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Aus dem Bundesinnenministerium (kein Mysterium): Waffengesetz ist Ländersache in Deutschland

12. März 2019

Der Deutsche Bundesrat tagt am Freitag.

Das BMI teilt mit am 11.3.2019:

„Der Vollzug des Waffengesetzes (WaffG) ist nach Artikel 83 des Grundgesetzes eigene Angelegenheit der Länder. Eine statistische Erfassung von Anzahl und Art der abgegebenen Waffen oder Munition im Rahmen der „Amnestie“ ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und daher auch nicht nach einheitlichen Vorgaben erfolgt.

Die Auswertung einer informellen Abfrage durch das BMI bei den Ländern nach dem Ende der „Amnestieregelung“ ergab, dass im Amnestiezeitraum 2017 bis 2018 rd. 71.000 Waffen und mehr als 2 Mio. Stück Munition abgegeben wurden. Einige Länder haben Zahlen dazu in den Medien veröffentlicht.“