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Deutscher Bundesrat billigt Lobbyregister und schlägt Besteuerung bei Online Glücksspiel vor

26. März 2021

Pressemitteilungen aus dem Bundesrat:

  • Lobbyregister gebilligt
  • Besteuerung von Onlinespielen vorgeschlagen

 

Lobbyregister gebilligt

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat am 26. März 2021 auch der Bundesrat die Einführung eines Lobbyregisters gebilligt. Die Länder hatten sich bereiterklärt, auf ihre eigentlich dreiwöchige Beratungsfrist zu verzichten, um das parlamentarische Verfahren noch vor Ostern abzuschließen.

Interessenvertretung bei Bundestag und Bundesregierung

Künftig müssen sich diejenigen in ein Register eintragen, die Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag oder Bundesregierung ausüben. Umfasst ist dabei jede Kontaktaufnahme zum Zwecke der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse auf Organe, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen des Bundestages, auf Regierungsmitglieder und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zur Ebene der Unterabteilungsleitungen.

Auch Netzwerke betroffen

Lobbyisten sind definiert als natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften oder sonstige Organisationen, auch in Form von Netzwerken, Plattformen oder anderen Formen kollektiver Tätigkeiten, die Interessenvertretung betreiben oder in Auftrag geben.

Besteuerung von Online Zockern

Der Bundesrat sieht Modernisierungsbedarf beim Rennwett- und Lotteriegesetz. Mit einem am 26. März 2021 beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag vor, Online-Poker und virtuelles Automatenspiel ebenso zu besteuern wie vergleichbare andere Glücksspielformen Hintergrund: Legalisierung von Online-Poker und virtuellem Automatenspiel Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021 in Kraft treten soll, lässt die Veranstaltung von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erstmals auf Basis einer für alle Länder einheitlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu.

Regelungslücke schließen

Das Rennwett- und Lotteriegesetz weist insoweit in seiner geltenden Fassung eine Regelungslücke auf, warnt die Länderkammer. Es enthält nämlich keine Vorgaben zur Besteuerung dieser Glücksspielformen. Das sei unproblematisch gewesen sei, solange diese Spiele nicht erlaubnisfähig waren. Nunmehr werde aber eine Ergänzung des Gesetzes notwendig.

Besteuerung wie bei Wetten

Der Vorschlag des Bundesrates: Online-Poker und virtuelles Automatenspiel werden künftig wie bisher schon bei Rennwetten, Sportwetten, öffentlichen Lotterien und Ausspielungen besteuert.

Als Bemessungsgrundlage soll jeweils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer herangezogen werden, wovon sämtliche Aufwendungen des jeweiligen Spielers zur Teilnahme an dem Spiel erfasst sind.

Die beiden neuen Formen und die Renn- und Sportwetten würden jeweils mit 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage besteuert. Die Lotteriesteuer würde unverändert 20 Prozent betragen.

Kampf gegen Spielsucht

Die vorgeschlagenen steuerrechtlichen Regelungen unterstützen die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags: Einerseits überführen sie das bisherige illegale Spielangebot in die Legalität und damit unter die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Glücksspielstaatsvertrages. Andererseits tragen sie dazu bei, Spielsucht und weitere negative Erscheinungen des Spielbetriebs zu bekämpfen.

Modernisierung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Insgesamt wollen die Länder das Rennwett- und Lotteriegesetz modernisieren und den aktuellen Erfordernissen anpassen – etwa die zum Teil veralteten ordnungsrechtlichen Regelungen. Sämtliche Steuerarten sollen dem Standard moderner Steuergesetze entsprechen.

Nächste Stationen: Bundesregierung und Bundestag

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Stellungnahme verfassen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Plenarsitzung des Bundesrates am 26.03.2021

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Bundeskanzlerin zur Nationalen Impfkampagne 2021 – Stand 19.3.2021

21. März 2021

Aus dem Kanzleramt

– Kurz zum aktuellen Stand vor dem Impfgipfel

– Merkel Statements und Antworten zur aktuellen Impfstrategie 2021

Berlin, 19.3.2021. Die Hausarztpraxen seien noch nicht ausreichend eingebunden, das soll sich nach Ostern 2021 ändern. Das Impftempo beschleunigt werden. Es herrsche jedoch weiterhin ein Mangel an Impfstoff.

