Archive für die ‘Bundesländer’ Kategorie

Stolperstein für Widerstandskämpfer Wilhelm Friedrich Böse

12. Juli 2023

Stolperstein für Widerstandskämpfer Wilhelm Friedrich Böse

Berlin, 24./25.6.2023. Nicht jeder konnte diese Stolpersteinverlegung live erleben. Bildhauer Gunter Demnin war an diesem heißen Junitag schon viel unterwegs in Berlin. Die Grüntalerstrasse 32 in Gesundbrunnen, war die letzte gemeldete Wohnadresse von Widerstandskämpfer Wilhelm Friedrich Böse. (fsy)

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Im Archiv gestoebert: Laden Internetzeitung Demokratie Spiegel: 2006 bis 2015

19. Oktober 2021

Hier einen der letzten Eindrücke des begehbaren Ladens! InternetZeitung seit 2005.

Demokratie Spiegel MedienModul Zeitung für Demokraten - Internet

Laden Demokratie Spiegel MedienModul. Internetzeitung für Demokraten. (Bild: archiv)

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Wahl Berliner Abgeordnetenhaus 2021: FDP Lichtenberg ist seit 1990 wieder dabei

29. September 2021

Pressemitteilung FDP Berlin-Lichtenberg

Berlin-Lichtenberg, 28. September 2021

Christian Wolf zieht ins Abgeordnetenhaus ein

Mit Christian Wolf wurde zum ersten Mal seit 1990 wieder ein Liberaler aus Lichtenberg in das Berliner Abgeordnetenhaus gewählt. Damit erreicht die FDP Lichtenberg eines ihrer wichtigsten Wahlziele. Bereits am 27. September hat Christian Wolf an der konstituierenden Sitzung der FDP-Fraktion für das Abgeordnetenhaus teilgenommen.

Der 42-jährige Senior Manager, der bei der Berliner Wirtschaftsförderung tätig ist, wird sein ebenfalls errungenes Mandat für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg nicht antreten. Somit rücken die nach ihm auf der Bezirksliste platzierten Marcel Otto und Joachim Schultheiß jeweils einen Platz auf und bilden mit dem Spitzenkandidaten Rico Apitz eine FDP-Fraktion in der BVV Lichtenberg.

Christian Wolf kommentiert den Erfolg: „Ich bin stolz und freue mich sehr, dass ich unseren schönen Bezirk auf Landesebene vertreten werde. Nach zehn Jahren außerparlamentarischer Arbeit nun Teil des Abgeordnetenhauses zu sein und in Fraktionsstärke in die BVV einzuziehen, macht uns zum Überraschungssieger in Lichtenberg. Ich bedanke mich bei allen Wählern, die an liberale Werte glauben und uns mit ihrer Stimme unterstützt haben. Sorgen wir nun für einen Neustart in Lichtenberg und in ganz Berlin!“

Details der Lichtenberger Wahlergebnisse zum Abgeordnetenhaus findet man unter: https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2021/AFSPRAES/ergebnisse_bezirk_11.html.

Ansprechpartner:
Rico Apitz,
Oberseestr. 62, 13053 Berlin
Telefon: +49 175 85 75 838
E-Mail: rico.apitz@fdp-lichtenberg.de

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Bundesländer: Wahlergebnisse 17. Landtagswahl Baden- Württemberg

17. März 2021

(Quelle: https://www.landtagswahl-bw.de/wahlergebnis)

Stand: 15.3.2021. Dem Landeswahlamt Baden – Württemberg liegt das vorläufige  Ergebnis der Wahl vom 14. März vor:

Die Grünen bleiben stärkste Kraft, ihr bisheriger Regierungspartner, die CDU schneidet so schlecht wie noch nie ab.

Die Grünen erreichen mit 32,6 Prozent der Stimmen das beste Ergebnis ihrer Geschichte. Die CDU landet in einem historischen Tief mit 24,1 Prozent. Das Rennen um Platz drei kann die SPD mit 11 Prozent für sich entscheiden, gefolgt von der FDP mit 10,5 Prozent. Die AfD liegt bei 9,7 Prozent. Im Vergleich zur Landtagswahl 2016 muss die AfD die größten Stimmenverluste hinnehmen und verliert 5,4 Prozentpunkte. Die LINKE verpasst erneut den Einzug in den Landtag mit 3,6 Prozent. Die Freien Wähler erreichen 3,0 Prozent. Sonstige Parteien liegen bei 5,5 Prozent.

Auch die CDU muss 2,9 Prozentpunkte einbüßen. Die SPD verliert 1,7 Prozentpunkte. Gewinnerinnen sind die Grünen (+2,3 Prozentpunkte) und die FDP (+2,2 Prozentpunkte). Die LINKE erzielt ein Plus von 0,7 Prozentpunkten. Die Sitzverteilung: Laut vorläufigem Ergebnis besteht der neue Landtag aus 154 Abgeordneten. Die Grünen erhalten 58 Sitze (+11 Sitze im Vergleich zur Wahl 2016), die CDU 42 Sitze (+/-0 Sitze), die AfD 17 Sitze (-6), die SPD 19 Sitze (+/-0) und die FDP 18 Sitze (+6). (Quelle: Landeswahlamt BW, syl)

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Junge Frauen für Berlin-Lichtenbergs FDP in Wahlkampfstimmung

19. Januar 2021

Pressemitteilung

Berlin, 19. Januar 2021

Noreen Thiel (17) kandidiert in Lichtenberg für den Bundestag: „Ich hab‘ Bock!“

Am 15. Januar 2021 hat die FDP Lichtenberg Noreen Thiel zur Direktkandidatin für die Wahlen zum Bundestag bestimmt. Die 17-jährige Studentin und Kommunikationsexpertin wurde von den im Bezirk wohnenden FDP-Mitgliedern einstimmig gewählt. Neben dem Marketing-Studium arbeitet sie für die FDP-Bundestagsfraktion, den Bundestagsabgeordneten Jens Brandenburg sowie für den Bundesverband der Jungen Liberalen (JuLis) jeweils im Social-Media-Team.

