Archive für Dezember, 2018 | monatliche Archiv Seite

Das bundespolitische Jahr 2018 aus Sicht des Pressefotografen Friedhelm Schulz

28. Dezember 2018

Kurz gesagt: Das bundespolitische Jahr 2018 aus Sicht des Pressefotografen Friedhelm Schulz.

(Foto: Friedhelm Schulz/Friedrichson Pressebild)

Richter: AfD handelt widersprüchlich: einerseits Migrationsverantwortungsgesetz, anderseits selbst nicht aktiv

18. Dezember 2018

Anderes Medium, ARD

Richter: AfD handelt widersprüchlich

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anträge nun als unzulässig zurückgewiesen. Die Organklage sei schon deshalb unzulässig, weil die AfD-Fraktion durch die Entscheidungen der Regierung nicht in ihren Rechten als Fraktion verletzt wurde. Die Organklage sei auch nicht dazu da, damit das Bundesverfassungsgericht Regierungshandeln beanstande.

Im Übrigen sei das Verhalten der AfD widersprüchlich: Auf der einen Seite fordere sie ein Migrationsverantwortungsgesetz, auf der anderen Seite habe sie ausdrücklich angekündigt, im Bundestag an einem solchen Gesetz nicht mitwirken zu wollen. Ihr gehe es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Bundestag zustehender Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns, argumentierten die Richter.

(Aktenzeichen: 2 BvE 1/18)

Ganzen Artikel aktuell hier lesen: www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsgericht

Hammelsprung im Deutschen Bundestag: Heute nach AfD Antrag

14. Dezember 2018

Um 11.45 Uhr rief die Partei AfD im Deutschen Bundestag aus, es gäbe keine Beschlussfähigkeit, die Anträge zum Thema Gewinnung von Spitzenforschern an die Ausschüsse weiter zu leiten. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) führt gemäß der Geschäftsordnung den traditionellen „Hammelsprung“ durch.

Um 12.14 Uhr waren 413 Personen durch die Ja Tür gegangen, eine durch die Tür mit dem Wort Enthaltung. Petra Pau dazu: „Mit großer Begeisterung des gesamten Hauses“ wurde die Überweisung angenommen. So etwas habe sie „in 20 Jahren“ als Mitglied des Deutschen Bundestages für eine Beschlussempfehlung an die zuständigen Ausschüsse noch nicht erlebt. Die AfD-Abgeordneten erschienen erst wieder nach dem Hammelsprung im Saal und wurden größtenteils ausgebuht – was Bundestagspräsidentin Pau zurecht wies.

Bundestagsabgeordneter Arnold Vaatz zu den Beschuldigungen gegen Direktor a.D. der Gedenkstätte Hohenschönhausen

14. Dezember 2018

Pressemitteilung (Auszug, 14.12.2018)

Neues in Sachen Hohenschönhausen

Zum Artikel von Ilko-Sascha Kowalczuk in der Sächsischen Zeitung vom
11. Dezember 2018 erklärt der Bundestagsabgeordnete Arnold Vaatz (CDU)
MdB:

Der Paragraph 186 des Strafgesetzbuches lautet: „Wer in Beziehung auf einen
anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich
zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet
ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften … begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.“

Der Historiker Kowalczuk stellte kürzlich in einem
in mehreren Tageszeitungen abgedruckten Artikel (z.B. in der Sächsischen
Zeitung vom 11.12.2018 unter dem Titel „Und was hast du bis 1989 getan?“)
einen schweren Vorwurf in den Raum: Hubertus Knabe habe als Direktor
der Gedenkstätte Hohenschönhausen “viele Jahre sexistische Strukturen
verschleiert“. Belege für diese Verschleierungshandlungen liefert er nicht.
Was er unter sexistischen Strukturen versteht, erklärt er ebenfalls nicht. Sollte
er zu beidem nicht imstande sein, hat er sich nach meinem Dafürhalten übler
Nachrede schuldig gemacht, wie sie der oben zitierte Paragraph beschreibt. Allein
die Not, sich in derart verschwurbelte Anschuldigungen versteigen zu
müssen, zeigt die Armut der Knabe-Jäger an wirklichen Argumenten. Wegen
der von ihm behaupteten Verschleierungshandlungen, so fährt Kowalczuk
fort, habe ein Exempel (er nennt es „Zeichen“) statuiert werden müssen. Getreu
nach Mao: „Bestrafe einen, erziehe tausend“.
Aber nicht diese alberne Beschuldigung macht den Beitrag der Rede wert. Aufschlußreich
an ihm ist, was er an bisherigen bloßen Vermutungen nun endlich
bestätigt: Die Demission Knabes ist das Ende der DDR-Geschichtsaufarbeitung
aus der Perspektive der Opfer.