Der Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute Vormittag in der Bundespressekonferenz zur Lage der Impfstrategie. Unter anderem wird offiziell von einer dritten Infektionswelle ausgegangen. Damit seien Öffnungsmöglichkeiten für den breiten Handel sowie insbesondere Gastronomiegewerbe in Gefahr. Die Lockerungen sollten zum 22.3.2021 gemäß extrem starker Auflagen möglich werden (siehe Strategiepapier der fünf

Kalendarische Sicht: Wiedereröffnung in Deutschland (Quelle: Breg; BPA, Stand3.3.2021)

Schritte vom 3.3.2021). Laut ARD haben die Bundesländer NRW und BW ihre Massnahmen sogar wieder verschärft. Berlin hat noch keine neue Erklärung hierzu abgegeben. Zur Abfederung einigten sich Bund und Länder im Rahmen eines dritten Förderprogramms für Unternehmen und Selbständige mit insgesamt 15,5 Milliarden Euro, die beim Land gestellt werden und über dritte (Steuerberater) geprüft werden müssen.

Medienberichten zufolge beruhe der rasante Anstieg derzeit auf der britischen Virusvariante. Die sei stark ansteckender und tödlicher.

Verlangsamt haben sich die Impfungen, weil der Stoff AstraZenica vorsichtshalber seit 15.3. in immer mehr europäischen Ländern und dann auch in Deutschland gestoppt wurde. Es seien Blutgerinsel im Hirn (Trombosen in Hirnvenen) aufgetreten, deren Zusammenhang mit dem Impfstoff erforscht und ausgeschlossen werden sollte. Kritisch betrachtet werden eventuelle Wechselwirkungen mit vorhanden Krankheiten oder Verhaltensweisen, wie Medikamenteneinnahmen, Antibabypille, Rauchen, Stoffwechselerkrankungen. Bestätigte wurde heute, Freitagmorgen, die Prüfungen seien von der EU-Aufsichtsbehörde für Gesundheit (EMA) abgeschlossen. Die Arznei sei unbedenklich und würde ab heute, Freitag, wieder verimpft werden können (Quelle: Bundesregierung). Zur Aussetzung riet das Paul Ehrlich Institut. Das PEI gab Freitag seine Unbedenklichkeitserklärung ab: AstraZenica sei ungefährlich und wirksam.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Partei Die Linke) und andere Ostdeutsche Bundesländer befürworten das Verimpfen mit Sputnik V. Spahn schliesse die Nutzung des Impfstoffs Sputnik nicht aus. Dazu muss der Stoff aber in der EU zugelassen sein. Der Vorgang ist noch nicht abgeschlossen und von einigen Politikern wird eine Akzeptanz bezweifelt. Laut der Funke Medien Gruppe (FMG), habe EU-Kommissarin Ursula von der Leyen gesagt, es sei noch kein Zulassungsantrag gestellt worden (Stand 19.3.2021)

Der jüngst in Deutschland zugelassen Impfstoff der Firma Johnson und Johnson sei für Personen ab 18 Jahre geeignet. Dieser müsse nur einmal verimpft werden im Gegensatz zu den anderen dreien. Insgesamt wurden laut Bundesregierung Online mehr als zehn Millionen Menschen geimpft. Über drei Millionen bereits mit der zweiten Impfdose.

Merkels Statements nach der Bund- LänderTelefonKonferenz

Die heutige Telefonkonferenz zur Deutschen Impfkampagne wurde von Mittwoch auf Freitag verschoben, damit die Ergebnisse zur Überprüfung des AstraZeneca Impfstoffes in die Strategie mit einfließen können. Die liegen nun vor, das Vakzin wurde von der Medizinagentur freigegeben und wird ab April in die nationale Impfstrategie, wie auch das Impfmittel der Firma Johnson und Johnson https://www.gelbe-liste.de/neue-medikamente/corona-impfstoff-janssen-johnson-johnson mit am Start sein.

Kanzlerin Angela Merkel. (Foto: Archiv2020/Fsylla)

Schneller und flexibler werden, heisst es, „gemäß der deutschen Gründlichkeit“, sagte Bundeskanzlerin Merkel in Berlin. Impfen hoch drei: „Impfen, impfen, impfen“.

Die Beteiligung der niedergelassenen Ärzte stärken sei das Ziel und mit den stationären und mobilen Zentren zu kombinieren, um schneller voran zu kommen.

Aus dem Beschlusspapier vom 19.3.2021.

Mobile Impfteams bleiben eine Sockelwirkung. Die Belieferung erfolge nach Bevölkerungsanteilen, die das benötigen gemäß der Priorisierung (Altersgruppen, strukturelle Berufsfunktionen).

Etwa 50tausend Hauspraxen gäbe es in Deutschland, die Verteilung werde zu Beginn nur circa 50 Impfdosen pro Praxen und Woche am Anfang bestücken können.

Es gäbe eine zusätzliche Lieferung von EU-Seite von eine Million Impfdosen. Die an Tschechien angrenzenden Bundesländer sollen besonders berücksichtigt werden. Was davon übrig sein würde, solle pro Woche den Arztpraxen mit 20 Dosen zugeführt werden.