Da Noreen Thiel erst am 7. April volljährig wird, ist sie mutmaßlich eine der jüngsten Direktkandidaten zum 20. Deutschen Bundestag.

„Ich habe Lust für digitalisierte, bessere Bildung, Aufstiegschancen und psychische Gesundheit zu streiten. Danke für das Vertrauen! Ich hab‘ Bock!“, kommentiert sie ihre Kandidatur.

Auch für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus kandidiert eine der jüngsten Bewerberinnen für die FDP Lichtenberg: Im Wahlkreis 4 tritt Sophie Meyer an. Sie feiert am 11. April ihren 18. Geburtstag.

Tweet von Noreen Thiel mit der Quelle des O-Tons:
https://twitter.com/noreenthiel/status/1350139458885185538

Ansprechpartner:
Rico Apitz
Oberseestr. 62, 13053 Berlin
Telefon: +49 175 85 75 838
E-Mail: rico.apitz@fdp-lichtenberg.de

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Ueberbelastung Gesundheitswesen vermeiden: Harter Lockdown ab 16.12.2020

13. Dezember 2020

BESCHLUSS

Berlin, 13.12.2020. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben zuletzt am 25. November einschneidende und befristete Maßnahmen beschlossen bzw. verlängert, um die mit Winterbeginn erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Damit sollte zudem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser und vor allem zahlreiche Intensivstationen sind durch die hohen Zahlen schwer erkrankter Corona-Patienten stark belastet.

Es ist durch die Maßnahmen gelungen, vorübergehend das exponentielle Wachstum zu stoppen und das Infektionsgeschehen auf hohem Niveau zu stabilisieren. Mit der zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit befindet sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen. Eine weiter zunehmende Belastung des Gesundheitssystems und eine nicht hinnehmbare hohe Zahl täglicher Todesfälle sind die Folge.

Deshalb ist es erforderlich, weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten zu ergreifen. Ziel ist es die Zahl der Neuinfektionen wieder so deutlich zu reduzieren wie es im Beschluss vom 25. November definiert ist, so dass es den Gesundheitsämtern wieder möglich wird, Infektionsketten möglichst vollständig identifizieren und unterbrechen zu können und so die Zahl der Erkrankten weiter zu senken.

Bund und Länder danken der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten während der gesamten Zeit der Pandemie dazu beiträgt, die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dieser Gemeinsinn ist das höchste Gut und zugleich der wichtigste Erfolgsfaktor in der Pandemie.

Sie danken auch den vielen Unternehmen, die in dieser schwierigen Zeit mit großer Flexibilität und Kraft den enormen Herausforderungen trotzen. Und sie danken ganz besonders allen Beschäftigten im Gesundheitswesen, die unter Aufbietung aller Kräfte dafür sorgen, dass ein hohes Versorgungsniveau auch unter den schwieriger werdenden Bedingungen gewährleistet bleibt. Trotz der derzeit ernsten Lage geben die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und Impfstoffzulassung die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden kann und sich auch wirtschaftlich erholt.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.
  1. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervonausgenommen.
  1. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 -als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
  1. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu  definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
  1. Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
  2. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

7. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

  1. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office- Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  1. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt.

Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

  1. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.
  1. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.

12. Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

13. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des  Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.

14. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht1 für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.

15. Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben.

Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.

16. Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.

17. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.

-> Zur Pressekonferenz nach der Telefonschaltkonferenz im Rahmen des Corona-Gipfels von Bund und Ländern und mehr Infos 

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Auf den Beschluss des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2020 (Az. 13 B 1770/20.NE) wird hingewiesen, mit dem die Quarantäneverpflichtung für Personen, die aus vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten einreisen, für Nordrhein-Westfalen außer Vollzug gesetzt wurde.

Protokollerklärung:

Der Freistaat Thüringen und das Land Sachsen-Anhalt fordern den Bund auf, spätestens zur Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2020 verbindlich zu erklären, dass der Bund die durch die Pandemie und Bettenverschiebungen wie Bettenfreihaltungen entstehenden Aufwendungen bzw. Mindereinnahmen der Krankenhäuser finanziert (u.a. Freihaltepauschale).

Ein weiteres Verzögern des Bundes zu Lasten der lokalen Krankenhäuser ist inakzeptabel.

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Bund und Länder: Vorgehen bei Kontaktbeschränkungen bis 29. Juli 2020

27. Mai 2020

Aus Pressemitteilung Breg, 26.5.2020

Bund und Länder einigen sich auf weiteres Vorgehen bei Kontaktbeschränkungen

Bund und Länder haben sich heute auf einen gemeinsamen Beschluss zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der coronabedingten Kontaktbeschränkungen geeinigt.

Der wesentliche Teil des Beschlusses des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Senats- und Staatskanzleien besteht darin, dass die Kontaktbeschränkungen jedenfalls bis 29. Juni fortgeschrieben werden.

Die Länder können im Rahmen dieser Fortschreibung die bisher gültigen Kontaktbeschränkungen beibehalten oder den Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu 10 Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten.

Weiterhin wird empfohlen, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen.

Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden. Die Zahl der Personen sollte an der Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel bemessen werden und für ausreichend Belüftung gesorgt werden. (…)

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