Archive für die ‘Direkte Demokratie’ Kategorie

Stolperstein für Widerstandskämpfer Wilhelm Friedrich Böse

12. Juli 2023

Stolperstein für Widerstandskämpfer Wilhelm Friedrich Böse

Berlin, 24./25.6.2023. Nicht jeder konnte diese Stolpersteinverlegung live erleben. Bildhauer Gunter Demnin war an diesem heißen Junitag schon viel unterwegs in Berlin. Die Grüntalerstrasse 32 in Gesundbrunnen, war die letzte gemeldete Wohnadresse von Widerstandskämpfer Wilhelm Friedrich Böse. (fsy)

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Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“

5. Januar 2022

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums 04.01.2022

Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ baut Kooperation aus – Bremen und Saarland schließen sich an

Ungewollt kinderlose Paare können ab jetzt auch in Bremen und dem Saarland einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung erhalten. Seit 1. Januar 2022 gehören damit zwölf Bundesländer der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an.

Die Bundesinitiative gewährt Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung einen finanziellen Zuschuss. Heterosexuelle Paare mit und ohne Trauschein bekommen ihn für Behandlungen der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Der Zuschuss umfasst bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, den die Paare leisten müssen. Voraussetzung ist, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Förderprogramm an der Bundesinitiative beteiligen.

In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen.

Neben Bremen und dem Saarland beteiligen sich bereits die Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative. Brandenburg ist zum 31.12.2021 aus der Bundesinitiative aufgrund fehlender Landeshaushaltsmittel ausgestiegen.

Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützen auch gleichgeschlechtliche Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus Landesmitteln.

Zusätzliche Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finden Sie unter www.informationsportal-kinderwunsch.de.

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Freier Beitrag zur Gesellschaft in Deutschland und Rechtsgrundsätzen

28. September 2021

Kritik an der Deutschen Verfassung

Gastbeitrag von Juri Brüker

bei Demokratie Spiegel MedienModul,+++ keine redaktionelle Nachricht+++

+++  Berlin, 28.9.2021. Dieser Gastbeitrag hat auf einen veröffentlichten Kommentar eines Gastbeitrages 2006 Bezug genommen : http://www.demokratie-spiegel.de/direktedemokratie/streitbar/deutschdeutschegeschichte.html,

Der Demokratie Spiegel MedienModul kann seinen Leser*innen nur einen Teil des zugesandten Beitrages mitteilen. Wer mehr Interesse hat, wendet sich bitte an den Autor. +++++ __________________________________________________________________

„Das Deutsche Reich ist nicht gleich das III. Reich. Das Deutsche Reich ist nach
der Kapitulation durch die Wehrmacht nicht untergegangen, sondern existiert fort. Dafür gibt es Beweise in Form der Gerichtsbeschlüsse. Also ist klar, daß eine gültige völkerrechtskonforme Verfassung von 1871 existiert. Die Verfassung der illegitimen Weimarer Republik ist keine gültige Verfassung, da diese mindestens nicht in Freiheit beschlossen worden ist. Warum also soll unbedingt eine neue Verfassung gemacht werden, frage ich Sie. Ansonsten ist alles dargestellte von mir nicht zu beanstanden.

Ich hoffe, sie können erkennen, daß ein Beitritt, oder eine Wiedervereinigung, juristisch-rechtsgültig und völkerrechtskonform nicht stattgefunden hat, und das souverängestellte Mitteldeutschland fortexistiert, und auf diesem Territorium kein BRD-Bediensteter etwas zu bestimmen hat. Können Sie diesbezüglich jetzt schon eine Chance erkennen? Aber zum Glück haben wir Art.1 und wissen nun, daß mutwillige Lügner eklatant Würdelose sind, die Würdenträger-Stühle unverzüglich zu räumen haben, um Würdigen Platz zu machen. So einfach ist das, das ist schon alles, mehr nicht. Art.1 ist Thor´s Hammer !!!

