Archive für März, 2020 | monatliche Archiv Seite

Aktuelle Sonderregeln bei der sozialen Grundsicherung für 2020

30. März 2020

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 30. März 2020

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.

Aussetzen der Vermögensprüfung

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig

Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung

Seit heute ist auch eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 – 4 5555 23 und ist auch auf der Internetseite zu finden.

Verein Netzpolitik LOAD: Daten im Kampf gegen COVID-19 verantwortungsvoll nutzen

29. März 2020

LOAD-Pressemitteilung

Daten im Kampf gegen COVID-19 verantwortungsvoll nutzen: Corona-App muss auf Mitwirkung aus Überzeugung basieren

In Zeiten von Corona müssen auch Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Bevölkerung gesundheitlich zu schützen. Dabei ist immer wieder die Auswertung von Standortdaten im Gespräch, auch über Apps zur Bekämpfung von COVID-19 wird nachgedacht. LOAD als Verein für liberale Netzpolitik positioniert sich daher zu den verschiedenen Vorschlägen. Grundsätzlich gilt dabei: Jede Maßnahme, welche dazu führt, wieder mehr Freizügigkeit zu erlangen ohne die Sicherheitslage zu verschlechtern, wird von LOAD im Prinzip positiv bewertet. „Technologie kann einen wesentlichen zusätzlichen Beitrag leisten, wenn die Grundsätze des Datenschutzes und die bürgerlichen Freiheiten nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden“, ist Ann Cathrin Riedel, Vorsitzende des LOAD e.V, überzeugt. „Wir setzen auf Freiwilligkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern und Mitwirkung aus Überzeugung“, so Riedel weiter. Dabei ist zu beachten, dass alle digitalen Maßnahmen immer nur unterstützend und zur Sensibilisierung der Bevölkerung wirken. Physische Distanz und Hygienemaßnahmen als vorbeugende Mittel und eine effektive Unterstützung des Gesundheitswesens sind in der aktuellen Krisensituation unabdingbar.

LOAD unterstützt die Bereitstellung anonymisierter aggregierter Standortdaten durch manche Mobilfunknetzbetreiber und deren Auswertung durch das Robert-Koch-Institut, um auf der Grundlage der Bewegungsströme die Wirksamkeit freizügigkeitseinschränkender Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Reduktion der Neuinfektionen bewerten zu können. Im Angesicht der wesentlichen Einschränkungen der Freiheitsrechte ist eine kontinuierliche Neubeurteilung der Maßnahmen geboten. Personenbezogene Mobilfunkdaten sind allerdings keineswegs dazu geeignet, Infektionsketten nachzuvollziehen, denn technisch ist die Genauigkeit der Ortung so beschränkt, dass nicht auf einen tatsächlichen Kontakt von Personen geschlossen werden kann. In Anbetracht der fehlenden Effektivität und des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte lehnt LOAD diesen Vorschlag entschieden ab.

LOAD unterstützt die Bereitstellung einer App auf freiwilliger Basis, deren Zweck die Reduktion der Infektionen darstellt, indem Bürgerinnen und Bürger nach dem möglichen Kontakt mit einem oder einer Infizierten gezielt gewarnt werden, um dann für körperliche Symptomatik sensibilisiert zu sein und gegebenenfalls einen Arzt zu konsultieren und sich testen zu lassen. Eine solche Corona-App soll durch unabhängige Expertinnen und Experten erstellt werden, die Bundesregierung stellt dafür die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung. Der Quellcode der App muss öffentlich zugänglich sein. Es ist insbesondere auf den Datenschutz zu achten, persönliche Standortdaten sollen niemals zentral erfasst werden. Daher lehnt LOAD die massenhafte Erhebung und vorratsmäßige Speicherung von personenbezogenen Standortdaten durch eine zentrale Einrichtung ausdrücklich ab und setzt stattdessen auf freiwilliges Eigentracking mit dezentraler Datenverarbeitung auf den eigenen Endgeräten. LOAD sieht dafür im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: erstens über eine Standortermittlung mittels GPS und zweitens über eine Kontaktermittlung über Bluetooth.

  1. Dezentrale Standorterfassung über GPS:

Freiwillige können eine App auf ihrem Smartphone installieren, die Standortdaten des Nutzers mittels GPS erfasst. Das Bewegungsprotokoll wird lokal auf dem Smartphone gespeichert. Im Falle einer Infektion kann die Person das Bewegungsprotokoll an das Gesundheitsamt übergeben, welches das Bewegungsprotokoll ohne Möglichkeiten zur Identifikation der infizierten Person in ein Kartensystem einspeist. In der App anderer Nutzer werden dann diese Daten gegen das eigene lokal gespeicherte Bewegungsprotokoll abgeglichen und bei Überschneidungen eine Warnung über ein erhöhtes Infektionsrisiko erzeugt. Das Konzept lässt sich erweitern, indem die potenziellen Infektionsorte auch auf einer Website angezeigt werden, deren Ansicht auch Bürgerinnen und Bürgern offensteht, die die Corona-App nicht installieren wollen oder können. Dadurch kann die Akzeptanz für das Warnsystem in der Bevölkerung erhöht werden.

