Archive für die ‘Geschichte’ Kategorie

Stolperstein für Widerstandskämpfer Wilhelm Friedrich Böse

12. Juli 2023

Stolperstein für Widerstandskämpfer Wilhelm Friedrich Böse

Berlin, 24./25.6.2023. Nicht jeder konnte diese Stolpersteinverlegung live erleben. Bildhauer Gunter Demnin war an diesem heißen Junitag schon viel unterwegs in Berlin. Die Grüntalerstrasse 32 in Gesundbrunnen, war die letzte gemeldete Wohnadresse von Widerstandskämpfer Wilhelm Friedrich Böse. (fsy)

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Freier Beitrag zur Gesellschaft in Deutschland und Rechtsgrundsätzen

28. September 2021

Kritik an der Deutschen Verfassung

Gastbeitrag von Juri Brüker

bei Demokratie Spiegel MedienModul,+++ keine redaktionelle Nachricht+++

+++  Berlin, 28.9.2021. Dieser Gastbeitrag hat auf einen veröffentlichten Kommentar eines Gastbeitrages 2006 Bezug genommen : http://www.demokratie-spiegel.de/direktedemokratie/streitbar/deutschdeutschegeschichte.html,

Der Demokratie Spiegel MedienModul kann seinen Leser*innen nur einen Teil des zugesandten Beitrages mitteilen. Wer mehr Interesse hat, wendet sich bitte an den Autor. +++++ __________________________________________________________________

„Das Deutsche Reich ist nicht gleich das III. Reich. Das Deutsche Reich ist nach
der Kapitulation durch die Wehrmacht nicht untergegangen, sondern existiert fort. Dafür gibt es Beweise in Form der Gerichtsbeschlüsse. Also ist klar, daß eine gültige völkerrechtskonforme Verfassung von 1871 existiert. Die Verfassung der illegitimen Weimarer Republik ist keine gültige Verfassung, da diese mindestens nicht in Freiheit beschlossen worden ist. Warum also soll unbedingt eine neue Verfassung gemacht werden, frage ich Sie. Ansonsten ist alles dargestellte von mir nicht zu beanstanden.

Ich hoffe, sie können erkennen, daß ein Beitritt, oder eine Wiedervereinigung, juristisch-rechtsgültig und völkerrechtskonform nicht stattgefunden hat, und das souverängestellte Mitteldeutschland fortexistiert, und auf diesem Territorium kein BRD-Bediensteter etwas zu bestimmen hat. Können Sie diesbezüglich jetzt schon eine Chance erkennen? Aber zum Glück haben wir Art.1 und wissen nun, daß mutwillige Lügner eklatant Würdelose sind, die Würdenträger-Stühle unverzüglich zu räumen haben, um Würdigen Platz zu machen. So einfach ist das, das ist schon alles, mehr nicht. Art.1 ist Thor´s Hammer !!!

Damit reite ich durch die Reihen der Obrigkeits-Dünkel-Fröner, und die fliegen rechts und links beiseite. Das Wort Obrigkeits-Dünkel-Fröner trifft exakt nur Diejenigen, die sich als eklatant Würdelose selber in aller Öffentlichkeit für jeden mit genügend Verstand erkennbar, präsentieren, und trifft niemals Menschen der Obrigkeit, die sich der Wohlfahrt des Deutschen Volkes entsprechend verhalten. Lügner mit ihren Halbwahrheiten sind die Ursache des meisten Übels weltweit! Lügner mit ihren Halbwahrheiten sind eklatant Würdelose und haben Würdenträger-Stühle von Deutschen unverzüglich zu räumen, um Würdigen Platz zu machen.

mit deutschem Gruß der Mensch Juri aus der Familie Brüker mit viel vorhandener Würde und DDR-Sozialisation . . . bezüglich derer sich niemand zu erdreisten hat, mich zu unsauberer, dreckiger BRD-Sozialisation hinzuführen, die darin gipfelt, daß ein Christian Schmidt als CSU-Parteimitglied und so genannter Agrarminister der Bundesrepublik Deutschland, typisch undeutsches Verhalten an den Tag legt und ein gelogenes Glyphosat-Ja bei der Eu-Kommissions-Abstimmung im November 2017 abgibt, oder auch darin gipfelt, daß ein so genannter Bundeskanzler, als Mensch Angela Merkel, hier keine Richtlinienkompetenz erkennt und bei der EU darum bittet, daß das gelogene Glyphosat-Ja zurückgenommen und mit der regulären Stimmenthaltung ersetzt werden kann, jedoch eine Richtlinienkompetenz 2015 behauptet und entgegen internationalen Verträgen eine unkontrollierte Einwanderung befürwortet, bestimmt und zugelassen hat, und gleichfalls initiiert hat, eine reguläre Wahl in Thüringen im Februar 2020 so lange wiederholen zu lassen, bis ein ihr genehmes Wahlergebnis zustande gekommen ist, oder auch darin gipfelt, daß ein Rechtsanwalt Gregor Gysi im Kontext erklärt, daß ein paar mutige Schritte gegangen werden müssen, jedoch sich als Rechtsanwalt für mich, nicht zur Verfügung stellen möchte, oder auch darin gipfelt, daß Richter am Verwaltungsgericht Potsdam und am Oberverwaltungsgericht Berlin nachweislich in ihren Urteilen offenkundige Lügen schriftlich präsentieren.“

