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„Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.“

Hartmut Koschyk, Norbert Lammert und Walter Krämer

haben ein gemeinsames Ziel: Sie wollen die Deutsche Sprache im Grundgesetz verankern. (Bilder: Thomas Konhaeuser)

Bundestagspraesident dafuer: Deutsch ins Grundgesetz

Pressemitteilung

Berlin, 9.11.2010. Mehr als 46.000 Menschen haben sich mit ihrer Unterschrift dafür ausgesprochen, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern. Vertreter des Vereins für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland e.V. (VDA) und der Vereins Deutsche Sprache e.V. (VDS) haben heute sechs Pakete mit den Unterschriften an Bundestagspräsident Norbert Lammert übergeben. VDA und VDS fordern mit der Unterschriftenübergabe, dass sich der Bundestag mit dem Thema beschäftigt.

Beide Einrichtungen hatten im Sommer 2008 zu der Sammlung aufgerufen. Die Unterzeichner schlagen einen Zusatz in Artikel 22 des Grundgesetzes mit dem Wortlaut: „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch", vor. Der Grundgesetzartikel 22 bestimmt bereits Berlin zur Hauptstadt und die Farben der Bundesflagge.

Walter Krämer, der Vorsitzende des VDS, sieht nicht nur eine symbolische Wirkung, wenn das Grundgesetz ein Bekenntnis zur deutschen Sprache enthielte, sondern greifbare politische Ziele. „Wir geben denen bessere Argumente, die sich für die Förderung und Weiterentwicklung des Deutschen einsetzen„, sagte Krämer. Die Sprache bekäme mehr Gewicht bei politischen Entscheidungen. „Deutschlehrer könnten auf das Staatsziel im Grundgesetz verweisen, wenn in der Zukunft über den Anteil des Deutschunterrichts verhandelt wird. Theater-Intendanten könnten das Grundgesetz zitieren, wenn es um den Kulturhaushalt geht.„ Zudem würde eine Ergänzung des Grundgesetzes mehr Verantwortung für den öffentlichen Sprachgebrauch einfordern, namentlich von den Medien, von der Werbeindustrie und von den politischen Einrichtungen.

Für den VDA-Bundesvorsitzenden Hartmut Koschyk entspricht die Festschreibung der deutschen Sprache im Grundgesetz ihrer Bedeutung für die Kultur in Deutschland: „Es entspricht der Bedeutung der deutschen Sprache, dass sie neben den nationalen Symbolen Bundesflagge und Hauptstadt in Artikel 22 des Grundgesetzes Verfassungsrang erhält. Nicht nur 18 europäische Länder haben den Passus über die Landessprache in die Verfassung aufgenommen, sondern z.B. auch die Türkei und Korea. Wir Deutsche sollten uns wieder auf die Gestaltungskraft unserer Sprache besinnen, die Voraussetzung unserer kulturellen Identität ist. Der Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland setzt sich seit Jahren für die Bewahrung der deutschen Sprache und Kultur der im Ausland lebenden Deutschen und deutschen Gemeinschaften ein. Dadurch erfahren wir stets aufs Neue die enorme Bindewirkung, die von der deutschen Sprache für die eigene kulturelle Identität ausgeht. Die

deutsche Sprache ist das Bindeglied, das auch in Deutschland alle Teile unserer Gesellschaft zusammenhält.
Bereits vor über 1000 Jahren erklärte der spanische Kirchenlehrer Isidor von Sevilla, dass ´aus den Sprachen die Völker und nicht aus den Völkern die Sprachen entstanden‘ sind. Zweifellos trifft dies insbesondere für die Geschichte Deutschlands zu. Es ist dem deutschen Verfassungsrechtler Paul Kirchhof uneingeschränkt zuzustimmen, dass sich die deutsche Einigung wesentlich auf die in der Sprachgemeinschaft vorgefundene Kulturgemeinschaft stützt.

Wir müssen einem schleichenden Bedeutungsverlust der deutschen Sprache entgegenwirken. Eine im April 2008 durchgeführte repräsentative Bevölkerungsumfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt: 65 Prozent der Bundesbürger sind der Ansicht, dass die deutsche Sprache zu verkommen droht! Nicht nur Ältere sorgen sich dabei um einen Verfall der deutschen Sprache, sondern auch in der jüngeren Generation sieht dies jeder Zweite so.

VDA und VDS werben für eine Ergänzung unseres Grundgesetzes in Artikel 22: ´Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch`. Wenn wir der deutschen Sprache Verfassungsrang verleihen, setzen wir ein Signal, welche Bedeutung und Wertschätzung wir der deutschen Sprache einräumen. Gerade Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mit Migrationshintergrund können eine solche Verfassungsergänzung als Ansporn begreifen, die deutsche Sprache als Schlüssel für eine erfolgreiche Integration zu verstehen. Des Weiteren würde man der berechtigten Forderung nachhaltig Gewicht verleihen, dass in der Europäischen Union Deutsch als Arbeitssprache endlich gleichberechtigt neben Englisch und Französisch Verwendung findet. Die durchgeführte repräsentative Bevölkerungsumfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach belegt: Die Mehrheit der Bevölkerung fordert eine stärkere Verwendung der deutschen Sprache in der EU und ist der Meinung, dass die Verständigung auf eine einzige gemeinsame Sprache in der EU den kulturellen Verlust nicht aufwiegen könnte.

Die Landessprache bietet die geistige Lebensgrundlage, um Kultur und Werte der Gesellschaft zu verstehen und weiterzuentwickeln, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Ein nachhaltiges Mittel gegen deren Zerfall und zugleich ein wichtiges Signal an alle, die aus anderen Ländern dieser Welt nach Deutschland kommen, wäre zweifellos ein neuer Artikel 22 a im Grundgesetz: ´Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch!`„.

Zum Podcast (11 Minuten) der Veranstaltung bei Hartmut Koschyk Mittendrin: http://www.» koschyk.de.

Weitere Informationen hier:
Verein Deutsche Sprache e.V. (VDS)
Postfach 10 41 28
44041 Dortmund
Telefon: 0231 - 794 85 20
info@vds-ev.de
» www.vds-ev.de

Verein für Deutsche Kulturbeziehungen
im Ausland (VDA)
Kölnstraße 76
53757 Sankt Augustin
Telefon: 02241-21071
info@vda-globus.de
www.vda-globus.de

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