Auskunftspflicht für Anbieter sozialer Netzwerke

Pressemitteilung Deutscher Bundesrat

Berlin, 13.3.2020. 986. Sitzung des Bundesrates. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Hasskriminalität im Internet besser verfolgen zu können: Anbieter sozialer Netzwerke sollen künftig verpflichtet werden, den Strafverfolgungsbehörden Auskunft über Urheber von Hasspostings zu geben – auch dann, wenn sie ihren Firmensitz im Ausland haben oder die abgefragten Daten dort gespeichert sind.

In einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.

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