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Stadt- und Landkreise einig bei Pflegestützpunkten

PRESSEMITTEILUNG 15. Dezember 2008, Nr. 357/2008

Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz: „Weg für Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg ist frei. Im Pflegestützpunkt werden alle Fragen rund um das Thema Pflege beantwortet.“

Pflegekassen, Krankenkassen und Kommunalen Landesverbänden unterzeichnen Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten

„In den Pflegestützpunkten, die in den baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen im neuen Jahr einzurichten sind, wird die Beratung über die pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen und deren Vernetzung unter einem Dach gebündelt“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz anlässlich der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg am Montag (15.12.) in Stuttgart.

In den letzten Monaten sei es unter Moderation des Sozialministeriums gelungen, zwischen den Pflegekassen und Krankenkassen sowie den Kommunalen Landesverbänden Einigkeit über die Grundsätze zur Errichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten zu erzielen. „Ich freue mich, dass heute zwischen den Kassen und den Kommunalen Landesverbänden eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet wurde, die den Weg für Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg frei macht“, sagte die Ministerin.

Mit der Kooperationsvereinbarung werde der Rahmen für Pflegestützpunkte vor Ort und gleichzeitig ausreichend Spielräume für eine passgenaue Konkretisierung auf örtlicher Ebene geschaffen. „Die Kooperationsvereinbarung gewährleistet, dass die Pflegestützpunkte als funktionsfähige Einrichtungen Pflegebedürftige und deren Angehörige qualifiziert informieren, beraten und betreuen“, so die Ministerin.
Die Kooperationsvereinbarung sieht eine Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte vor, die über die regionale Trägerschaft der Pflegestützpunkte entscheide. Dabei werden vorhandene kommunale Beratungs- und Betreuungsangebote vorrangig berücksichtigt. „Zur Vermeidung von Doppelstrukturen bekommen die Kommunalen Träger sozusagen das „Erstaufschlagsrecht“, erklärte die Ministerin. Erst wenn eine Errichtung eines Pflegestützpunktes unter Beteiligung eines kommunalen Trägers nicht zustande komme, erfolge die Errichtung durch die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte.

Die Kooperationsvereinbarung stelle sicher, dass die Kommunalen Landesverbände von Anfang an als gleichberechtigte Partner in die zu gründende Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte einbezogen werden und auch die Leistungserbringer sich engagieren können.

Ministerin Dr. Stolz: „Durch die Kooperationsvereinbarung ist eine gute Grundlage geschaffen, die Beratungsqualität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Baden-Württemberg weiter zu verbessern.“


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Mit freundlichen Grüßen

Andrea Schaich
Ministerium für Arbeit und Soziales
Pressestelle
Schellingstraße 15
70174 Stuttgart
0711/123-3864

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