Weiteres Wissen: im Anhang

Mit freundlichen Grüßen,

zuallererst, immer Der Mensch Juri Brüker Löwestraße 3 [14612] Falkensee Staatsangehörigkeit derzeitig und seit Geburt: Deutsche Demokratische Republik, denn, eine Widervereinigung oder ein Beitritt hat juristisch rechtsgültig, und völkerrechtskonform NICHT stattgefunden, und somit wäre eine, (meine) Zugehörigkeit zu einer BRD als Verwaltungskonstrukt der West-Alliierten nur auf freiwilliger Basis möglich. eMail: herrj@web.de

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Studie zu Deutschlands politischer Debattenkultur: Beispiel Stuttgarter Parlament

11. Dezember 2020

PRESSEINFORMATION

Montag, 14. Dezember, online und um 18.40 Uhr im „Hintergrund“: Debattenkultur im baden-württembergischen Landtag auf dem Prüfstand

Deutschlandfunk und SWR berichten exklusiv über Ergebnisse einer Untersuchung des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS)

In einer bisher einzigartigen empirischen Studie hat das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) in Mannheim die Entwicklung der Debattenkultur im baden-württembergischen Landtag untersucht. Der Befund zeigt: Im Vergleich der aktuellen mit der vorhergehenden Legislaturperiode hat sich die Diskussionskultur im Parlament verändert – mit spürbaren Auswirkungen auf die politische Arbeit der Fraktionen. In Auftrag gegeben wurde die Studie von Deutschlandfunk und Südwestrundfunk (SWR).

Bisher umfassendste Untersuchung der Debatten eines deutschen Parlaments

Prof. Heidrun Kämper (IDS) hat im Rahmen der Studie die Parlamentsprotokolle der laufenden 16. baden-württembergischen Legislaturperiode zum einen qualitativ untersucht und mit Reden in der Legislatur davor (2011-2016) verglichen. Die Philologin und Politologin hat die Debatten quantitativ mit Blick auf bestimmte Leitwörter durchsucht und mit der vorhergehenden Legislaturperiode verglichen. Es handelt sich dabei um die bisher umfassendste Untersuchung der Debatten eines deutschen Parlaments. Die Änderung in der Debattenkultur lässt sich an verschiedenen Parametern ablesen. Während beispielsweise in der aktuellen Legislaturperiode bisher 135 Mal das Wort „Ordnungsruf“ gefallen ist, kam dieses in der Legislatur zuvor nur zweimal vor. Um Ruhe gebeten wurde 137 Mal, in der Legislaturperiode zuvor war dies nur 39 Mal der Fall.

Deutschlandfunk und SWR berichten exklusiv ab Montag, 14.12.

Deutschlandradio-Korrespondentin Katharina Thoms hat gemeinsam mit Markus Pfalzgraf (SWR) die Studie eingesehen und berichtet im Deutschlandfunk ausführlich in der Sendung „Hintergrund“ über die Ergebnisse. „Stören und provozieren: Debattenkultur im Stuttgarter Landtag mit der AfD“ ist am 14. Dezember ab dem frühen Morgen online in der Dlf Audiothek App sowie unter www.deutschlandfunk.de/hintergrund abrufbar und um 18.40 Uhr im Deutschlandfunk zu hören.  Prof. Heidrun Kämper ist außerdem Interviewgast in der Sendung „Deutschland heute“ am Montag, 14. Dezember 2020 um 14.10 Uhr. Weiter berichten der Podcast „Deutschlandfunk – Der Tag“ und die Sendung „Studio 9“ auf Deutschlandfunk Kultur über die Studienergebnisse.

Der SWR widmet sich ab Montag, 14. Dezember in zahlreichen aktuellen Sendungen und Programmen der Untersuchung des IDS. Online sind die Studienergebnisse ab dem frühen Morgen auf http://swr.li/Parlamentsstudie abrufbar.

Das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) ist eine gemeinsam vom Bund und allen Bundesländern getragene zentrale wissenschaftliche Einrichtung zur Dokumentation und Erforschung der deutschen Sprache in Gegenwart und neuerer Geschichte.

