Archive für die ‘Gesellschaft / Szene’ Kategorie

Stolperstein für Widerstandskämpfer Wilhelm Friedrich Böse

12. Juli 2023

Stolperstein für Widerstandskämpfer Wilhelm Friedrich Böse

Berlin, 24./25.6.2023. Nicht jeder konnte diese Stolpersteinverlegung live erleben. Bildhauer Gunter Demnin war an diesem heißen Junitag schon viel unterwegs in Berlin. Die Grüntalerstrasse 32 in Gesundbrunnen, war die letzte gemeldete Wohnadresse von Widerstandskämpfer Wilhelm Friedrich Böse. (fsy)

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Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“

5. Januar 2022

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums 04.01.2022

Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ baut Kooperation aus – Bremen und Saarland schließen sich an

Ungewollt kinderlose Paare können ab jetzt auch in Bremen und dem Saarland einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung erhalten. Seit 1. Januar 2022 gehören damit zwölf Bundesländer der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an.

Die Bundesinitiative gewährt Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung einen finanziellen Zuschuss. Heterosexuelle Paare mit und ohne Trauschein bekommen ihn für Behandlungen der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Der Zuschuss umfasst bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, den die Paare leisten müssen. Voraussetzung ist, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Förderprogramm an der Bundesinitiative beteiligen.

In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen.

Neben Bremen und dem Saarland beteiligen sich bereits die Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative. Brandenburg ist zum 31.12.2021 aus der Bundesinitiative aufgrund fehlender Landeshaushaltsmittel ausgestiegen.

Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützen auch gleichgeschlechtliche Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus Landesmitteln.

Zusätzliche Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finden Sie unter www.informationsportal-kinderwunsch.de.

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Ueberbelastung Gesundheitswesen vermeiden: Harter Lockdown ab 16.12.2020

13. Dezember 2020

BESCHLUSS

Berlin, 13.12.2020. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben zuletzt am 25. November einschneidende und befristete Maßnahmen beschlossen bzw. verlängert, um die mit Winterbeginn erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Damit sollte zudem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser und vor allem zahlreiche Intensivstationen sind durch die hohen Zahlen schwer erkrankter Corona-Patienten stark belastet.

Es ist durch die Maßnahmen gelungen, vorübergehend das exponentielle Wachstum zu stoppen und das Infektionsgeschehen auf hohem Niveau zu stabilisieren. Mit der zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit befindet sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen. Eine weiter zunehmende Belastung des Gesundheitssystems und eine nicht hinnehmbare hohe Zahl täglicher Todesfälle sind die Folge.

Deshalb ist es erforderlich, weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten zu ergreifen. Ziel ist es die Zahl der Neuinfektionen wieder so deutlich zu reduzieren wie es im Beschluss vom 25. November definiert ist, so dass es den Gesundheitsämtern wieder möglich wird, Infektionsketten möglichst vollständig identifizieren und unterbrechen zu können und so die Zahl der Erkrankten weiter zu senken.

Bund und Länder danken der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten während der gesamten Zeit der Pandemie dazu beiträgt, die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dieser Gemeinsinn ist das höchste Gut und zugleich der wichtigste Erfolgsfaktor in der Pandemie.

Sie danken auch den vielen Unternehmen, die in dieser schwierigen Zeit mit großer Flexibilität und Kraft den enormen Herausforderungen trotzen. Und sie danken ganz besonders allen Beschäftigten im Gesundheitswesen, die unter Aufbietung aller Kräfte dafür sorgen, dass ein hohes Versorgungsniveau auch unter den schwieriger werdenden Bedingungen gewährleistet bleibt. Trotz der derzeit ernsten Lage geben die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und Impfstoffzulassung die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden kann und sich auch wirtschaftlich erholt.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.
  1. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervonausgenommen.
  1. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 -als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
  1. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu  definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
  1. Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
  2. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

7. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

  1. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office- Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  1. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt.

Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

  1. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.
  1. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.

12. Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

13. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des  Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.

14. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht1 für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.

15. Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben.

Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.

16. Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.

17. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.

