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Bürokratiekosten in Deutschland abbauen

Hans B. Beus mit Wolf-Michael Catenhusen

präsentierten in Berlin das Handbuch zur Anwendung des Standardkosten-Modells zum Abbau von Bürokratiekosten für Bund, Wirtschaft und Bürger. Artikel lesen, bitte Bild anklicken.

Bürokratiekosten bei Gesetzesentwürfen messen

Informationsverwaltungen schlucken rund 40 Milliarden Euro jährlich, hat die Regierung festgestellt. Die Bürokratiekosten sollen verringert werden, das steht schon im Koalitionsvertrag 2005 von SPD, CDU und CSU. Ende April 2006 beschloss das Bundeskabinett bis 2011 diese Ausgaben um 25 Prozent zu senken. Das in mehreren europäischen Ländern angewandte Standardkosten- Modell zum Bürokratiekostenabbau präsentierten am 24. Oktober 2007 Hans Bernahrd Beus (Foto links), Staatsekretär im Kanzleramt und Koodinator für Bürokratieabbau und Rechtsetzung und der stellvertretende Vorstand vom Normenkontrollrat, Wolf-Michael Catenhausen, einigen Medien.

Das 100 Seiten starke Handbuch zur Anwendung des Rechenmodells zeigt Experten, wie bereits im Entstehungsprozess, also bei der Entwicklung von Gesetzesentwürfen, die Ministerien Bürokratiekosten für Wirtschaft, Verwaltung und Bürger messbar und damit auch abbaubar machen können, sagt Staatsekretär Beus. "Der unabhängige Normenkontrollrat überprüft die Schätzungen der Ministerien", ergänzt Catenhusen, Staatsekretär a.D; der darf auch Änderungsvorschläge einbringen. Das von der europäischen Union und der OECD empfohlene Modell soll ein stärkeres Kostenbewußtsein bei allen an der Gesetzgebung Beteiligten erzeugen. Die Erfahrungen mit dem Standardkosten-Modell in den Niederlanden haben gezeigt, nach diesem Verfahren werden Berechnungen möglich. Bis Ende der 16. Legislaturperiode wird eine konkrete Zielvorgabe zur Rückfühung der Bürokratiekosten von der Bundesregierung festgelegt.

Fallen Bürokratiepflichten weg, die Einsparpotentiale bringen und Existenzgründern und Mittelständischen Unternehmen Luft verschaffen, darf nicht vergessen werden, jedes Vereinheitlichen von Bilanz- und Steuerrechten, jeder Schritt zur Entbürokratisierung in Deutschland und den Ländern bis letztlich hinunter zu den Gemeinden, wird von den strukturellen Anpassungen der verschiedenen Ministerien und der Regierungsarbeit an die Vorgaben des europäischen Rechts begleitet. In dem Berichtsheft zur Anwendung des Standardkosten-Modells heißt es auf Seite 86 zur Umsetzung des europäischen Rechts in nationales Recht: "Im Vorblatt zu jedem Gesetzesentwurf, mit dem europäisches Recht umgesetzt werden soll, sind künftig das Verhältnis der einzelnen Regelungen zu Rechtsvorschriften der EU sowie der Umsetzungsstand in den anderen EU-Mitliedstaaten ausführlich darzustellen." Den Bericht der Bundesregierung 2007 zur Anwendung des Standardkosten-Modells, herausgegeben vom Presse und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), können Sie bestellen: publikationsbestellung@bundesregierung.de.

Die nationalen Reformaufgaben der Regierungskoalition bis 2009, die den Staatshaushalt, die Wirtschaft und die Bürger von Bürokratiekosten entlasten, sind auch in Übereinstimmung mit einem Richtlinienauftrag des Europäischen Parlaments, des EU Rats und der Kommission zu bringen. Die sogenannte "Mandelkern-Gruppe" bestehend aus "Vertretern der Mitgliedstaaten der Union und einem Vertreter der Kommission", wie es dem nationalen Umsetzungsplan von 2002 des Bundesinnenmisteriums (BMI) "Moderner Staat, Moderne Verwaltung", Seite 17, zu entnehmen ist, hat den Auftrag, die Europäische Union, "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu entwickeln." Parallel laufen Initiativen in den Mitgliedstaaten, die Nationalen Regeln anzupassen. Die hochkarätige Arbeitsgruppe, nach dem französichen Staatsratvorsitzenden, Dieudonné Mandelkern, benannt, macht "den Ministern entsprechende Vorschläge einschließlich der Festlegung einer gemeinsamen Methode zur Bewertung der Qualität von Rechtsetzung." Die Verwaltungslasten europäischer Unternehmen gehen laut Bericht des BMI im Wesentlichen auf die uneinheitlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zurück.
(Bild / Text: Franziska Sylla)

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