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Deutschlandradio

Kommunikation

 

Christian Sülz (Pressesprecher)

Tobias Franke-Polz (Redakteur Presse)

 

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Organspende in Deutschland. Zustimmungs- oder Widerspruchslösung?

16. Januar 2020

Organspende in Deutschland. Zustimmungslösung gewinnt. 

Aus dem Deutschen Bundestag

Berlin, 16.1.2020. Die Spendenbereitschaft in Deutschland ist nach einem öffentlichen Skandal wegen unlauteren Organhandels seit 2012 rückläufig. Zum Nachteil der Patienten, die auf überlebenswichtige Organe oder Gewebe Verstorbener warten. Das Vertrauen der Angehörigen potentieller Spender wieder zu gewinnen wollten sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages widmen. Die Debatten wurden fraktionsübergreifend geführt und am Ende namentlich abgestimmt.

Widerspruchslösung. Der aktuelle Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn (CDU), legte einen Gesetzesvorschlag zur Abstimmung vor, dem sich die Abgeordneten Karl Lauterbach, Georg Nüßlein, Petra Sitte und weitere Abgeordnete anschlossen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz (Drucksachen 19/11096 und 19/16214) versteht sich so:

Auch, wenn eine Person zu Lebzeiten keiner Spende zustimmte oder ihre Angehörigen keine Zusage zu einer Organspende nach dem Hirntod des potentiellen Spenders abgeben, könnte über seine Organe verfügt werden.

Beispiel eines Organspendeausweises. (Bild: BZgA)

Die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis spricht sich gegen die Widerspruchslösung aus. Mattheis plädiert für die freie „Selbstbestimmung über den Tod hinaus“. Eine „Spende soll Spende bleiben“. Sie wolle verhindern, dass Verwandte „zu Zeugen degradiert“ und deren Wille nicht ernst genommen würde.

Für Detlev Spangenberg sei die „Widerspruchslösung“ eine „Enteignung des eigenen Körpers“. Nur, weil sich „manche Menschen“ nicht mit dem Thema beschäftigen wollten, sollte daraus „keine Forderung an Dritte abgeleitet werden“, weil jemand ein Organ brauche. „Eine Spende“ sollte kein solidarisches Verhalten einfordern, sagte er Bundestagsabgeordnete Spangenberg im Deutschen Bundestag. Seiner Meinung nach müsse „die Patientenverfügung immer Vorrang haben“.

Anders sieht es die Abgeordnete Claudia Schmidtke. Ein Verstorbener, könne „mit seinem Tod anderen“ zu Leben verhelfen. Die Transplantationsmedizin beruhe auf einer Gemeinschaft der gesellschaftlichen Werte, auch wenn sich gleichgültig verhalten werde, ist sie der Meinung, Deutschland hinke beim Organspenden Europa hinterher, wenn es bei der Zustimmungsklausel bleibe.

Dem Entwurf Entscheidungsbereitschaft bei Organspende, sprich eine Person muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zustimmen (2. und 3. Lesung), schlossen sich die Abgeordneten Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis, Katja Kipping und weitere Abgeordnete an. Drucksache 19/11087 und 19/16214)

Zustimmungslösung. Andrea Baerbock ist „für Leben retten“. Es würde „Hände ringend“ auf Organe gewartet. Sie möchte die Stärkung der Selbstbestimmung nicht ausser Acht lassen. Und „nicht die Regelung anderer Länder auf Deutschland“ übertragen. Ein Herztod gelte in anderen Ländern als Tod. In Deutschland gelte das nicht. Hier müsse das Grundgesetz eingehalten werden: Es gebe eine besondere Verantwortung gegenüber dem Leben. Abgeordnete Baerbock möchte mit ihrer Fraktion im Bundestag ein „Online-Register“ schaffen, auf welches Ärzte „sofort zugreifen“ könnten auf angemeldete Spender/innen.

Das Ziel sei „nicht strittig“, sagte Hermann Otto Solms. „Der Weg“ hin zu mehr Transplantationen sei der Streitpunkt. Die Widerspruchslösungen schränke „die Freiheit nicht ein“; der Staat fordere nur dazu auf, die freie Entscheidung zu wählen. Die Bürgerämter mit in die Pflicht zu nehmen lehnt er ab. Der Bürokratieaufwand sei zu hoch und die intimen Gespräche zur Organspende am falschen Ort.

Einige der Sprecher erklärten, sie haben selbst Organspendeausweise wie Ulla Schmidt seit 1979, ehemals Bundesgesundheitsministerin.