-> Zur Pressekonferenz nach der Telefonschaltkonferenz im Rahmen des Corona-Gipfels von Bund und Ländern und mehr Infos 

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Auf den Beschluss des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2020 (Az. 13 B 1770/20.NE) wird hingewiesen, mit dem die Quarantäneverpflichtung für Personen, die aus vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten einreisen, für Nordrhein-Westfalen außer Vollzug gesetzt wurde.

Protokollerklärung:

Der Freistaat Thüringen und das Land Sachsen-Anhalt fordern den Bund auf, spätestens zur Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2020 verbindlich zu erklären, dass der Bund die durch die Pandemie und Bettenverschiebungen wie Bettenfreihaltungen entstehenden Aufwendungen bzw. Mindereinnahmen der Krankenhäuser finanziert (u.a. Freihaltepauschale).

Ein weiteres Verzögern des Bundes zu Lasten der lokalen Krankenhäuser ist inakzeptabel.

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68. Bundespresseball 2019 im Hotel Adlon Kempinski – in Bildern

30. November 2019

Kleiner Rundgang beim 68. Bundespresseball 2019 im Hotel Adlon Kempinski

Nach dem Dinner im Palaissaal, knapp nach 21.00 Uhr, betraten der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und seine Ehepartnerin Elke Büdenbender den Ballsaal. Dahinter der Vorsitzende der Bundespressekonferenz Gregor Mayntz mit seiner Frau Sonja, die offizielle Eröffnung des Balls stand kurz bevor.

Erst wurde noch der diesjährige Preisträger geehrt. Seit dem Bundespresseball 2014 werden

Jacek Lepiarz (DW)

Journalistinnen und Journalisten mit dem Preis der Bundespressekonferenz ausgezeichnet für herausragende Leistungen im Sinne gelebter Pressefreiheit. Nach Gernot Heller, (Reuters), Christoph Reuter (Spiegel), Rolf-Dieter Krause (ehm. ARD, Bruessel), Kristina Dunz (ehm. dpa, jetzt RP), Gerd-Joachim von Fallois und Erhard Scherfer (Phoenix) erhielt dieses Jahr der polnische Journalist Jacek Lepiarz den Preis. Lepiarz (ehm. Polska Agencja Prasowa, jetzt DW) beugte sich nicht den polnischen Staatsmedien.

Erstmals durfte Adi Becker sich über eine Spende des Bundespresseballs in der Höhe von 10.000 Euro freuen. Die Big Band der Bundeswehr, hier unter Leitung von Becker, spielte bisher ehrenamtlich auf dem Ball – den sie trotz Terminengpasses unbedingt bespielen wollte. Schliesslich hatte die vorige Verteidigungsministerin und frisch angetretende EU-Kommissarin Ursula von der Leyen (CDU) die Big Band dazu eingeladen.

Endlich leitete Tim Szent-Iványi, Geschäftsführer der Bundespresseball GmbH, über: „Der Ball ist eröffnet!“

Deutschlands 12. Bundespräsident Steinmeier und seine Frau traten aus dem Hintergrund. Auf dem Parkett begann der Eröffnungswalzer – traditionell mit vertauschten TanzpartnerIinnen. Der Chef der Bundespressekonferenz Mayntz hielt Elke Büdenbender, die Gefährtin des Präsidenten, im Arm, Präsident Steinmeier Frau Sonja Mayntz, die den Rücktausch später schmunzelnd abwinkte.

Was muss, das muss: Die richtigen Paare fanden sich und das Blitzlichtgewitter der Pressefotografen erleuchtete die Gesichter des Bundespräsidentenpaares non stop.

Es muss nicht immer Ballkleid sein

Der gesamte Saal war angefüllt mit Menschen in schönen Anzügen, Smokings, Ball- oder Abendkleidern – oder in ganz kreativen edlen Alternativen. Die selbstbewusstesten Walzerbegeisterten drängten auf das glänzende Parkett als die rote Absperrkordel gelöst wurde.

Die Pressefotografen feuerten immer noch ihre Blitze ab.

Das Foyer war ebenso voller Menschen und ein Teil der über 2.000 Gäste genoss an langen, weissen Thekentischen und auf hohen Stühlen einige der zahlreichen kleinen Geschmackserlebnisse der Food-Stände oder wartete auf die flink in die kleinen, ovalen Schälchen gefüllten Speisen.