  1. Dezentrale Bluetooth-Kontaktermittlung:

GPS-Daten können die Standorte von Personen im Freien gut abbilden. Innerhalb großer Gebäude (Büros, Einkaufszentren, etc.) ist GPS allerdings nicht effektiv, da beispielsweise nicht unterschieden werden kann, ob sich eine Person im ersten oder im vierten Stock befindet. Unter solchen Bedingungen könnte eine Lösung, die via Bluetooth andere Geräte aufspürt und den Kontakt dezentral auf dem eigenen Endgerät abspeichert, Abhilfe schaffen. Jedes Gerät erhält dabei ein eindeutiges Pseudonym. Die Pseudonyme werden regelmäßig mit einer zentralen Datenbank abgeglichen. Im Falle einer Infektion wird das Pseudonym des Gerätes in dieser Datenbank markiert. So kann auf dem Smartphone die Infektionskette nachvollzogen und gleichzeitig vor möglichen Ansteckungsgefahren gewarnt werden. Dabei werden zentral keine Bewegungsdaten gespeichert, sondern nur Pseudonyme mit ihrem Infektionsstatus. Eine Lokalisierung via Bluetooth funktioniert auch im Freien, ist aber anfälliger für Manipulation als GPS.

LOAD sieht wichtige Chancen in der Nutzung von Bewegungsdaten zur Bekämpfung des Coronavirus, legt dabei aber essentiellen Wert auf Freiwilligkeit, Datensparsamkeit und Datenschutz.

(…)

Wir fordern alle politisch Verantwortlichen dazu auf, auch in der derzeitigen Krisensituation die Bürgerrechte zu wahren und statt nach der einfachsten nach der besten Lösung zu suchen“, so Riedel abschließend. „Wir helfen dabei gerne mit!“

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Der Verein für liberale Netzpolitik LOAD e.V. wurde im Januar 2014 in Bonn von 20 Netzpolitikern gegründet und hat heute über 150 Mitglieder in ganz Deutschland.
LOAD mischt sich durch Veranstaltungen, Workshops und Veröffentlichungen aktiv in die netzpolitische Debatte ein.

www.load-ev.de

Sondersitzung Deutscher Bundesrat: Corona Massnahmen genehmigt – Bund mehr Kompetenz

27. März 2020

Aus dem Bundesrat

Der Bundesrat hat am 27. März 2020 dem Sozialschutz-Paket zugestimmt, das die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abfedern soll. Es enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen.

Eilverfahren. Mit der Sondersitzung im Bundesrat wurde das Gesetzgebungsverfahren in Rekordzeit abgeschlossen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 25. März 2020 verabschiedet, die Regierung es nur zwei Tage vorher per Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht.

Baldiges Inkrafttreten. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Einen Tag später tritt es weitgehend in Kraft.

Erleichterungen für Selbständige. So erhalten von der Krise betroffene Kleinunternehmer und so genannte Solo-Selbständige leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Hierfür wird die Vermögensprüfung ausgesetzt. Außerdem gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Mieten automatisch als angemessen.

Auch für Ältere und Erwerbsgeminderte. Diese Erleichterungen greifen auch bei älteren Menschen und Erwerbsgeminderten, da sie ebenfalls erhebliche krisenbedingte Einkommensbußen erleiden können. Gleiches gilt für nicht erwerbsfähige Menschen. Deshalb gelten die im SGB II beschlossenen Maßnahmen auch im SGB XII. Außerdem übernimmt sie das Gesetz ins Soziale Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Erleichterungen gelten vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 – gegebenenfalls kann die Bundesregierung sie per Verordnung bis zum 31. Dezember 2020 verlängern.

Erleichterter Zugang zum Kindergeld. 

Da sich bei vielen Familien das Einkommen aktuell durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einnahmen reduziert, erhalten auch sie Unterstützung. Hierfür wird der Kinderzuschlag vorübergehend geändert: Für den Anspruch ist ausnahmsweise nur das Einkommen im letzten Monat vor der Antragstellung maßgeblich. Das Vermögen bleibt bei der Prüfung völlig unberücksichtigt. Außerdem können diejenigen Familien, die zuletzt den höchstmöglichen Gesamtkinderzuschlag erhalten haben, einmalig für sechs Monate Verlängerung beantragen, ohne dass eine erneute Einkommensprüfung stattfindet.