Die Öffnungsstrategie vom 3.3.21 der Bund- und Ländergespräche (Grafik oben) beinhaltete die Notbremse. Kanzlerin Merkel sagte Freitagabend in Berlin: „Ich hätte mir gewünscht, dass wir ohne die Notbremse auskommen“, das gehe aber nicht.

Merkel beantwortet Fragen der JournalistInnen:

Bis Ende des Sommers eine Impfung anbieten zu können, wird voraussichtlich klappen.

Zur Sputnik V Zulassung sagte Merkel, jeder Impfstoff, der zugelassen wird, solle genutzt werden. Sie wünsche einen EU Gesamtgang, notfalls aber auch alleine. Damit gab sich einvernehmlich mit Gesundheitsminister Jens Spahn.

Kanzlerin Merkel würde sich, wie bisher gesagt, auch mit AstraZenica impfen lassen, wenn sie an der Reihe ist.

Die Kanzlerin bezweifelt, dass ein großer Schaden entstanden ist (dem Hersteller von AstraZenica). Es sind die ersten Erfahrungen der zugelassen Impfstoffe. Man habe „wichtige Erkenntnisse gesammelt“. Es liege „eine bedingte Zulassung“ stets vor. Die „war richtig, dass weitere Transparenz“ vorgenommen wurde. Nicht „etwas hinterm Berg“ gehalten werde. „Daraus entsteht Vertrauen“.

Die auf der Prioritätenliste stehende Gruppe eins ist noch nicht durch geimpft. Politiker haben keinen Vorrang, selbst wenn AstraZenica nun wieder entkoppelt ist.

Zum Begriff Flexibilität sagte Merkel: Nach der Corona Impfverordnung gibt es die Prioritäten und Termine. Falls aber in einem Impfzentrum jemand nicht zum Termin kam, soll keiner belangt werden können, die Impfdosen an andere weiter zu reichen. Wenn ein Ehepartner zum Beispiel ohne Termin mit anwesend ist.

Die nächste Bund-Ländersitzung per Videokonferenz mit anschließender Pressekonferenz findet am 22.3.2021 statt.

(Text: Franziska Sylla, aus dem Kanzleramt, Stand 19.3.21)

Mediathek Breg: Video der PK vom 19.3.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/videos/merkel-nach-impfgipfel-1879430

Anderes Medium zum Thema:

https://www.merkur.de/welt/corona-astrazeneca-impfung-anti-baby-pille-spahn-thrombose-nebenwirkung-privileg-frauen-verhuetung-90253504.html

 

 

Bundesländer: Wahlergebnisse 17. Landtagswahl Baden- Württemberg

17. März 2021

(Quelle: https://www.landtagswahl-bw.de/wahlergebnis)

Stand: 15.3.2021. Dem Landeswahlamt Baden – Württemberg liegt das vorläufige  Ergebnis der Wahl vom 14. März vor:

Die Grünen bleiben stärkste Kraft, ihr bisheriger Regierungspartner, die CDU schneidet so schlecht wie noch nie ab.

Die Grünen erreichen mit 32,6 Prozent der Stimmen das beste Ergebnis ihrer Geschichte. Die CDU landet in einem historischen Tief mit 24,1 Prozent. Das Rennen um Platz drei kann die SPD mit 11 Prozent für sich entscheiden, gefolgt von der FDP mit 10,5 Prozent. Die AfD liegt bei 9,7 Prozent. Im Vergleich zur Landtagswahl 2016 muss die AfD die größten Stimmenverluste hinnehmen und verliert 5,4 Prozentpunkte. Die LINKE verpasst erneut den Einzug in den Landtag mit 3,6 Prozent. Die Freien Wähler erreichen 3,0 Prozent. Sonstige Parteien liegen bei 5,5 Prozent.

Auch die CDU muss 2,9 Prozentpunkte einbüßen. Die SPD verliert 1,7 Prozentpunkte. Gewinnerinnen sind die Grünen (+2,3 Prozentpunkte) und die FDP (+2,2 Prozentpunkte). Die LINKE erzielt ein Plus von 0,7 Prozentpunkten. Die Sitzverteilung: Laut vorläufigem Ergebnis besteht der neue Landtag aus 154 Abgeordneten. Die Grünen erhalten 58 Sitze (+11 Sitze im Vergleich zur Wahl 2016), die CDU 42 Sitze (+/-0 Sitze), die AfD 17 Sitze (-6), die SPD 19 Sitze (+/-0) und die FDP 18 Sitze (+6). (Quelle: Landeswahlamt BW, syl)