 

Dieses Konzept vom Bankett-Team um Executive Sous Chef Stephan Eberhard und Bankettchef Rico Kägebein durchzog sich durch das ganze Haus. Mehr als 100 Köche waren im Verlauf des Balls im Einsatz, um 2.000 hausgemachte Mini-Königsbergerklopse mit knackig frischen Kapern, 30 Kilo Wasserbüffelfleisch, 4.000 Austern oder 60 Kilo Lachsforellenfilet zuzubereiten und auch mal ganz persönlich auszuteilen.

Neben vielen anderen Zutaten seien hier noch 6.000 Sushirollen und 80 Kilo Kalbsrücken erwähnt. Im ersten Stockwerk – die gesamte Veranstaltung fand auf zwei Etagen statt – vorbei an der Pralinenbar gab es eine lange Ruhecoach, weitere DJs der Partner des Bundespresseballs und Sitzecken rund um den Eingang das Palaissaales. In diesen wurde Bundespräsident Steinmeier mit Frau Büdenbender und dem Ehepaar Mayntz von seinen Bodyguards direkt an mir vorbei gelotst. Ich weiss nicht, ob Steinmeiers zunickendes Begrüßungs-„Hallo“ mir als bereits gesichtete Pressefrau galt – oder, weil ich in der rechten Hand ein Glas Geldermann-Sekt hielt und die Kamera nicht schnell genug abdrücken konnte. Exklusiv verpasst für meinen Teil.

Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder (SPD) plaudert mit Journalisten

Dafür erwischte ich ein paar andere für Eingeweihte bekannte Gesichter auf dem Rückweg ins Erdgeschoss zum Ballsaal. Der ehemalige, noch lebende, deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder der Partei der Sozialdemokraten. Er amtierte von 1998 bis zur von ihm selbst ausgelösten Vertrauensfrage 2005, die Schröder verlor. Der Weg für Neuwahlen war frei – in der Folge wurde Angela Merkel (CDU) die erste deutsche Bundeskanzlerin.

Weiter im 1. Stock des Adlon Hotel Kempinski liessen sich die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Partei Grüne/Bündnis 90) und ihr Parteikollege, der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz, an einem Stand ausgiebig das Produktportofolio aus Cannabispflanzen erklären.

Sehr viel Spass hatten die Gäste bei weiteren Partnern des Bundespresseballs in Silber. Selbst ohne Geldeinsatz beim Roulette der Spielbank Berlin und beim Black Jack sowie an den Spielgeräten der Deutschen Automatenwirtschaft. Auf dem Weg zu den mit weissen Teppichen ausgelegten Treppen zum Erdgeschoss plauderte Carsten Schneider, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD im Deutschen Bundestag, mit Gästen.

In der Lobby des Hotels spielten hör- und tanzbare Musikkünstler live und aus der Kiste: Easy Listening Music von Lounge Deluxe, New City Beats sowie internationale DJs mit Live-Musikern. Flaniergäste sind immer wieder umschwirrt von perfekt gestylten Hostessen und Promoterinnen mit Getränken, darunter natürlich auch Champagner – oder Pralinenbonbons.

Copyright: Florian Gaertner/ photothek.net

Nicht gesichtet habe ich das Paar Andrea Sawatzki und Christian Berkel, beide Schauspieler, welches 2019 am Tisch des Bundespräsidenten sass.

Mehrfach begegnete mir Schauspieler Jochen Horst mit seinen Begleiterinnen. Eher wird der deutsche Akteur mit den markanten Leberflecken an der linken Wange von dem Publikum der Sparte Telenovelas wie „Rote Rosen“ oder „Die Bergretter“ in Rollen des stets Verständnis bereiten Charakters erkannt werden.