Unterstützung für soziale Dienstleister

Unterstützung gibt es auch für soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland, die in ihrem Bestand gefährdet sind: Sie erhalten einen Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand, über den sie zur Bewältigung der Pandemie beitragen müssen. Hierzu sollen sie in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Der Sicherstellungsauftrag gilt zunächst bis zum 30. September 2020 und kann bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.

Anreize zur Aufnahme systemrelevanter Beschäftigungen

Um für ausreichend Arbeitskräfte in systemrelevanten Bereichen wie dem Gesundheitssystem oder der Landwirtschaft zu sorgen, schafft das Gesetz für Bezieher von Kurzarbeitergeld Anreize, in ihrer arbeitsfreien Zeit vorübergehend eine Tätigkeit im systemrelevanten Bereich aufzunehmen.

Ausnahme von geltenden Arbeitszeiten

Darüber hinaus werden bundeseinheitliche Ausnahmen von den Arbeitszeitvorschriften ermöglicht, um sicherzustellen, dass während der Pandemie insbesondere das Gesundheitswesen, die Daseinsvorsorge, aber auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden.

Hinzuverdienst für Rentnerinnen und Rentner

Rentnerinnen und Rentnern wird die Weiterarbeit oder die Wiederaufnahme einer Beschäftigung erleichtert. Sie können deshalb im Jahr 2020 statt bisher 6.300 Euro 44.590 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Altersrente gekürzt wird.

Weitere Gesetzesvorlagen aus dem Bundesrat, seine Kritik an Gesetzen und Hintergründen hier.

Kanzlerin Merkel zu CO-19 – Massnahmen: weder Entwarnung, noch Lockerung

27. März 2020

Aus einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 26.3.2020

Am Rande der Pressekonferenz per Telefon – /Video, nach der Videokonferenz im Rahmen des G 20 Formates, erteilte Kanzlerin Angela Merkel zu innerdeutschen Fragen nach absehbaren Lockerungen der Corona 19 – Massnahmen klare Absagen.

(…)

„Ich möchte hier sehr klar sagen, dass im Augenblick nicht der Zeitpunkt ist, um über die Lockerung dieser Maßnahmen zu sprechen. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, gibt es immer noch einen sehr starken Anstieg von Neuinfektionen. Das Ziel ist ja, dass wir die Maßnahmen so gestalten, dass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Deshalb ist ein interessanter Faktor ein Faktor, der sagt: Wie lange dauert es eigentlich, bis sich die Zahl der Neuinfizierten verdoppelt?

Im Augenblick sind wir in Deutschland bei etwa vier bis fünf Tagen. Wir sind einmal damit gestartet, dass es nur zwei Tage gedauert hat, bis sich die Zahl der Neuinfektionen verdoppelt hat.

Wir müssen durch unsere Maßnahmen noch sehr viel mehr Tage erreichen, und zwar in Richtung von zehn Tagen. Insofern ist im Augenblick überhaupt noch nicht der Zeitpunkt, darüber zu sprechen. Es kann auch noch nicht der Zeitpunkt sein.

Denn die Maßnahmen, die wir ja erst Montag in weiten Teilen Deutschlands eingesetzt haben – heute ist Donnerstag -, können sich noch nicht in der Frage widerspiegeln, wann wir wirklich sehen, welche Neuinfektionen nach Einführung der Maßnahmen überhaupt aufgetreten sind.

Wir wissen doch, dass die Inkubationszeit mindestens fünf Tage beträgt und bis 14 Tage dauern kann. Deshalb ist ja auch die Quarantäne so lange ausgelegt, und deshalb sind wir noch gerade in dem Bereich, um zu sehen, ob unsere Maßnahmen wirken.

Kanzlerin Merkel bittet um Geduld, Lockerungen gibt es erstmal keine. Für die Massnahmenphase und danach unterstützt der Staat seine Bürger*innen. (Foto: Archiv/2232020, sylla)

Ich muss deshalb die Menschen in Deutschland hier wirklich um Geduld bitten.

Es war immer klar, dass wir erst dann, wenn wir Effekte sehen, darüber nachdenken können. Ich habe Ihnen eben einen Maßstab genannt, von dem wir leider noch ein ganzes Stück entfernt sind. Alles zielt daraufhin, dass wir erreichen wollen, dass die Menschen in unserem Land traurigerweise so erkranken, dass unser Gesundheitssystem dadurch möglichst nicht überfordert wird. Das wird auch uns sehr viel abverlangen.“

Mehr Informationen zum Corona Virus und was die Regierung wie tut, lesen/sehen Sie hier.

Genau: Wie wäre es mit mehr Internet?