Damit reite ich durch die Reihen der Obrigkeits-Dünkel-Fröner, und die fliegen rechts und links beiseite. Das Wort Obrigkeits-Dünkel-Fröner trifft exakt nur Diejenigen, die sich als eklatant Würdelose selber in aller Öffentlichkeit für jeden mit genügend Verstand erkennbar, präsentieren, und trifft niemals Menschen der Obrigkeit, die sich der Wohlfahrt des Deutschen Volkes entsprechend verhalten. Lügner mit ihren Halbwahrheiten sind die Ursache des meisten Übels weltweit! Lügner mit ihren Halbwahrheiten sind eklatant Würdelose und haben Würdenträger-Stühle von Deutschen unverzüglich zu räumen, um Würdigen Platz zu machen.

mit deutschem Gruß der Mensch Juri aus der Familie Brüker mit viel vorhandener Würde und DDR-Sozialisation . . . bezüglich derer sich niemand zu erdreisten hat, mich zu unsauberer, dreckiger BRD-Sozialisation hinzuführen, die darin gipfelt, daß ein Christian Schmidt als CSU-Parteimitglied und so genannter Agrarminister der Bundesrepublik Deutschland, typisch undeutsches Verhalten an den Tag legt und ein gelogenes Glyphosat-Ja bei der Eu-Kommissions-Abstimmung im November 2017 abgibt, oder auch darin gipfelt, daß ein so genannter Bundeskanzler, als Mensch Angela Merkel, hier keine Richtlinienkompetenz erkennt und bei der EU darum bittet, daß das gelogene Glyphosat-Ja zurückgenommen und mit der regulären Stimmenthaltung ersetzt werden kann, jedoch eine Richtlinienkompetenz 2015 behauptet und entgegen internationalen Verträgen eine unkontrollierte Einwanderung befürwortet, bestimmt und zugelassen hat, und gleichfalls initiiert hat, eine reguläre Wahl in Thüringen im Februar 2020 so lange wiederholen zu lassen, bis ein ihr genehmes Wahlergebnis zustande gekommen ist, oder auch darin gipfelt, daß ein Rechtsanwalt Gregor Gysi im Kontext erklärt, daß ein paar mutige Schritte gegangen werden müssen, jedoch sich als Rechtsanwalt für mich, nicht zur Verfügung stellen möchte, oder auch darin gipfelt, daß Richter am Verwaltungsgericht Potsdam und am Oberverwaltungsgericht Berlin nachweislich in ihren Urteilen offenkundige Lügen schriftlich präsentieren.“

Weiteres Wissen: im Anhang

Mit freundlichen Grüßen,

zuallererst, immer Der Mensch Juri Brüker Löwestraße 3 [14612] Falkensee Staatsangehörigkeit derzeitig und seit Geburt: Deutsche Demokratische Republik, denn, eine Widervereinigung oder ein Beitritt hat juristisch rechtsgültig, und völkerrechtskonform NICHT stattgefunden, und somit wäre eine, (meine) Zugehörigkeit zu einer BRD als Verwaltungskonstrukt der West-Alliierten nur auf freiwilliger Basis möglich. eMail: herrj@web.de

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Ueberbelastung Gesundheitswesen vermeiden: Harter Lockdown ab 16.12.2020

13. Dezember 2020

BESCHLUSS

Berlin, 13.12.2020. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben zuletzt am 25. November einschneidende und befristete Maßnahmen beschlossen bzw. verlängert, um die mit Winterbeginn erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Damit sollte zudem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser und vor allem zahlreiche Intensivstationen sind durch die hohen Zahlen schwer erkrankter Corona-Patienten stark belastet.

Es ist durch die Maßnahmen gelungen, vorübergehend das exponentielle Wachstum zu stoppen und das Infektionsgeschehen auf hohem Niveau zu stabilisieren. Mit der zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der Vorweihnachtszeit befindet sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen. Eine weiter zunehmende Belastung des Gesundheitssystems und eine nicht hinnehmbare hohe Zahl täglicher Todesfälle sind die Folge.

Deshalb ist es erforderlich, weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten zu ergreifen. Ziel ist es die Zahl der Neuinfektionen wieder so deutlich zu reduzieren wie es im Beschluss vom 25. November definiert ist, so dass es den Gesundheitsämtern wieder möglich wird, Infektionsketten möglichst vollständig identifizieren und unterbrechen zu können und so die Zahl der Erkrankten weiter zu senken.