23.00 Uhr. Auf wie wenig Tanzfläche sich unglaublich viele JournalistInnen zu deutscher und internationaler Live-Musik bei Zigaretten- und Zigarrenrauch singend und tanzend bewegen können, erfuhr das Gitarren-Duo Erik und Markus, inzwischen zum 12. Mal beim Ball dabei, in der Sra Bua Bar im Untergeschoss des Adlon Hotels Kempinski.  (Text/Fotos: sylla, 4.12.2019)

 

 

 

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68. Bundespresseball 2019 im Hotel Adlon Kempinski

29. November 2019

Berlin, 29./30.11.2019. Der diesjährige Bundespresseball, der 2019 zum fünften Mal in Folge im Hotel Adlon Kempinski in Berlin stattfindet, ist durchdrungen vom Thema Nachhaltigkeit. Unter dem Motto „Wandel“ soll der Ball klimaneutral kompensiert werden. Berücksichtigt werden dabei die Anreise der rund 2.000 Gäste, die Anlieferungen von Möbeln, Getränken und Speisen sowie der Energieverbrauch des Hotels während der Veranstaltung. Um die aufkommenden CO²-Emissionen von 316,8 Tonnen Kohlenstoffdioxid insgesamt auszugleichen beteiligt sich der Bundespresseball an Klimaschutzprojekten in Asien und Südamerika.

Über eine Partnerschaft mit der ClimatePartner GmbH werden dazu zwei Vorhaben unterstützt: Den Amazonas-Regenwald im peruanischen Tambopata vor der industriellen Abholzung bewahren, verbunden mit dem Anbau von Paranüssen sowie die Umstellung auf Kochöfen, statt offene Holzbrennstellen im indischen Raichur. Dortige Familienmitglieder leiden vermehrt unter Atemwegserkrankungen durch den ständigen Rauch und „die Frauen werden beim Holz sammeln häufig überfallen und vergewaltigt“, sagte der Geschäftsführer des Bundespresseballs Tim Szent-Iványi am Mittwoch in Berlin.

Der Ballpartner in Gold ist erneut Mercedes Benz. Die  Shuttlefahrzeuge für die Gäste sind dieses Jahr eine reine „Elektroflotte“, so Vorstandsmitglied der Bundespressekonferenz, Mathis Feldhoff. Ziel ist es, „ein wirklich grüner, grüner Bundespresseball zu werden.“

Weitere Tabubrüche gemäß des Mottos „Wandel“ hin zu mehr Aufmerksamkeit der weniger schönen Ereignisse in der Welt auch auf diesem Ball, bietet der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. .

Eigens für den Bundespresseball stellte die Firma Object Carpet aus Denkendorf bei Stuttgart aus alten Fischernetzen und aus dem Meer geborgenen Plastikabfällen den 70 Meter langen, roten, wieder verwertbaren Teppich her.

Den Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach rief der Bundespresseball die NachwuchsdesignerInnen zu einem Wettbewerb zum Thema „Wandel“ auf. Alle Teilnehmer entwarfen ihre mittels moderner Verfahren wie Lasertechnologie, Zero-Waste-Stricktechnik oder Digitaldruck ehrenamtlich. Unter den Gewinnerinnen waren beispielsweise Julia Scheele mit ihrer Kreation MEERwert und Leona Hülser mit Liberté Égalité Sexualité.

Das bodenlange, MEERwert-Kleid von Julia Scheele mit erotisch freigestelltem Oberteil ist mit toten silberfarbenen Fischen auf schwarzem Grundton übersäht. Das Cape darüber symbolisiert schillernde Ölschlieren auf Wasser. Der Betrachter wird sinnlich stimuliert und gleichzeitig betroffen durch das mit nachhaltigen Sublimationsdruck realisierte Thema gemacht: Die Schönheit unseres Konsums bedroht ernsthaft die Lebewesen samt ihrer Lebensräume.

Das „Machtsakko“ von Leona Hülser wird statt klassisch geschnitten, asymmetrisch aufgebrochen. Das Design aus Wolle und Polyester wurde schnitteilgerecht bedruckt, so dass kaum Abfall anfällt. Mit den Worten Liberté Égalité Sexualité wirbt das Sakko für Gleichberechtigung und die Akzeptanz sich wandelnder Rollenbilder.

