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Eine direkte Wahl des Kanzlers

gibt es in Deutschland nicht. Die Kanzlerin oder der Kanzler wird von den Abgeordneten des Bundestages gewählt. Der Bundespräsident schlägt den in der Bundestagswahl hervorgegangenen Spitzenkandidat vor, gewinnt dieser die Mehrheit der Abgeordnetenstimmen, vereidigt er den neuen Reigerungschef oder die

Regierungschefin. Zur Informationsplattform des Bundespresseamtes der Regierung, » Bild anklicken. (Bild: BPA)