Bund und Länder danken der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die mit ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten während der gesamten Zeit der Pandemie dazu beiträgt, die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dieser Gemeinsinn ist das höchste Gut und zugleich der wichtigste Erfolgsfaktor in der Pandemie.

Sie danken auch den vielen Unternehmen, die in dieser schwierigen Zeit mit großer Flexibilität und Kraft den enormen Herausforderungen trotzen. Und sie danken ganz besonders allen Beschäftigten im Gesundheitswesen, die unter Aufbietung aller Kräfte dafür sorgen, dass ein hohes Versorgungsniveau auch unter den schwieriger werdenden Bedingungen gewährleistet bleibt. Trotz der derzeit ernsten Lage geben die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und Impfstoffzulassung die Hoffnung, dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr schrittweise die Pandemie überwinden kann und sich auch wirtschaftlich erholt.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.
  1. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervonausgenommen.
  1. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 -als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
  1. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu  definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
  1. Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
  2. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

7. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

  1. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office- Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  1. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt.

Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

  1. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.
  1. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.

12. Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

13. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des  Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.

14. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht1 für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.

15. Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben.

Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.

16. Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.

17. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.

-> Zur Pressekonferenz nach der Telefonschaltkonferenz im Rahmen des Corona-Gipfels von Bund und Ländern und mehr Infos 

_________________

Auf den Beschluss des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2020 (Az. 13 B 1770/20.NE) wird hingewiesen, mit dem die Quarantäneverpflichtung für Personen, die aus vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten einreisen, für Nordrhein-Westfalen außer Vollzug gesetzt wurde.

Protokollerklärung:

Der Freistaat Thüringen und das Land Sachsen-Anhalt fordern den Bund auf, spätestens zur Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2020 verbindlich zu erklären, dass der Bund die durch die Pandemie und Bettenverschiebungen wie Bettenfreihaltungen entstehenden Aufwendungen bzw. Mindereinnahmen der Krankenhäuser finanziert (u.a. Freihaltepauschale).

Ein weiteres Verzögern des Bundes zu Lasten der lokalen Krankenhäuser ist inakzeptabel.

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Studie zu Deutschlands politischer Debattenkultur: Beispiel Stuttgarter Parlament

11. Dezember 2020

PRESSEINFORMATION

Montag, 14. Dezember, online und um 18.40 Uhr im „Hintergrund“: Debattenkultur im baden-württembergischen Landtag auf dem Prüfstand

Deutschlandfunk und SWR berichten exklusiv über Ergebnisse einer Untersuchung des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS)

In einer bisher einzigartigen empirischen Studie hat das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) in Mannheim die Entwicklung der Debattenkultur im baden-württembergischen Landtag untersucht. Der Befund zeigt: Im Vergleich der aktuellen mit der vorhergehenden Legislaturperiode hat sich die Diskussionskultur im Parlament verändert – mit spürbaren Auswirkungen auf die politische Arbeit der Fraktionen. In Auftrag gegeben wurde die Studie von Deutschlandfunk und Südwestrundfunk (SWR).

Bisher umfassendste Untersuchung der Debatten eines deutschen Parlaments

Prof. Heidrun Kämper (IDS) hat im Rahmen der Studie die Parlamentsprotokolle der laufenden 16. baden-württembergischen Legislaturperiode zum einen qualitativ untersucht und mit Reden in der Legislatur davor (2011-2016) verglichen. Die Philologin und Politologin hat die Debatten quantitativ mit Blick auf bestimmte Leitwörter durchsucht und mit der vorhergehenden Legislaturperiode verglichen. Es handelt sich dabei um die bisher umfassendste Untersuchung der Debatten eines deutschen Parlaments. Die Änderung in der Debattenkultur lässt sich an verschiedenen Parametern ablesen. Während beispielsweise in der aktuellen Legislaturperiode bisher 135 Mal das Wort „Ordnungsruf“ gefallen ist, kam dieses in der Legislatur zuvor nur zweimal vor. Um Ruhe gebeten wurde 137 Mal, in der Legislaturperiode zuvor war dies nur 39 Mal der Fall.

