Bund und Länder: Vorgehen bei Kontaktbeschränkungen bis 29. Juli 2020
27. Mai 2020Aus Pressemitteilung Breg, 26.5.2020
Bund und Länder einigen sich auf weiteres Vorgehen bei Kontaktbeschränkungen
Bund und Länder haben sich heute auf einen gemeinsamen Beschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der coronabedingten Kontaktbeschränkungen geeinigt.
Der wesentliche Teil des Beschlusses des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Senats- und Staatskanzleien besteht darin, dass die Kontaktbeschränkungen jedenfalls bis 29. Juni fortgeschrieben werden.
Die Länder können im Rahmen dieser Fortschreibung die bisher gültigen Kontaktbeschränkungen beibehalten oder den Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten.
Weiterhin wird empfohlen, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen.
Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden. Die Zahl der Personen sollte an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel bemessen werden und für ausreichend Belüftung gesorgt werden. (…)