 1 sowie dem Gesetz zur Änderung des Grungesetzes, Artikel 23, 45 und 93, gemäß Artikel 79 Absatz zwei des Grundgesetzes (GG), war die Zweidrittelmehrheit von 46 Stimmen notwendig.

Für das flankierende Gesetz, die Rechte von Bundestag und Bundesrat in europäischen Angelegenheiten gemäß Artikel 23, Absatz sieben des Grundgesetzes, zu stärken (Drucksache: 275/2/08), genügte die einfache Mehrheit.

Wie erwartet, stimmte der Bundesrat, der laut Artikel 50 des Grundgesetzes eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland ist, allen drei Gesetzen mit den jeweils erforderlichen Mehrheiten zu. Damit erfüllten die 16 förderativ strukturierten Länder die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Lissabonvertrages.

[Texte/Fotos: Franziska Sylla (LÄ 24. Mai 2008, fs)]

http://www.cosilium.europa.eu/cms3_fo/showPage.asp?id=1297&lag=de e

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