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Entspricht eher der Drogenwirklichkeit

Pressemitteilung vom 07.08.2008, von Maria Eichhorn (CDU)

Härtere Strafen gegen Partydroge zu begrüßen

Weg frei für ein härteres Vorgehen gegen die Verbreitung von Crystal

Die Einführung niedriger Grenzwerte ist aufgrund der Gefährlichkeit der Designerdroge Crystal notwendig und richtig. Damit ist der Weg frei für ein härteres Vorgehen gegen die Verbreitung von Crystal. Der Bundesgerichtshof hat gestern mitgeteilt, die Strafbarkeit für den Besitz und Handel von Crystal deutlich zu verschärfen. Demnach soll bereits der Besitz von fünf Gramm des Wirkstoffes Meth-Amphetamin, aus dem Crystal besteht, in Zukunft mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden. Bislang drohten den Tätern erst ab 30 Gramm härtere Strafen.

Die neue Mindestmenge entspricht eher der Drogenwirklichkeit. Die auch als Ice oder Shabu bekannte Droge ist laut Sachverständigen viel gefährlicher, als bisher angenommen. Crystal führt zu einer schnellen Abhängigkeit. Von dem hohen Suchtpotenzial geht ein großes Risiko aus, denn der Konsum schädigt das zentrale Nervensystem, es zeigen sich vielfältige körperliche und psychische Krankheitsbilder.

Wenn die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofes der Verschärfung des Grenzwertes zustimmen, ist eine deutliche Signalwirkung für Konsumenten und Händel zu erwarten. In Deutschland steigt die Zahl der Süchtigen in manchen Regionen bedenklich an. Höhere Strafen sind ein richtiger Schritt im Kampf gegen die Partydroge.

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