Auf den Bildern sehen Sie im „Machtsakko: Liberté Égalité Sexualité“ die Modells: Agnes Rusin, Kerima Strotmann und  Giovanni Sapienza. Die Fotos sind Copyright by: Leonie Reuter

(LÄ Sylla, 4.12.1019, 19.49h)

 

 

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Deutsche Demokratie kann (noch) historisch

13. November 2019

Aus dem Deutschen Bundestag

AfD-Bundestagsabgeordneter Stephan Brandner verliert Amt als Vorstand des Rechtsausschusses

Berlin, 13.11.2019. Anderes Medium:tagesschau.de/inland/brandnerabgewaehlt

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Pro Quote Bühne e.V. zieht zum Ungleichverhältnis Frauen und Männer Bilanz

13. Dezember 2018

Pressemitteilung

100 Jahre Frauenwahlrecht, 1 Jahr Pro Quote Bühne

Ungefähr ein Jahr liegt die Gründung des Vereins Pro Quote Bühne zurück, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, gegen den stereotypen Stillstand an deutschen Theatern anzugehen. Was mit rund 40 Theaterschaffenden – Männern wie Frauen – begann, ist mittlerweile auf eine Gruppe von 250 Unterstützerinnen und Unterstützer um die Initiatorinnen der ersten Stunde Angelika Zacek, France-Elena Damian, Amina Gusner und Eva Jankowski angewachsen.

Nach wie vor sind die Geschlechterverhältnisse an den über 300 öffentlich finanzierten Theatern ein Trauerspiel und spiegeln das gesellschaftliche Ungleichverhältnis der im Grundgesetz verankerten Gleichstellung wider.

Pro Quote Bühne zieht erstmals Bilanz: „Was bringt die Quote dem Theater?“ Das ist die Frage, die im Jubiläumsjahr des deutschen Frauenwahlrechts im Raum steht. Gäste wie Vincent Immanuel Herr, Botschafter der HeForShe Bewegung, Thomas Oberender, Intendant der Berliner Festspiele und Bettina Jahnke, Intendantin des Hans Otto Theaters und Vorstandsmitglied vom Bühnenverein sollen darauf Antworten geben. Prominente Rednerin ist die Regisseurin und Professorin Claudia von Alemann. Zuvor wird Angelika Zacek für Pro Quote Bühne einen Jahresrückblick und eine strategische Vorschau geben. Für das Bundeministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das die Veranstaltung ermöglicht hat, spricht Dr. Martina Gräfin von Bassewitz.

 

100 Jahre Frauenwahlrecht, 1 Jahr Pro Quote Bühne

Bilanz und Podiumsdiskussion

  1. Dezember 2018 —   ab 13 Uhr

Sophiensæle | Sophienstraße 18, 10178 Berlin

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Aktion „Speisen fuer Weisen“ – Islamic Relief Deutschland

19. November 2018

Pressemitteilung

Köln/Berlin, 19. November 2018 – „Gemeinsam essen, gemeinsam helfen“ heißt es ab heute wieder in Deutschland. Mit der Spendenaktion „Speisen für Waisen“ ruft Islamic Relief Deutschland bereits zum siebten Mal als erste muslimische Hilfsorganisation zum gemeinsamen sozialen Engagement von Muslimen und Nichtmuslimen auf.

Den Auftakt machte heute die muslimische Kita mit interkulturellem Schwerpunkt Regenbogen-Kidz e.V. in Berlin-Charlottenburg. Die Kinder der mit dem Integrationspreis ausgezeichneten Kindertagesstätte luden Eltern, Freunde und Nachbarn zum Frühstück ein – Kinder und Erwachsene jeder Religion kamen so zusammen. „Kinder engagieren sich für Kinder. An Menschen denken und sich für ihre Belange einzusetzen, ist uns ein großes Anliegen. Unsere Kinder waren voller Eifer dabei, das Essen vorzubereiten und die Tische zu dekorieren. Partizipation und Teilhabe sind zwei wichtige Begriffe, die wir seit Jahren mit Inhalten und praktischer Arbeit mit den Kindern füllen.“, so die Leiterin der Kita Iman Reimann, die bereits mehrfach Gastgeberin eines Spendenessens war.

Wer bei „Speisen für Waisen“ zwischen dem 19. November 2018 und dem 31. Dezember 2018 mitmachen möchte, kann sich jetzt anmelden und kostenloses Aktionsmaterial bestellen: Telefon: 0221 200 499-2213, E-Mail info@speisen-fuer-waisen.de.

Mehr Informationen unter www.speisen-fuer-waisen.de

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