23. März 2020

Mehr Internet: https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-36261.html

 

Erweitert haben Bund und Land die Umgangsregeln seit Co-19: Friseure schliessen, Notbetreuungen, LM und in Minigruppen frische Luft auf Abstand tanken bleiben offen

22. März 2020

Erweiterte Leitlinien der Deutschen Bundesländer und der Bundeskanzlerin, geeinigt 22.3.2020:

Berlin, 22.3.2020. Neun Punkte, die die deutsche Öffentlichkeit und den Umgang miteinander noch etwas mehr einschränken. Für die viel reisende deutsche Kanzlerin Angela Merkel sicher keine leichte Aussage. Es gibt keine Ausgangssperre! Nur Einschränkungen und – die werden auch kontrolliert! Hier aus der Pressekonferenz:

Ich will vielleicht noch einmal sagen: Es ist das Allerallerwichtigste, dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Wenn ich draußen bin und draußen herumlaufe, ist die Abstandsregel eben ganz, ganz wichtig; denn mit einem bestimmten Abstand reduziert sich das Infektionsrisiko nahezu auf null.

Kanzlerin Angela Merkel, Pressekonferenz kurz vor ihrer Entscheidung, ins Home-Office zu gehen, weil einer ihrer Ärzte auf CoV-2 positiv getestet wurde.  (Foto: sylla)

 

Ob Sie also einen halben Meter voneinander entfernt stehen oder 1,5 Meter, macht einen riesigen Unterschied, auch wenn man das vielleicht in seinem bisherigen Leben so noch nicht gesehen hatte. Die ganze PK mit den erarbeiteten Richtlinien und die Fragen der Journalisten mit Antworten der Kanzlerin lesen Sie hier.

Kanzlerin Merkels Arzt ! aktuell positiv auf Covid-19 getestet

22. März 2020

Pressemitteilung Bundesregierung, 22.3.2020, 18.32h:

Die Bundeskanzlerin wurde nach ihrem heutigen Presseauftritt davon unterrichtet, dass ein Arzt, der am Freitagnachmittag eine prophylaktische Pneumokokken-Impfung bei ihr vorgenommen hatte, mittlerweile positiv auf das Coronavirus getestet wurde.
Daraufhin hat die Bundeskanzlerin entschieden, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Sie wird sich in den nächsten Tagen regelmäßig testen lassen, weil ein Test jetzt noch nicht voll aussagekräftig wäre. Auch aus der häuslichen Quarantäne wird die Bundeskanzlerin ihren Dienstgeschäften nachgehen.

Auszug Fernsehansprache Kanzlerin Merkel: Zeigen, dass wir herzlich und vernünftig handeln

18. März 2020

Ein Auszug aus der vorbereiteten Rede der Bundeskanzlerin als Fernsehansprache

Berlin, 18.3.2020.

Ich appelliere an Sie: Halten Sie sich an die Regeln, die nun für die nächste Zeit gelten. Wir werden als Regierung stets neu prüfen, was sich wieder korrigieren lässt, aber auch: was womöglich noch nötig ist.

Kanzlerin Angela Merkel wendet sich heute Abend über den Fernsehsender ARD an die Deutschen Bürger zur Lage der Corona-Pandemie. Sie dankt den MA der Medizin, der Supermärkte und hofft auf die Herzlichkeit der Bürger/Innen im Umgang, um Infektionen zu verlangsamen. (Bild: Archiv/sylla)

Dies ist eine dynamische Situation, und wir werden in ihr lernfähig bleiben, um jederzeit umdenken und mit anderen Instrumenten reagieren zu können. Auch das werden wir dann erklären.

Deswegen bitte ich Sie: Glauben Sie keinen Gerüchten, sondern nur den offiziellen Mitteilungen, die wir immer auch in viele Sprachen übersetzen lassen.

Wir sind eine Demokratie. Wir leben nicht von Zwang, sondern von geteiltem Wissen und Mitwirkung. Dies ist eine historische Aufgabe und sie ist nur gemeinsam zu bewältigen.

Dass wir diese Krise überwinden werden, dessen bin ich vollkommen sicher. Aber wie hoch werden die Opfer sein? Wie viele geliebte Menschen werden wir verlieren? Wir haben es zu einem großen Teil selbst in der Hand. Wir können jetzt, entschlossen, alle miteinander reagieren. Wir können die aktuellen Einschränkungen annehmen und einander beistehen.

Diese Situation ist ernst und sie ist offen.

Das heißt: Es wird nicht nur, aber auch davon abhängen, wie diszipliniert jeder und jede die Regeln befolgt und umsetzt.

Wir müssen, auch wenn wir so etwas noch nie erlebt haben, zeigen, dass wir herzlich und vernünftig handeln und so Leben retten. Es kommt ohne Ausnahme auf jeden Einzelnen und damit auf uns alle an.