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Gemeinschaftshilfe immer nur als letzter Ausweg

Berlin, 15.12.2010. Regierungserklärung BK'in Merkel zum Thema "Europäischer Rat am 16. und 17. Dezember 2010"
Nach der detaillierten Ausarbeitung dürften die Vertragsänderungen voraussichtlich im Frühjahr beschlossen werden. Inkrafttreten soll der neue Mechanismus zum 1. Januar 2013, wenn der derzeitige Euro-Schutzschirm ausläuft. Diesen Schirm hatte die Gemeinschaft im Frühjahr diesen Jahres nach einer akuten Finanzkrise Griechenlands ins Leben gerufen.
Der Krisenmechanismus tritt 2013 an die Stelle des derzeitigen Euro-Rettungsschirms. Er soll EU-Staaten in finanziellen Schwierigkeiten helfen, die Krise zu überwinden, ohne dass die anderen EU-Länder einspringen müssen. Das vertragliche Verbot, wonach die Union und ihre Mitgliedsländer nicht für die Schulden anderer Mitgliedsländer haften (Bail-out-Verbot), bleibt unverändert. Neu ist, dass auch private Gläubiger der Staaten wie Banken oder Fonds mit in die Haftung genommen werden. Damit tritt die EU auch der Spekulation gegen einzelne Staaten entgegen. Auch der Internationale Währungsfonds (IWF) soll einbezogen werden.

Gemeinschaftshilfe immer nur als letzter Ausweg
"Die Chancen für einen neuen Krisenmechanismus stehen gut"Die Bundeskanzlerin betonte erneut, dass der neue Krisenbewältigungsmechanismus im Interesse einer stabilen Gemeinschaftswährung immer nur letztes Mittel sein könne.
Seine Inanspruchnahme werde an strenge Bedingungen geknüpft sein. So müssten jeder Hilfe sorgfältige Analysen und Ursachforschung vorangehen. Zudem würden künftig, anders als bisher, auch private Gläubiger wie Banken in erforderliche Rettungspläne einbezogen.

Die Regierungserklaerung: http://www.» bundesregierung.de/ Content/DE/HTML/Breg/ Regierungserklaerung-EU-Gipfel/regierungserklaerung-eu-gipfel,property=htmlCode,templateId=plain2.html

Infos zum Treffen in Bruessel vom 16.12.2010: www» .bundesregierung.de.

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