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Staatskirchenvertrag fördert finanzielles Risiko

Bürgerrechtsorganisation

in Deutschland seit 1961

Humanistische Union e.V., Pressemitteilung, Berlin, 26.6.2006

Berliner Staatskirchenvertrag verstößt gegen das Gebot staatlicher
Neutralität in religiös-weltanschaulichen Fragen


Humanistische Union warnt vor unwägbaren finanziellen Risiken für das Land Berlin

Am Mittwoch (28. Juni) berät der Hauptausschuss des Berliner
Abgeordnetenhauses über das "Gesetz zum Vertrag des Landes Berlin mit der
Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz" (Drs.
15/4764). Der Gesetzentwurf weist nach Einschätzung der
Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) erhebliche Mängel
hinsichtlich der staatlichen Gleichbehandlung verschiedener Religionen
und Weltanschauungen auf. In einer ausführlichen Stellungnahme macht HU
die Parlamentarier auf die verfassungsrechtlichen und finanzpolitischen
Risiken des vorliegenden Entwurfs aufmerksam. Sie fordert die
Abgeordneten zu einem Verzicht auf den Kirchenvertrag und die Erarbeitung
eines Rechtsstellungsgesetzes auf. [1]

Die ständige Rechtsprechung verweist immer wieder darauf, dass sich aus
dem Gebot staatlicher Neutralität in religiös-weltanschaulichen Fragen
eine formale Gleichbehandlung aller Bekenntnisgemeinschaften ergebe. Vor
diesem Hintergrund stellen vertraglich festgeschriebene Leistungen an die
evangelische Kirche ein finanzielles Risiko dar.

Dazu erklärt Prof. Dr. Rosemarie Will, Bundesvorsitzende der
Humanistischen Union: "Verweigert das Land Berlin einer Gemeinschaft ein
Recht oder eine Subvention, die es einer anderen Gemeinschaft vertraglich
zugesichert hat, muss es begründen, warum es Gleiches ungleich
behandelt." Die Professorin für öffentliches Recht geht davon aus, dass
weitere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vergleichbare
Leistungen einfordern werden. "Angesichts akuter Haushaltsprobleme des
Landes Berlin ist es unverständlich und unverantwortlich, wenn das Land
der hiesigen evangelischen Kirche finanzielle Versprechungen macht, ohne
mögliche Folgekosten in Betracht zu ziehen." Die im Kirchenvertrag
zugesagten Finanzleistungen an die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg
sollten mindestens mit einem Haushaltsvorbehalt versehen werden.

Die Humanistische Union hält einen großen Teil des Gesetzentwurfs
schlicht für überflüssig; zahlreiche Inhalte des vorliegenden Vertrags
ergeben sich unmittelbar aus der grundgesetzlichen Verpflichtung des
Staates zur Gewährung der Religionsfreiheit. "Es bedarf keines Vertrages
und keines besonderen Gesetzes, um den Staat auf die
Selbstverständlichkeit zu verpflichten, dass er seine eigene Verfassungs-
und Rechtsordnung auch gegenüber den Kirchen einhalten muss" so Rosemarie
Will weiter.

Überdies werden einige Inhalte des Kirchenvertrages bereits
spezialgesetzlich geregelt, etwa die Weitergabe von Meldedaten an die
Kirche, die Gestaltung des Ethik-Unterrichts an Berliner Schulen oder die
Besetzung der Rundfunkräte. Die erneute Festschreibung ihres Status quo
im Kirchenvertrag führe lediglich dazu, dass Landesregierung und
Landesparlament ihre zukünftigen Handlungsoptionen einschränken.

Die Humanistische Union empfiehlt den Abgeordneten, gegen den
vorliegenden Gesetzentwurf zum Kirchenvertrages zu stimmen und
stattdessen in Beratungen über ein Rechtsstellungsgesetz einzutreten. Mit
einem solchen Gesetz könnte das Land Berlin sein Verhältnis zu allen
Bekenntnisgemeinschaften gleichermaßen regeln.



[1] Die ausführliche Stellungnahme (fünf Seiten, PDF-Format) der HU zum Vertragstext ist im Internet zugänglich unter:
» http://files.humanistische-union.de/2006/HUPET_StaatskirchenvertragBerlin.pdf



Für Rückfragen:
Prof. Dr. Rosemarie Will über Tel. 030 - 2093 3300 oder
Sven Lüders über Tel. 030 - 204 502 56 oder
E-Mail: info@humanistische-union.de

-- Humanistische Union e.V. - Bundesgeschäftsstelle - Greifswalder Straße 4 10405 Berlin Tel: 030 - 204 502 56 Fax: 030 - 204 502 57

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