Pro Quote Bühne e.V. zieht zum Ungleichverhältnis Frauen und Männer Bilanz

13. Dezember 2018

Pressemitteilung

100 Jahre Frauenwahlrecht, 1 Jahr Pro Quote Bühne

Ungefähr ein Jahr liegt die Gründung des Vereins Pro Quote Bühne zurück, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, gegen den stereotypen Stillstand an deutschen Theatern anzugehen. Was mit rund 40 Theaterschaffenden – Männern wie Frauen – begann, ist mittlerweile auf eine Gruppe von 250 Unterstützerinnen und Unterstützer um die Initiatorinnen der ersten Stunde Angelika Zacek, France-Elena Damian, Amina Gusner und Eva Jankowski angewachsen.

Nach wie vor sind die Geschlechterverhältnisse an den über 300 öffentlich finanzierten Theatern ein Trauerspiel und spiegeln das gesellschaftliche Ungleichverhältnis der im Grundgesetz verankerten Gleichstellung wider.

Pro Quote Bühne zieht erstmals Bilanz: „Was bringt die Quote dem Theater?“ Das ist die Frage, die im Jubiläumsjahr des deutschen Frauenwahlrechts im Raum steht. Gäste wie Vincent Immanuel Herr, Botschafter der HeForShe Bewegung, Thomas Oberender, Intendant der Berliner Festspiele und Bettina Jahnke, Intendantin des Hans Otto Theaters und Vorstandsmitglied vom Bühnenverein sollen darauf Antworten geben. Prominente Rednerin ist die Regisseurin und Professorin Claudia von Alemann. Zuvor wird Angelika Zacek für Pro Quote Bühne einen Jahresrückblick und eine strategische Vorschau geben. Für das Bundeministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das die Veranstaltung ermöglicht hat, spricht Dr. Martina Gräfin von Bassewitz.

 

100 Jahre Frauenwahlrecht, 1 Jahr Pro Quote Bühne

Bilanz und Podiumsdiskussion

  1. Dezember 2018 —   ab 13 Uhr

Sophiensæle | Sophienstraße 18, 10178 Berlin

Neue CDU-Vorsitzende wurde Annegret Kramp-Karrenbauer

7. Dezember 2018

Beim 31. Parteitag der CDU Deutschlands in Hamburg wurde im zweiten Wahlgang bei einer Stichwahl Annegret Kramp-Karrenbauer neue CDU-Vorsitzende.

Rat für Nachhaltige Entwicklung begrüßt Bundestagsbeschluss zum UN-Migrationspakt

1. Dezember 2018

Pressemitteilung, 30.11.2018

 

  Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) begrüßt die Zustimmung des Bundestages in seiner gestrigen Sitzung zum UN-Migrationspakt.

Die Vorsitzende des Nachhaltigkeitsrates, Marlehn Thieme, sieht den Pakt „auch im Interesse und im Einklang mit unseren Vorstellungen von Menschenwürde“. Sie betont, dass „wir alle doch ein Leben in Würde und Selbstbestimmung für alle Menschen auf dieser Erde wollen, die wir aber immer mehr überfordern. Dazu brauchen wir mindestens eine menschenwürdige Absicherung der Migration.“

„In einer globalen Welt braucht man globale Regeln – gerade in Zeiten der Globalisierung sind multilaterale Verabredungen von zunehmender Wichtigkeit“, sagt Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin a.D. und Mitglied im Rat für Nachhaltige Entwicklung. Zum ersten Mal gebe es Regeln zum Umgang mit Migration, die für alle Regionen dieser Welt gelten. „Es geht darum, gerechte Lebensverhältnisse weltweit zu schaffen“, betont Heidemarie Wieczorek-Zeul. Das habe die UN-Generalversammlung bereits 2015 beim Beschluss der Agenda 2030 in Unterziel 10.7 klar formuliert. Darin heißt es: „Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik.“ Im Koalitionsvertrag vom März 2018 hatten sich alle Regierungsparteien zur ambitionierten Umsetzung der UN-Agenda 2030 mit ihren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen bekannt.

Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (auf Englisch: Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (GCM), kurz Global Compact for Migration) ist ein Vertragsentwurf, der am 10./11. Dezember auf dem UN-Gipfel in Marrakesch von den Mitgliedstaaten angenommen werden soll. Er zielt einerseits auf eine Verbesserung der Situation der Menschen in ihren Herkunftsländern, damit sie nach Möglichkeit in ihrer Heimat bleiben können. Zum anderen geht es um die Wahrung der Menschenrechte derjenigen, die sich auf den Weg gemacht haben, sowohl unterwegs als auch in ihren Ankunftsländern.