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Julia Klöckner (CDU / CSU)

war bereits mit 22 Jahren Religionslehrerin. Im Wahljahr 2002 wählte die Bevölkerung sie per Liste in den Bundestag. Im Neuwahljahr 2005 hatte sich Ihr Ehrgeiz gelohnt, die Mitbürger bestätigten Klöckners Mandat direkt. (Foto : DBT)



Keine Ausweitung der Datensammlung zu Lasten der Verbraucher

Verbraucher sollen, laut Pressemitteilung, vom 27. Juni 2006, der Bundestagsabgeordneten Julia Klöckner (CDU / CSU), über Scoringwerte und Gründe für schlechte Werte informiert werden.

Zur geplanten Änderung des Kreditwesengesetzes und der Scoring-Praxis erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klöckner, die neu gefasste Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie, müsse konkreter und klarer zum Schutz der Verbraucher ausgearbeitet werden.

Die geplante Neuordnung des Kreditwesengesetzes eröffne Kreditinstituten Tür und Tor, persönliche Daten ihrer Kunden abzufragen und für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit zu nutzen - das so genanntes Scoring-Verfahren anzuwenden.

Es sei wichtig, dass der Gesetzentwurf nicht über die aufsichtsrechtliche Basel II Umsetzung hinausgehe, in der nicht das Verhältnis der Banken zu ihren Kunden, sondern nur das Verhältnis der Banken zur Aufsichtsbehörde geregelt würde.

Die Verbraucherschutzbeauftragte der Union kündigt in der Pressemitteilung an, in der morgigen, » nicht öffentlichen Sitzung, im Namen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Protokollerklärung zur geplanten Bankenrichtlinie vorzulegen, die sich auch gegen die Öffnung der bisherigen Datenschutzgrenzen wende und eine Begrenzung bonitätsrelevanter Daten einfordere.

Eine Neuregelung des Kreditwesengesetzes dürfe nicht einseitig zu Lasten der Verbraucher umgesetzt werden. Für ein Scoring-Verfahren müssten auch weiterhin die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes gelten.

(mmb, fs, 2766)

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