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Bleibt das Elterngeld für Minijobber & Aufstocker?


Keine Strafe für diejenigen, die als Geringverdiener den Kontakt zum Arbeitsmarkt halten!

Anlässlich des Vorschlags von Bundesministerin Dr. Kristina Schröder, künftig bei Minijobbern diesen bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mehr zu berücksichtigen und bei Aufstockern anzurechnen, erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dorothee Bär MdB:

Wenn jetzt jungen Eltern, die auf einen kleinen Hinzuverdienst durch einen Minijob angewiesen sind, dieser bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mehr berücksichtigt wird, tragen wir dies nicht mit! Der Vorschlag ist unsinnig. Ebenso unverständlich ist, dass bei Aufstockern das Elterngeld künftig angerechnet werden soll. Diese Maßnahmen wären geradezu das Gegenteil eines Arbeitsanreizes. Sie wären eine Strafe für diejenigen, die als Geringverdiener den Kontakt zum Arbeitsmarkt halten.

Die Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben die von der Bundesregierung im Rahmen des Sparpakets beschlossenen Einsparungen beim Elterngeld bislang solidarisch mitgetragen. Es ist uns nicht leicht gefallen, die Verrechnung des Elterngeldes bei Langzeitarbeitslosen zu akzeptieren. Aber dieser Schritt ist vertretbar. Zum einen, weil der Lebensunterhalt von Langzeitarbeitslosen und ihren Kindern vollständig vom Staat finanziert wird und zum anderen, weil mit diesem Schritt stärkere Anreize zur Aufnahme einer Arbeit gesetzt werden sollen.

Das Elterngeld für Minijobber und Aufstocker aber muss ebenso erhalten bleiben wie das für die Einverdienerfamilien.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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