Ein anderer hat seine Meinung im Laufe der Debattenvorbereitung von der bisherigen Zustimmungsklausel zur Widerspruchlösung hin geändert. „Potentielle Spender“ wollten sich nicht zu Lebzeiten entscheiden, sich nicht mit dem Thema beschäftigen. Für Matthias Bartke stehe aber das Recht auf Leben stärker im Vordergrund als das Recht auf Selbstbestimmung. Bartke zitierte eine betroffene junge Patientin: „Wenn man Tod ist, braucht man seine Organe doch gar nicht mehr.“

Namentliche Abstimmung. Es bleibt bei der zu Lebzeiten beschlossenen Zustimmungsklausel. Der Organspender muss per Ausweis, Registrierung in einem Internetportal oder gegenüber seinen Angehörigen verlautbaren, als Spender nach seinem Hirntod, wie in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, ausdrücklich zustimmen.

Von 709 Bundestagsabgeordneten entschieden sich nach der 3. Lesung 432 für die Zustimmungsklausel, 200 dagegen, 37 enthielten sich, 40 gaben ihre Stimme nicht ab.

Zur Abstimmung zur Widerspruchlösung, die zu einem „Paradigmawechsel“ in Deutschland geführt hätte, so Hermann Gröhe, Gesundheitsminister a.D., stimmten 292 Abgeordnete mit Ja, 379 mit Nein, 3 enthielten sich und 35 haben ihre Stimmen nicht abgegeben.

 

Hier die visuelle Darstellung der Verteilung der Stimmen der einzelnen Fraktionen zur Abstimmung: Zustimmungsklausel.

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=658

 

Mehr Informationen zum Ablauf für Organspender und ihre Angehörigen hier:

www.organspende-info.de 

 

 

 

 

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Lieder der englischen und deutschen Romantik – Berlin Zehlendorf

12. Januar 2020

Mitteilung

LIEDER DER DEUTSCHEN
&
ENGLISHEN ROMANTIK

 

Werke von
Wolf, Brahms, Butterworth, Britten, Ireland,
Vaughan Williams, Keel, et al.

Sonntag, den 19. Januar 2020 um 16 Uhr

Evangelische Kirche zur Heimat
Heimat 34, 10167 Berlin (Zehlendorf)

Eintritt frei. Spende erbeten.

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Zur Erinnerung dieses Jahr an den Tsunami 2004

26. Dezember 2019

Für viele von uns waren Weihnachtstage Messen, Familienzusammenküfte, Geburtstage. Für manche geht das nur in der Erinnerung. Zum Gedenken:

Eine grosse Welle, die 2004 faszinierend war – und viel Unheil für Menschen brachte. (Bild: sylla)

 

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Die AfD-Fraktion und der ewige Nicht- Bundestagsvizepräsident

20. Dezember 2019

Die AfD-Fraktion und der ewige Nicht- Bundestagsvizepräsident

Aus dem Deutschen Bundestag

Berlin, 20.12.2019. Auch nach über zwei Jahren des Einzuges der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gelang es ihr nicht, einen Bundestagsvizepräsidenten zu stellen. Laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (DBT) steht jeder Fraktion eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter des Präsidenten zu.

Die AfD-Bundestagsfraktion stellt noch keinen Vizepräsidenten. Die anderen Fraktionen verweigern ihre Zustimmung bei nun vier Kandidaten. Eine Regel, wie das Parlament mit dauernder Ablehnung umgeht, gibt es noch nicht. (Foto: sylla)

Bisher haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Grüne/Bü 90, FDP und Die Linke ihre in freier Wahl stattfindenden Zustimmungen verweigert.

In diesem Jahr, im vergangenen September, fiel der vierte Kandidat für das Präsidium im ersten Wahlgang durch: Paul Podolay.

Die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten Gerold Otten, Albrecht Glaser und Mariana Harder-Kühnel gaben nach drei gescheiterten Wahlgängen auf.

In der Geschichte des Bundestages seit der Deutschen Einheit wurde ein Stellvertreter für das Amt aus der Partei Die Linke abgelehnt. Es war der 2013 verstorbene Lothar Bisky im Jahr 2005 nach der vorgezogenen Bundestagswahl. Die Kandidatin Petra Pau wurde statt seiner von den damaligen Fraktionen akzeptiert und ist seit April 2006 stets als Bundestagsvizepräsidentin wieder gewählt worden.

(Franziska Sylla)

 

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Die dritte Regierungsbefragung mit Kanzlerin Merkel – das war 2019 neu

18. Dezember 2019

Berlin, 18.12.2019. Aus dem Deutschen Bundestag, Regierungsbefragung, traditionell am Mittwoch. Zum dritten Mal und seit neuem 2019, mit Kanzlerin Angela Merkel.

Berlin, 18.12.2019. Aus dem Deutschen Bundestag, die Regierungsbefragung. Traditionell am Mittwoch wird sie mit Mitarbeiter*innen der jeweiligen Regierung durchgeführt. Zum dritten Mal – und lange Jahrzehnte erkämpft -,  findet alle drei Monate 2019 eine Regierungsbefragung mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) statt. (Foto: Sylla, LÄ, 7.1.2019)

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