Deutschlandfunk und SWR berichten exklusiv ab Montag, 14.12.

Deutschlandradio-Korrespondentin Katharina Thoms hat gemeinsam mit Markus Pfalzgraf (SWR) die Studie eingesehen und berichtet im Deutschlandfunk ausführlich in der Sendung „Hintergrund“ über die Ergebnisse. „Stören und provozieren: Debattenkultur im Stuttgarter Landtag mit der AfD“ ist am 14. Dezember ab dem frühen Morgen online in der Dlf Audiothek App sowie unter www.deutschlandfunk.de/hintergrund abrufbar und um 18.40 Uhr im Deutschlandfunk zu hören.  Prof. Heidrun Kämper ist außerdem Interviewgast in der Sendung „Deutschland heute“ am Montag, 14. Dezember 2020 um 14.10 Uhr. Weiter berichten der Podcast „Deutschlandfunk – Der Tag“ und die Sendung „Studio 9“ auf Deutschlandfunk Kultur über die Studienergebnisse.

Der SWR widmet sich ab Montag, 14. Dezember in zahlreichen aktuellen Sendungen und Programmen der Untersuchung des IDS. Online sind die Studienergebnisse ab dem frühen Morgen auf http://swr.li/Parlamentsstudie abrufbar.

Das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) ist eine gemeinsam vom Bund und allen Bundesländern getragene zentrale wissenschaftliche Einrichtung zur Dokumentation und Erforschung der deutschen Sprache in Gegenwart und neuerer Geschichte.

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Deutschlandradio

Kommunikation

 

Christian Sülz (Pressesprecher)

Tobias Franke-Polz (Redakteur Presse)

 

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Deutsche Kanzlerin kritisiert feinsinnig die Beziehungen zu Russland. Kommt hier nicht vor.

15. Mai 2020

Kanzlerin Merkel kritisiert vorsichtig umgehen zu müssen mit Russland, um in Beziehung zu bleiben

Berlin, 13.5.2020. In der vierten Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag fand mehr statt,

Kanzlerin Angela Merkel in Regierungsbefragung (Bildarchiv 2020/Sylla)

(….Corona…..) als keine Kommunikation mit einer RusslandKritik. Wurde halt auf der Online Seite der Bundesregierungsseite nicht berücksichtigt. Die Deutsche Kanzlerin fand auf Anfragen durchaus Worte, die die Beziehungen zwischen Russland und Deutschland sehr gut einordnen.

Natürlich müsst ihr Euch etwas Zeit nehmen dafür. https://www.bundestag.de/. Aber jenes tut ihr doch bei anderen Nachrichtendiensten auch? 🙂

Andere Informationen: /www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kanzlerin

Anderes Medium zum Thema: /www.sueddeutsche.de/politik/fragestunde-merkel-bundestag

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Kommentar: natürlich ist der Demokratie Spiegel veränderlich

11. Mai 2020

Kommentar Sylla, Hrsg.

Dokumentation 2010 zu Campact. So unkritisch würde ich das hier nicht Kommentar frei veröffentlichen in aktueller Lage. Aus dem Archiv:

http://www.demokratie-spiegel.de/archiv/streitbares/

 

Andere Medien zum Thema: https://www.ardmediathek.de///infokrieger-neue-rechte-medienmacher

 

 

 

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Endergebnis Thüringer Landtagswahl 2020: FDP- Ministerpräsident Thomas Kemmerich ist da und wieder weg

5. Februar 2020

Eine erstaunliche, aber demokratisch gewählte Entscheidung. Am 5. Februar nahm Kemmerich die Wahl an. Der Druck ist durch unermütliche Bürger, anderer Parteien und Verbände sowie durch die regierenden Parteien und aus der eigenen Partei dann zu groß. Thomas Kemmerich gibt am 6. Februar nach und tritt zurück. Die kleine Thüringer FDP-Fraktion beantragt, den Landtag aufzulösen. Die plötzliche Wahl des FDP Landtagsabgordneten Kemmerich zum Ministerpräsidenten mit ganzer Fraktionsstärke der AfD, wird nicht akzeptiert. (LÄ, fs, 6.2.2020)

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